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Volltext: Zeitschrift für Volkskunde, 96.2000

Buchbesprechungen 
128 
Zauber angewendet haben könnten“ (S. 213). Sie begründet diesen Ansatz mit der „Be 
deutung, die dem Schadenzauber sowohl in den Gemeinden wie von Seiten des Gerichts 
beigemessen wurde“ (S. 214). Anhand von Zeugenaussagen und Geständnissen rekon 
struiert sie ein breites Spektrum magischer Praktiken, die vor allem von Frauen ausgeübt 
wurden, weil sie ihren Ursprung im weiblichen Lebens- und Arbeitszusammenhang 
hatten. Auch wenn sich im Einzelfall bei den unter der Folter erzielten Geständnissen 
nicht belegen läßt, ob der gestandene Schadenzauber wirklich praktiziert wurde oder 
nicht: Unzweifelhaft spiegeln Zeugenaussagen wie Geständnisse zeitgenössische Vor 
stellungen über den Einsatz und die Wirkung der schadenstiftenden Magie. 
Als ein zentrales Ergebnis der Arbeit läßt sich mit Ahrendt-Schultes Worten zusam 
menfassen: „Der Frauenbezug des kumulativen Zaubereidelikts stellte sich über den 
Schadenzauber her. Die engen Zusammenhänge zwischen der Lebenswelt von Frauen 
und Zauberei als magischer Praxis einerseits und das Ineinandergreifen der Interessen 
von Einwohnerschaft und Obrigkeiten an der Verfolgung von Schadenzauber anderer 
seits bedingten die Konzentration der Verfolgung auf Frauen“ (S. 237). Schadenzauber 
galt als weibliche Form des Konfliktaustrags, deswegen waren es vor allem Frauen, die 
in Konfliktfällen auch des Schadenzaubers verdächtigt wurden (S. 238). Der Schaden 
zauber bildete das zentrale Deliktelement, das im lippischen Horn bis in die Mitte des 
17. Jahrhunderts die Anklageerhebung begründete; in diesem Zusammenhang findet die 
ausschließliche Verurteilung von Frauen innerhalb der Horner Zaubereiprozesse ihre 
schlüssige Erklärung. 
In der Reihe der bisher in der Forschung diskutierten Gründe für den hohen Anteil an 
weiblichen Opfern innerhalb der Hexenverfolgungen ist dies der bislang überzeugend 
ste Erklärungsansatz. Inwieweit er überregional Gültigkeit für sich beanspruchen kann, 
müssen weitere Untersuchungen zeigen, zumal Horn nicht nur aufgrund der Zahl der 
Hinrichtungen, sondern auch hinsichtlich der landesherrlichen Verfolgungspolitik 
ohne Zweifel zu den „gemäßigteren“ Regionen/Städten des Reiches zählte. Zumindest 
im nicht weit entfernten Soest, das im gleichen Zeitraum mehrere Kettenprozesse, 67 
nachweisbare Verurteilungen und einen Männeranteil von bis zu 50 % an den Opfern 
der Verfolgungen aufwies, wurden im ausgehenden 16. Jahrhundert klassische Schaden 
zauberdelikte wie das Vergeben/Vergiften von Mensch und Vieh auch Männern an 
gelastet. 3 
Münster Barbara Krug-Richter 
3 Barbara Krug-Richter: Magie und Konflikt - Hexenprozesse in Soest 1570 bis 1614, in: Soest. 
Geschichte der Stadt, Bd. 3: Zwischen Bürgerstolz und Fürstenstaat: Soest in der frühen Neu 
zeit, hg. von Ellen Widder in Verb, mit Wilfried Ehbrecht und Gerhard Kühn, Soest 1995 (Soe- 
ster Beiträge, 54), S. 637-685.
	        
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