Digitalisate

Hier finden Sie digitalisierte Ausgaben ethnologischer Zeitschriften und Monografien. Informationen zum Digitalisierungsprojekt finden Sie [hier].

Suchen in

Volltext: Deutsches Jahrbuch für Volkskunde, 11.1965

130 
Siegfried Neumann 
Regel kaum über die Jahrhundertwende zurück. Für die voraufgegangene Zeit sind 
wir auf die Aussage von Archivalien angewiesen. Als beste Quelle erwiesen sich hier 
die seit dem frühen 18. Jahrhundert erhaltenen bäuerlichen Inventare, 23 welche von 
Beauftragten der Landesherrschaft routinemäßig bei Gehöftsübergaben angefertigt 
wurden. 24 
Nach Ausweis solcher Inventare 25 waren die Häuser der leibeigenen mecklenburgi 
schen Bauern 26 bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts noch immer verhältnismäßig 
möbelarm. Zwar schwanken die Angaben in den einzelnen Gegenden je nach der 
Größe der Höfe und der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, in der Regel aber 
beschränkte sich das vorhandene Mobiliar auf das Allernotwendigste. 
Das zeigen knappe, über Vermerke betreffs der „Hofwehr“ hinausgehende Verzeichnisse 
wie: „i Eichen Tisch mit i Schublade, 2 Bencke, 1 Eßel- und 1 Milch-Schapf, 4 Eichen 
Laden, 2 Gesindebetten und 1 vor Ihnen selbst.“ 27 — Aufschlußreich über die Art der Mö 
blierung ist eine Bestandsaufnahme der „gesambt Gühter“ des Bauern Frantz Düerkopen zu 
Bandekow vom 3. Jan. 1733; dessen nachgelassene Einrichtung umfaßte „an allerhandt 
Haußgeräth: In der Stube: 1 Eichen Tisch, 2 Eichen Bencke, 1 Brettstuhl, 1 gewundenen 
Lehnstuhl, 1 alten dito, 2 niedrige Stühle, 1 Eichen Bettstat mit 4 stiepern, 1 große tannen 
schloßfeste Kiste — Auf der Diehln: 4 tannen Laden, 1 dito ohne schloß, 1 eichene schloß 
feste Neüe Kiste, 1 Neües eichen Eßenschap schloßfest worin 5 Schauren, 1 alt [Milch- ?j 
Schap.“ 28 
In der Stube, dem meist noch einzigen Wohnraum, stand nur, was zur Befriedi 
gung elementarer Wohnbedürfnisse unumgänglich war: Tisch, Sitzgelegenheiten, 
Bett. Auf der Diele, dem Arbeits- und Herdraum, 29 fanden Speise- und Milchschrank 
sowie einige Truhen ihren Platz. Ihre gegenüber dem übrigen Mobiliar oft unver 
23 Im Mecklenburgischen Landeshauptarchiv Schwerin, im folgenden abgekürzt LHASch. 
(Den Hinweis auf diese Bestände verdanke ich Ulrich Bentzien, Rostock.) Eine zeitgenössi 
sche Angabe über das Mobiliar des Bauernhauses in der Literatur fand sich bisher lediglich 
bei Ludwig Fromm, Mecklenburg. Ein niederdeutsches Landes- und Volksbild. Schwerin 
1860, 64 f. 
24 Diese Inventare verzeichnen zwar normalerweise nur die herrschaftliche „Hofwehr“, 
d. h. die von der Grundherrschaft dem betreffenden „Hauswirt“ zur Bewirtschaftung der 
Bauernstelle übergebenen Gerätschaften. Aus dem 18. Jh. aber fanden sich daneben einige 
ausdrücklich gekennzeichnete Gesamtinventare, und im 19. wurde in vielen Fällen auch 
die „Überwehr“ bzw. der Privat- oder „Allodial“-besitz des aufs Altenteil ziehenden oder 
verstorbenen Gehöftsinhabers mit erfaßt. Außerdem liegt bei Nachlaß Verzeichnissen gelegent 
lich ein Blatt bei, auf dem vermerkt ist, was die Witwe als Mitgift in die Ehe gebracht hat. 
Diese drei, meist rechtlich streng geschiedenen Bestandteile: Hofwehr, Allodialbesitz und 
„Illata“ der Witwe, umfaßten das gesamte, auf dem jeweiligen Bauernhof vorhandene 
Mobiliar. So ist in etwa eine Übersicht über die vollständige Möblierung bäuerlicher Haus 
halte möglich. 
25 Insgesamt wurden für das westmecklenburgische Gebiet bisher rund 700 Inventare 
ausgewertet. Aus diesem Material werden hier einzelne Belege pars pro toto angeführt. 
26 Nur im Fürstentum Ratzeburg und auf der Insel Poel waren sie persönlich frei. Erst 
1821 wurde die Leibeigenschaft in Mecklenburg aufgehoben. 
27 LHASch Rep. 92 i (Domanial-Amt — im folgenden abgekürzt DA — Grabow) 
Nr. 1746: Gehöft Nr. 1 zu Brunow. Inv. vom 12. Jan. 1732. 
28 LHASch Rep 92a (DA Boizenburg) Nr. 105 Fase, c 6. 
29 Erst 1792 wurde die Abtrennung des Herdraumes von der Diele behördlich angeordnet. 
Vgl. Karl Baumgarten, Das Bauernhaus in Mecklenburg. Berlin 1964, 40.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.