lieber Gebräuche und Aberglauben beim
Essen .
Von Carl Haberland .
( Schluss . )
§ 26 .
Außer den im Vorhergehenden bereits gelegentlich angeführten einzelnen Fällen gibt es noch verschiedene Vorkommnisse bei Tisch , welche dem abergläubischen Ge - müte Veranlassung bieten , aus ihnen Vorbedeutung für den Speisenden zu ziehen . In den germanischen Ländern ist ebenso wie in Frankreich und Südeuropa1 — sogar in indien als eingeführt unter der farbigen Bevölkerung2 — sehr verbreitet der Glaube , selbst in den besseren und geklärteren Kreisen ( vielleicht wol gerade vorwiegend in den besseren , wie dieses für Mecklenburg wenigstens spe - ciell von Bartsch angegeben wird3 ) , dass von dreizehn bei Tisch zusammensitzenden Personen eine im nächsten Jahre dem Tode verfallen ist , ohne dass man diesen Glauben auf einen sicheren Grund zurückführen könnte , obgleich man zur Deutung bereits Judas als Dreizehnten beim mahl und Loki , das Princip des Bösen , als Dreizehnten der
1 Brand 3 , 232 / 8 ( England ) . Düringsfeld 1 , 114 ( Kephalonia ) 2 , 92 ( Dalmatien ) , 2 , 112 ( Venedig ) . Brand 3 , 233 ( Basken ) . Für Deutschland fast jede Sammlung abergläubischer Sitten .
2 Branch 759 .
3 Wuttke § 48 . Bartsch No . 506 .
Zeitschrift für Yölkerpsych . und Sprachw . Bd . XVIII . á . 24