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Volltext: Deutsches Jahrbuch für Volkskunde, 11.1965

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134 Siegfried Neumann 
Koffer trotz der neuen Kleiderschränke als Bergungsmöbel nicht ausreichten, be 
weist u. a. die Übernahme der Kommode ins Bauernhaus, die im 20. Jahrhundert 
dann Lade und Koffer aus den eigentlichen Wohnräumen in Nebengelasse ver 
drängte. Beide Möbel blieben — das weist auch ihre Zahl aus — charakteristische 
Stücke unter dem im Bauernhaus vorhandenen Mobiliar, aber sie verloren inner 
halb desselben an Gewicht, selbst wenn sie ihrer alten Bestimmung nicht entfremdet 
wurden. 
III 
Bis zur Einbürgerung des Kleiderschranks im Bauernhaus hatten Lade und später 
Koffer ausschließlich dazu gedient, die Wäsche und Kleidung der Bauernfamilie 
aufzubewahren: „1 tannen Lade, für ein Jahr erst neu gemacht, worinnen des ver 
storbenen Kleidungsstücke sich befinden, 1 dito von eichen Holz, wo rinnen etwas 
Lein Zeug, 1 dito gehöret die Wittwe worinn ihr eigen, 1 dito tannen gehört die 
Schwiegermutter von der Wittwe“ usw. 46 Nach Möglichkeit besaß jedes erwachsene 
Familienmitglied sein eigenes Behältnis, in dem es seine Habe nach Bedarf auch mit 
sich fortnehmen konnte. Das betraf neben den jüngeren, zum Teil nach auswärts 
in Dienst ziehenden Söhnen vor allem die Töchter, welche darin ihre selbstgewebte 
Aussteuer zum Transport ins neue Heim auf bewahrten. Infolgedessen erhielt sich 
so etwas wie ein persönliches Verhältnis zu diesen Möbeln, auch als der wegen seiner 
besseren Übersichtlichkeit zweckmäßigere Kleiderschrank daneben trat. Nach Aus 
weis der Inventare kamen die neuesten Stücke gewöhnlich mit dem Brautwagen 
der einheiratenden Bäuerin (Taf. 6) ins Haus, 47 während die bereits vorhandenen 
Exemplare den Eltern und Geschwistern des Hoferben gehörten und teilweise von 
diesen aufs Altenteil bzw. auf andere Höfe mitgenommen wurden. Genügten die 
vorhandenen Truhen nicht, ließ man, besonders für auszusteuernde Töchter, neue 
bauen, worauf notfalls sogar die Behörde achtete: „ ... da die jüngste Tochter noch 
keine Lade erhalten, ist dem Schulzen aufgegeben nachzusehen, ob Bretter von der 
Stelle zu entbehren sind.“ 48 Wenn sich trotzdem oft dieselben Laden und Koffer 
über mehrere Generationen auf einem Hof befanden, so deshalb, weil sie entweder 
mehrmals in den Besitz des neuen Hoferben übergingen oder — oft stillschweigend 
— Bestandteil der „Hofwehr“ wurden. Das scheint besonders bei alten, abgängigen 
Stücken der Fall gewesen zu sein, die man noch längere Zeit behelfsweise mitver 
wandte. 
Über diese Unterschiede in Alter, Wert und Erhaltungszustand der Laden und 
Koffer auf den einzelnen Höfen gibt eine Reihe von Inventaren gewisse Auskunft, 
in denen die Möbel taxiert sind: 49 „1 Lade = 2 Thaler, 1 Lade = 30 Schillinge, 
46 LHASch Rep. 92g (DA Dömitz) Nr. 1694: Gehöft Nr. 19 zu Teewswoos. Inv. vom 
23. Aug. 1803. 
47 Vgl. auch Richard Wossidlo, Altmecklenburgische Sitten und Bräuche. In: Otto 
Schmidt (Hg.), Mecklenburg. Ein Heimatbuch. Wismar 1925, 197 —219, 214. 
48 LHASch Rep. 920 (DA Neustadt) Nr. 143c Fase. 13: Gehöft Nr. 8 zu Warlow. Aus 
einem Protokoll vom 26. Juli 1780. 
49 Leider ist jedoch fast nie die Mitgift der Witwen mittaxiert.
	        
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