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Volltext: Zeitschrift für Volkskunde, N.F.5/6=43/44.1933/34

Hochzeitssitten und Hochzeitsgebräuche des Osnabrücker Landes. 
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nicht nötig war und durch das Einverständnis der Gatten ersetzt wurde“ 1 ), 
so gibt es selbstverständlich auch heute noch auf dem Lande Liebesheiraten. 
Denn ,,Frien un Brille kaupn mott n jeder süms doun“. Allerdings „wecker 
no kein Braut schnien kann, draf no nich frien“. Aber andererseits reden 
doch Aussprüche wie ,,de halbn Tied est düster“ oder ,,teien Johr no de 
Hochtied seht olle Fruwslüe üöwerens ut“ eine deutliche Sprache und zeigen, 
daß bei der Brautwerbung nicht nur dem Herzen, sondern auch den reellen 
Lebensnotwendigkeiten eine wichtige Rolle eingeräumt wird. Nutzen und 
Vorteile sind es, weniger die Liebe, die auf dem Lande in erster Linie junge 
Leute zusammenführt. Daraus nun aber, und aus der Tatsache, daß die 
Eltern die Entscheidung über Verlobung und Hochzeit ihrer Kinder haben, 
etwa eine Bevormundung oder gar Rechtlosigkeit dieser herleiten zu wollen, 
wäre abwegig. Verheiratungen sind nun eben nicht nur Privatsache der 
Brautleute, sondern wichtige Familienangelegenheiten. Trotzdem, ja ge 
rade aus dieser altbäuerlichen Denkweise heraus, sind Mißheiraten höchst 
selten auf den Dörfern. Aus dem gemeinsamen Leben, aus der gemeinsamen 
Arbeit, aus der gemeinsam getragenen Sorge um Familie, Haus und Hof 
erwächst fast immer eine Liebe, die für das ganze Leben bindet. 
Diese nüchterne Überlegung brachte die Sitte des Freiwerbens 
mit sich. Sind trotz mancherlei Empfehlungen von Verwandten, Freunden 
und Bekannten die passenden Paare ,,no nich tohaupe küert wodn“, so 
versucht wohl der Freiwerber (Diägensmann) —■ nur selten sind es Frauen — 
sein Glück. Solch ein Heiratsvermittler auf dem Lande ist gewöhnlich ein 
Handwerker, Hausierer oder Händler. Dieser kommt von Haus zu Haus, 
kennt alle Verhältnisse und kann ohne viel Aufsehens seine Angelegenheit 
an den Mann bringen. Während er heute noch im stillen manche Ehe ver 
mittelt, war er früher eine von allen in der Kirchengemeinde und oft dar 
über hinaus gekannte wichtige Person. Gelang es ihm, einen Ehebund 
zustande zu bringen, dann verdiente er sich einen Hut, eine Hose, einen 
Anzug oder auch wohl bares Geld. G. F. Wagner 2 ) berichtet aus Osna 
brück, daß dort am Ende des 18. Jahrhunderts die Geistlichen „häufig die 
Vertrauten des Hauses und die Hauptleiter bei Verbindungen junger Leute 
waren, da auswärtige Heiraten selten vorkamen“. 
Stimmen die Brauteltern der Werbung zu, so wird ein Besuch des 
Bräutigams auf dem Hofe der Braut ausgeführt, wobei jener nun persön 
lich Mädchen und Eltern in Augenschein nimmt und sich über alle für ihn 
in Frage kommenden Verhältnisse unterrichten läßt. War man früher dabei 
geneigt, den Werber zu erhören, so kam das schon in der Art der Bewirtung 
zum Ausdruck. Dann wurden Pfannkuchen gebacken, Stutenmilch auf 
getischt (Kr. Melle) oder Eier gebraten (Kr. Iburg) 3 ). Geschah das nicht, 
dann galt die Bewerbung als abgelehnt. Sagten Mädchen und Verhältnisse 
dem Bewerber zu, so erfolgte seinerseits die Gegeneinladung. Auch bei 
dieser wurden wieder in Gegenwart der Eltern und mit oder ohne Heirats- 
x ) G. Neckel, Liebe und Ehe bei den vorchristlichen Germanen, 1932, S. 37i 
2 ) Osnabrück vor 100 Jahren, hsg. v. H. Forst, Osnabrück 1891, S. 39. 
3 ) Hier war das Pfannkuchenbacken das Zeichen des Korbgebens.
	        
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