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Zauber angewendet haben könnten“ (S. 213). Sie begründet diesen Ansatz mit der „Be
deutung, die dem Schadenzauber sowohl in den Gemeinden wie von Seiten des Gerichts
beigemessen wurde“ (S. 214). Anhand von Zeugenaussagen und Geständnissen rekon
struiert sie ein breites Spektrum magischer Praktiken, die vor allem von Frauen ausgeübt
wurden, weil sie ihren Ursprung im weiblichen Lebens- und Arbeitszusammenhang
hatten. Auch wenn sich im Einzelfall bei den unter der Folter erzielten Geständnissen
nicht belegen läßt, ob der gestandene Schadenzauber wirklich praktiziert wurde oder
nicht: Unzweifelhaft spiegeln Zeugenaussagen wie Geständnisse zeitgenössische Vor
stellungen über den Einsatz und die Wirkung der schadenstiftenden Magie.
Als ein zentrales Ergebnis der Arbeit läßt sich mit Ahrendt-Schultes Worten zusam
menfassen: „Der Frauenbezug des kumulativen Zaubereidelikts stellte sich über den
Schadenzauber her. Die engen Zusammenhänge zwischen der Lebenswelt von Frauen
und Zauberei als magischer Praxis einerseits und das Ineinandergreifen der Interessen
von Einwohnerschaft und Obrigkeiten an der Verfolgung von Schadenzauber anderer
seits bedingten die Konzentration der Verfolgung auf Frauen“ (S. 237). Schadenzauber
galt als weibliche Form des Konfliktaustrags, deswegen waren es vor allem Frauen, die
in Konfliktfällen auch des Schadenzaubers verdächtigt wurden (S. 238). Der Schaden
zauber bildete das zentrale Deliktelement, das im lippischen Horn bis in die Mitte des
17. Jahrhunderts die Anklageerhebung begründete; in diesem Zusammenhang findet die
ausschließliche Verurteilung von Frauen innerhalb der Horner Zaubereiprozesse ihre
schlüssige Erklärung.
In der Reihe der bisher in der Forschung diskutierten Gründe für den hohen Anteil an
weiblichen Opfern innerhalb der Hexenverfolgungen ist dies der bislang überzeugend
ste Erklärungsansatz. Inwieweit er überregional Gültigkeit für sich beanspruchen kann,
müssen weitere Untersuchungen zeigen, zumal Horn nicht nur aufgrund der Zahl der
Hinrichtungen, sondern auch hinsichtlich der landesherrlichen Verfolgungspolitik
ohne Zweifel zu den „gemäßigteren“ Regionen/Städten des Reiches zählte. Zumindest
im nicht weit entfernten Soest, das im gleichen Zeitraum mehrere Kettenprozesse, 67
nachweisbare Verurteilungen und einen Männeranteil von bis zu 50 % an den Opfern
der Verfolgungen aufwies, wurden im ausgehenden 16. Jahrhundert klassische Schaden
zauberdelikte wie das Vergeben/Vergiften von Mensch und Vieh auch Männern an
gelastet. 3
Münster Barbara Krug-Richter
3 Barbara Krug-Richter: Magie und Konflikt - Hexenprozesse in Soest 1570 bis 1614, in: Soest.
Geschichte der Stadt, Bd. 3: Zwischen Bürgerstolz und Fürstenstaat: Soest in der frühen Neu
zeit, hg. von Ellen Widder in Verb, mit Wilfried Ehbrecht und Gerhard Kühn, Soest 1995 (Soe-
ster Beiträge, 54), S. 637-685.