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gen Spezialfächer, Während meines Mexiko-Aufenthaltes allerdings
verlor Humbolät seine Zeit nicht damit, wissenschaftliche Syste-
me zu erarbeiten, sondern konzentrierte seine Aufmerksamkeit auf
die Ansammlung von Material, "que puede servir de base fi sus
deducciones" (Henning, 164).
Sein besonderes Augenmerk galt dabei den alten m .xikanischen Bil-
derhandschriften, den schon in seiner Zeit fälschlicherweise
Hieroglyphenschriften*?) genannten Dokumenten aztekischer Kul-
turgröße, Humboldt 1ieß keine Gelegenheit ungenutzt, diese über
das Land verstreuten und wenig beachteten48) Zeugen alter Kultur
zu studieren und zu analysieren. Es gelang ihm sogar, einige
Fragmente aztekischer Bilderhandschriften käuflich zu erwerben
und zusammen mit anderen präkolumbianischen Kunsterzeugnissen
und materiellen Zeugnissen indianischer Kultur seinen Sammlungen
hünzuzufügen, die für europäische Museen, Bibliotheken und Pri-
vatpersonen bestimmt waren, Bewundernswert waren Fleiß und Aus-
dauer bei der Verfolgung seines großen Ziels der eigenen Infor-
mation, die mit dem FMde der Anerika-Reise auch nicht abbrach.
So gelangte er schließlich zu einer außerordentlichen Litera-
turkenntnis über die Geschichte und präkolumbianische Vergangen-
heit Mexikos (vgl. Bernal, 124).
Humboldts großer Fleiß bei der Sammeltätigkeit ließ seine Kennt-
nisse so anwachsen, daß Stevens zu der Feststellung gelangen
konnte, "que probablemente ninguna persona en &poca anterior, ni
muchos afln depues, habia podido conocer tantas antigüedades me-
xicanas como Humboldt" (Stevens, 1956, 158). Dabei ging Humboldt
47) Hieroglyphenschrift, aus dem Griechischen ("heilig" und ,
“"einmeißeln") gebildet, bedeutet eine Schrift aus ideographi-
schen und phonetischen Zeichen (Wort-Bildzeichen, Determina-
tive, Wort-Lautzeichen, Lautgruppenzeichen und Lautzeichen)
(Jensen, 58), Die aztekische "Schrift" aber ist eine Idden-
schrift (Piktographie) mit Namen und wenigen Wörtern in Wort-
schrift (Jensen, 214) - eine Bilderschrift,.
So untersuchte er "eine kostbare Sammlung, welche man dem
Ritter Boturini ungerechterweise abgenommen hat, die über-
dieß in den Archiven der Vice-Könige sehr schlecht aufbewahrt
ist“ (Humboldt, 1809-14, II, 58 f; vgl. 1810, 80 f).