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Bibliographische Daten: Curare, 22.1999

Stationen im Flüchtlingsalltag 
schutzpolizei erstellt dann einen „Zurückweisungs- 
beschluss“, der den Aufenthalt der Betroffenen als 
„juristisch nicht eingereist“ deklariert. Auch für 
Flüchtlinge, die sich mit Hilfe von Schlepperorgani- 
sationen und deren Booten versuchen, nach einem 
Land der EU bringen zu lassen, endet die Reise oft 
mit der Rückschiebung. 
Bei einer geglückten Einreise nach Deutschland, 
auf welchem Wege auch immer, ist es oftmals üb- 
lich, den Flüchtlingen das aus der Heimat mit- 
gebrachte Geld bis auf einen Sozialhilfesatz abzu- 
nehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass 
zumindest ein Teil der Kosten der irgendwann wahr- 
scheinlichen Rückführung in das Herkunftsland ge- 
deckt ist. 
Der Überlebenskampf jener, welche aus ihrem 
Land fliehen — sie dokumentieren damit den globa- 
len Charakter jeglicher Krise in der Welt — wird oft 
nicht wahrgenommen. 
Lebensumstände im Aufnahmeland 
Die Legalisierung des Aufenthaltes und das Leben 
in einer Sammelunterkunft haben zwar zur Folge, 
dass Hunger, Angst vor Folter und Krieg, Unter- 
drückung und Vertreibung nicht mehr drohen. Sie 
bedeuten aber keineswegs seelischen Frieden. Der 
innere Konflikt über die Richtigkeit der Flucht, 
Heimweh, frühere Leidenserfahrungen, notdürftige 
Kontakte mit den Verwandten und Freunden sowie 
der Aufenthalt in Deutschland tragen zur psychi- 
schen Belastung bei. So kostet es immens viel Kraf! 
und Schmerz, das im Herkunftsland zumeist ideali- 
sierte Exilland Deutschland in dessen Realität, mit 
seiner bürokratischer Härte und zuweilen menschli- 
chen Kälte, anzuerkennen, ohne daran zu zerbre- 
chen und sich für diese fast täglichen Erfahrungen 
selbst verantwortlich zu fühlen. Zahllose Gedanken 
und Fragen beschäftigen die Geflüchteten: 
Hätte ich es nicht vielleicht doch in meiner Hei- 
mat ausgehalten? 
Werden die Deutschen mich weiterhin so behan- 
deln, als sei ich ein Verbrecher? 
Wie geht es meiner Familie, meinen Verwandten 
dort ohne mich? Wie kann ich ihnen von hier aus 
helfen? 
Bin ich schlecht, schuldig, dass ich meine Hei- 
mat verlassen habe? 
Sind alle Deutschen so wie die Menschen in den 
Behörden? 
Wann kann ich in meine Heimat zurückkehren? 
Kann ich überhaupt in meine Heimat zurückkeh- 
ren? 
Ich sehne mich nach meiner Familie und danach, 
in Frieden zu leben in der Heimat. 
Gibt es nicht einen Weg, dass meine Familie hier 
auch nach Deutschland kommen kann? 
[ch will meine Heimat nicht vergessen. 
Wozu soll ich die deutsche Sprache lernen, ich 
gehe ja sowieso bald nach Hause zurück. 
[ch will nicht in meine Heimat zurück. Ich möch- 
te mir in Deutschland ein neues Zuhause aufbau- 
en. 
[nteressiert sich überhaupt irgend ein Mensch für 
mein Schicksal? 
Wieso erhalte ich seit Monaten keine Antwort 
auf meine Briefe? 
Ich bin alleine! Keiner versteht mich! Jeder hat 
seine eigenen Schwierigkeiten. 
Wieso muss ich so leiden? Ich weiß, ich muss in 
Deutschland bleiben. Sonst sterbe ich. 
Ich dachte, Deutschland sei ein gutes Land, aber 
jetzt weiß ich es nicht mehr! 
Werde ich bleiben dürfen? Werde ich solange in 
Deutschland bleiben müssen, bis ich hier sterbe? 
Ich weiß gar nicht mehr, was ich denken soll. 
Mein Kopf ist so leer und so voll zugleich. 
Wann geschieht etwas, was mein Leben verän- 
dert? Wer oder was kann mich retten? 
Flüchtlingen macht einerseits ihre Entwurzelung 
zu schaffen. Andererseits sehen sie sich der Schwie- 
rigkeit gegenüber, ihre Bedürfnisse ausreichend 
sefriedigen zu können. Im Hinblick darauf ist.es 
aufschlussreich, das Asylbewerberleistungsgesetz 
(AsylbLG)? heranzuziehen. Hier heißt es in 83, 
Grundleistungen: „Der notwendige Bedarf an Er- 
nährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesund- 
heits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Ver 
orauchsgütern des Haushaltes wird durch Sachlei- 
stungen gedeckt.“ Die Zuteilung von Sachleistungen 
und die Ausrichtung eines monatlichen Taschen- 
zelds von 80 DM ab dem 15. Lebensjahr schränkt 
2. AusSsIR. Deutsches Ausländerrecht. 1998. 12. Auflage, Stand: 1. November 1997. München: Beck 
Curare 22(1999)1: 13-20
	        
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