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ß. Referate. Urgeschichte.
Die Lungen und andere Eingeweide sind noch im Brustkorb zu sehen, da
der Rücken verletzt ist. Das rechte Ohr liegt beim Leichnam; ob es durch
ein Grabwerkzeug abgerissen wurde, oder ob eine frühere Verwundung statt
fand, ist nicht anzugeben. Die Rippen können durch das Heraufholen und
das Scheuern des Leichnams teilweise losgerissen worden sein. Die rechte
Hand ist unbeschädigt geblieben. Um einen Beckenknochen liegt eiu Stückchen
Stoff, dass an seinem Platz gelassen wurde. Die Baucheingeweide sind in
einen Klumpen Leichenfett übergegangen, das innen von gelber Farbe ist.
Ein auf der Abbildung sichtbares lockenförmig gekrümmtes Anhängsel ist
ein Stück Haut. Der rechte Schenkelknochen ist ungefähr in der Mitte
gebrochen. Auf den Zehen, wie auf den Fingern unterscheidet man deutlich
die Nägel. Das Haar ist teils ausgekämmt, teils in Knäueln beisammen.
Auf der Abbildung sieht man die Schnur (also nicht ein Tuchband), die
dreimal steif um den Hals gewunden war; die Enden hat Dr. Joosting auf
gedreht, sodass man das Geflecht (dreidrähtig) erkennt. Sie ist von echter
Wolle, ebenso das darunter befindliche Tuch rechts und links, das wahr
scheinlich ein gesäumter viereckiger Lappen gewesen ist und den Leichnam
unter den Achseln und über die Schultern bedeckt hat. Irgend welche
Gegenstände, um die Kleidung festzuhalten, oder auch irgend welcher Zierat
ist nicht vorhanden. Das Haupt sitzt nicht richtig auf dem Rumpf, sondern
steht ein paar Finger breit vom Atlas ab. Dieser Umstand, in Verbindung
mit dem schmerzlichen Ausdruck des Gesichtes und der dreimal um den
Hals geschlungenen Schnur brachte den Verf. auf den Gedanken, dass Er
drosselung anzunehmen sei. Er erinnerte sich dabei an die Stelle des
Tacitus (Germania Kap. XII) über die Bestrafung gewisser Verbrechen bei
den Germanen durch Versenken in Moore. Fräulein Dr. Mestorf in Kiel,
die der Verf. befragte, verwarf jedoch die Annahme; die Verrückung des
Kopfes komme in Gräbern ziemlich oft vor. Damit ist aber die Schnur
nicht erklärt. Verf. stellt Vergleichungen an zwischen seinem Fund und
den 21 Moorleichen, die Frl. Dr. Mestorf beschrieben hat; mit Hinzu
rechnung einiger späterer Funde sind 30 Moorleichen bekannt. Er macht
auch wahrscheinlich, dass die Leiche von Yde nicht aus neuerer Zeit her
rühren könne. Das wollene Sagum, dessen Gewebe, einfacher Köper, mit
anderen germanischen Funden übereinstimmt, hat die Besonderheit, dass der
Zettel aus 2 Fäden, der Einschlag aus einem Faden besteht; das Halstuch,
das nicht wie ein Netz geknüpft und auch nicht mit der Häkelnadel her
gestellt ist, besteht aus zweifarbigem und doppeltem Faden. Man kann
deswegen der Leiche von Yde dasselbe Alter zuerkennen, das Frl. Mestorf
auf Grund verschiedener Anhaltspunkte für die übrigen annimmt, nämlich
200—400 Jahre n. Uhr, Qtto Ammon-Karlsruhe,