36 Die Entstehung von Hölle und Paradies.
um so weniger als manche von ihnen um jene Seit schon einen viel
höheren Begriff von Cohn und Strafe hatten. Im zweiten vorchrist⸗
lichen Jahrhundert lehrte (nach Sprüche der Väter Abschnitt l) Rabbi
Simon der Gerechte: Seit nicht wie die Knechte, die ihrem Herrn des
Cohnes wegen dienen, sondern dient nur aus Gottesfurcht.
Ssolchen edlern Anschauungen begegnen wir auch hin und wieder
in spätern Seiten: Ein Gesandter eines französischen Königs im
dreizehnten Jahrhundert erzählte, er habe in Damaskus ein Weib
gesehen, das in der einen hand Feuer, in der andern Wasser trug.
Auf Befragen antwortete sie: mit dem Feuer will ich das Paradies
verbrennen, mit dem Wasser das Feuer der hölle auslöschen, damit
die Menschen Gott um seinetwillen und nicht wie Taglöhner ver⸗
ehren sollten. Auch die heilige Therese soll gesagt haben, sie möchte
wünschen, es gebe weder himmel noch hölle, damit man Gott seinet⸗
wegen allein lieben sollte.
Den nach strenger Gerechtigkeit Hungernden genügte aber die
Anweisung auf Gericht, Strafe und Cohn im Jenseits auch nicht.
Warum, fragten sie, soll es dem Frommen nicht auch in diesem
irdischen Leben gut, dem Gottlosen und Bösen schlecht gehen? Diesen
mußte mit einer andern Erklärung gedient werden. Gott wolle,
antwortete man ihnen, reinen Tisch machen: Es gibt keinen voll⸗
kommenen Sünder und keinen vollkommenen Tugendhaften in diesem
irdischen Jammertal, lehrten der Talmud und spätere jüdische Theologen:
wenn es dem Frommen und Gerechten im Leben schlecht geht, so ist
es, weil Gott ihn für seine kleinen Sünden hier abstraft, um ihn
dann die Freuden des Paradieses ohne Abzug genießen zu lassen,
und ebenso zahlt er dem Frevler und Sünder den Lohn für seine
wenigen guten Taten bar aus, um ihn dann ganz der Hölle über⸗
liefern zu können.
Ahnlich meinte der heilige Augustinus, es entspreche wohl der
zöttlichen Gerechtigkeit, daß die, denen die ewige Seligkeit versagt ist,
mit irdischen Freuden abgespeist werden, während die, welche keine
ewigen Höllenstrafen zu erleiden haben werden, für ihre kleinen
zsünden auf Erden bestraft werden.“ Also eine Art oberirdisches
Fegefeuer.
F. M. Klinger, Reisen vor der Sündflut, Werke VI 288-809.
Talmud bab. Taanith 110; Talmud jer. Synedr. Abschnitt 10 f.
270; Jalkut Schimeoni zu Joel II und Psalm XXXVI.
8 De civitate Dei lib. 20 cap. 2.