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Volltext: Zeitschrift für Volkskunde, N.F.5/6=43/44.1933/34

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Maßmann: 
die Arbeit nicht so drängt, für solche Feiern als besonders geeignet an 
gesehen. 
Die Einladung zur Hochzeit erfolgte auf dem Lande bis zum Be 
ginn des Weltkrieges noch fast ausschließlich mit gewisser Feierlichkeit 
durch den „Hochtiedsbidder“. In Gegenden, wo man Althergebrachtes 
glücklicherweise zu schätzen weiß, geschieht dies auch heute noch, wie z. B. 
in den Kirchspielen Lintorf, Rabber-Barkhausen und Bad Essen. Reiche 
Leute schickten früher wohl einen berittenen Hochzeitsbitter. Heute geht 
dieser zu Fuß, dabei einen mit bunten Bändern geschmückten Stock (Pek, 
Pike) in der Hand, oder fährt auf buntgeschmücktem Fahrrad. Tritt der 
Freudenbote ins Haus, dann zieht er höflich seinen Hut und spricht, nach 
dem die ganze Hausgemeinde sich vor ihm versammelt, in gebundener Rede 
seinen launig gehaltenen Einladungsspruch. Von den noch zahlreich er 
haltenen hoch- und plattdeutschen Sprüchen 1 ) sei folgender nur auszugs 
weise hier erwähnt: 
Es kommt zu euch der Hochzeitsbitter, 
Buntgeschmückt als Eahrradritter. 
Rot weht am Stab das Taschentuch! 
Nun horcht und hört den Werbespruch, 
Den er sich kurz vor Mitternacht 
Gestern abend noch hat ausgedacht: 
Sieben Ochsen sind geschlachtet, 
Weil ihr lang genug geschmachtet, 
Gänsebraten, Reis und Pflaumen 
Werden kitzeln euren Gaumen. 
Großbauern und Arbeitslose, 
Eßt, bis platzen will die Hose! 
Könnt ihr nichts mehr runter bringen, 
Laßt die Büxenknäupe springen! 
Habt ihr euch zu vollgepackt, 
Trinket Bier, damit es sackt! 
Donnerstag soll die Hochzeit sein, 
Stellt euch mit Kind und Kegel ein! 
Bringet Messer und Gabel mit, 
Denn es gibt einen freien Schnitt . . . * 2 ) 
Darauf trat einst die Hausfrau hinzu, heftete dem Bitter für seine „Ser- 
monie“ (Spruch) ein buntes Band an seinen Stab und lud ihn zum Essen 
ein. Aus der Anzahl der angehefteten Bänder ersah dann der Koch, wenn 
die schwergewordene Zunge des Hochzeitsbitters es abends nicht mehr aus 
zusprechen vermochte, für wieviel Gäste er zu sorgen hatte. Zum Schluß 
will es noch heute die Sitte, daß er vom Hausherrn ein Geldstück, je nach 
den Verhältnissen 1 bis 3 RM., als „Bittgeld“ erwarten darf. Auch der 
Flasche wird reichlich zugesprochen. Auf dem Lande gehört das Hochzeits 
bitteramt mit zu den Nachbarpflichten. In Osnabrück hatte einst der Rat 
der Stadt für die Mitglieder der drei ersten Stände (1618—1648) angeordnet, 
daß diese sich des „Raths beeideten Bitters“ bedienen mußten. Von diesen 
x ) Ein Dutzend mehr oder weniger drastische und mit Lügengeschichten ver 
wobene sind dem Verfasser bisher aus dem Osnabrücker Lande bekannt. 
2 ) Mitgeteilt von Lehrer Rudolf Blase in Bramsche.
	        
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