Rezensionen
759
Verschwägerten, teilen, so daß sich auch in diesem Fall
eine virtuelle Opposition von Hälften abzeichnet. Anstelle
nun von einer vorgeblichen Teilung der Lokalgruppen in
Hälften und der Unterteilung der Hälften in Matrilineages
auszugehen (letzteres nicht belegt, aber hypothetisch nicht
auszuschließen wegen der Crow-Terminologie im Ver
wandtschaftssystem), geht Vienne von der begründeten
Annahme aus, daß es effektiv die Heiratsallianzen sind,
die aufgrund des erklärlichen Exogamiegebots zur Hälfte-
lung führen, und nicht umgekehrt. (Unter den gegebenen
Umständen bedeutet die Exogamie faktisch die soziale
und politische Stabilisierung einer zur Dispersion neigen
den Gruppe.) Es ist also das immer wiederkehrende
Erfordernis zur Erneuerung von Bündnissen, das mit Hilfe
von Tausch und Heirat zum Heiratsdualismus führt und
zur Existenzerhaltung der Gruppen beiträgt. Der Heirats
dualismus seinerseits kann, wie auf Vanua-lava, über den
Weg der Verwandtschaftszugehörigkeiten zur Bildung von
Quasimatrilineages beitragen, die entfernt an Matrimo
nialklassen, weniger an korporierte Gruppen erinnern
(284).
Ich kann hier nicht weiter auf das Pro und Kontra
dieser Sichtweise eingehen, aber es dürfte schon klar
geworden sein, daß Vienne mit dieser im ersten Moment
eigenwillig erscheinenden Interpretation eigentlich - und
in deutlicher Anlehnung an die Allianztheorie (Lévi-
Strauss, Needham) - nur die analytischen Konsequenzen
aus einer Reihe von offenkundigen, im nachhinein jeden
falls evidenten Tatbeständen zieht. Und diese Tatbestände
weisen für den hohen Norden allesamt konsistente,
obschon in ihrer Ausgestaltung recht flexible Grundstruk
turen aus, die eine mechanische oder gar rigide Rekrutie
rungsbasis für soziale Mitgliedschaft zu verbieten schei
nen. Die Arrangements zur Bildung und Differenzierung
von Gruppenbeziehungen erweisen sich bei näherer
Betrachtung als durchaus adäquat zur Sicherung des Fort
bestands im insularen Mikrokosmos. Ein abschließender
Blick auf die politischen Dimensionen mag das oben
gezeichnete Bild noch abrunden.
Die politische Organisation auf den Banks war
sowohl Folge der räumlich angelegten Sozialeinheiten als
auch Gegengewicht zu den ihnen inhärenten Zentrifugal
kräften. Da Lokalität und Verwandtschaft nur auf hori
zontaler Ebene - und auch da nur in beschränktem
Umfang - integrierend wirkten, ergab sich ein Spielraum
für Paralleleinrichtungen (suqe, salagoro), die für den
vertikalen Zusammenhalt sorgten, indem sie dem sozialen
und wirtschaftlichen Wettbewerb formal Ausdruck verlie
hen (vgl. 305-306). Autorität und Prestige beruhten auf
handwerklichen, magischen und kriegerischen Fähigkei
ten, vor allem aber auf Kontrolle der sozialen, wirtschaftli
chen und rituellen Ressourcen: Manipulation von Tausch-,
Verwandtschafts- und Heiratsbeziehungen; Anhäufung
und gezielte Wiederverteilung von Schweinen, Matten,
Muschelgeld; Einfluß in rituellen Assoziationen, Renom
mee in der Statushierarchie (389, 325). Letztere trugen
den Charakter einer Charta, durch die gleichermaßen die
Ausbildung männlicher Werte betrieben und männliche
Macht demonstriert werden konnte - unabhängig von den
alltäglichen, mit Frauen in Verbindung gebrachten Ver
pflichtungen und Verwandtschaftszwängen (vgl. 382). Ein
flußreiche Männer (tavusmele), welche die Geschicke der
Gemeinschaft leiteten, hielten einen oberen Platz (mele)
in der Ranghierarchie inne. Es waren durch Wahl zuge
ordnete Positionen, die erwirtschaftet werden mußten,
obwohl auch erbliche Faktoren hineinspielten (Transmis
sion von Vater zu Sohn) (370ff.; vgl. Codrington 1891:
54-55). Machtausübung war grundsätzlich personal. Die
Stellung eines ranghohen Mannes mit Führungsaufgaben
in einer Lokalgruppe war abhängig von der Position der
anderen Würdenträger. Macht war folglich relativ, wahr
scheinlich bewußt relationiert. Voraussetzung für den
Aufstieg in der Rangordnung war das Eingehen von
Verpflichtungen und die Ableistung von Schulden; Kredit
in Form von Dienstleistungen, Wertgegenständen und
Rangpatronage wurden gewissermaßen auf Vorschuß
gewährt (379).
Die Stellung im Lokalgefüge war also von zeitlich
begrenzter Dauer. In seiner Gesamtheit spiegelte das
System die im Raum verankerten temporalisierten Bezüge
wider: nach außen durch Fixierung auf das Männerhaus,
das die Unabhängigkeit der in ihm präsenten Vertreter der
Bevölkerung ausstrahlte; nach innen durch die wiederum
räumlich angelegte Rangsortierung, welche auf den gesell
schaftlichen Kodex der Machtunterschiede aufmerksam
machte. Abgesehen von den weithin geteilten Kulturwer
ten lag in der überregionalen Anerkennung der im gamal
angezeigten Gradhierarchie das einzig wirkliche Binde
glied zwischen Lokalgruppen vor, aber diese Anerken
nung betraf nicht die Gruppen an sich (außer sie waren
Verbündete), sondern den individuellen Status von Rang
gleichen (308-309).
Zum Abschluß noch ein paar generelle Bemerkungen
zur Arbeit als solche. Wohltuend macht sich bemerkbar,
daß gängige Topoi der Sozialanthropologie nicht schema
tisch in Rubriken unterteilt, sondern mehr oder minder
zusammenhängend präsentiert wurden. Methodisch sinn
voll ist die Darlegung doch mit einem Nachteil erkauft
worden: Notizen, Dokumente, Analysen fließen ineinan
der über (manches wäre besser im Anhang untergebracht
worden). Von der Anlage her weitschweifig ausgelegt,
leiden die Argumente unter der rekursiven Beweisführung
(die Einbuße an Klarheit wäre leicht durch ein Glossar
wettzumachen gewesen). Der Autor hat es dem Leser
nicht leicht gemacht; einige Textpassagen erfordern viel
Muße, um auf die Quintessenz zu stoßen. Etwas Kopfzer
brechen bereiten die im Anhang 3 berücksichtigten Gene
alogien; als Prüfstein der Beweiskette hätten sie vielleicht
eine schärfere Konturierung, zumindest einen Kommentar
verdient. Auch hätte man sich neben einem Verzeichnis
der Tabellen und Schaubilder einen Sachindex gewünscht,
um die Benutzung des Buches zu erleichtern. Der Text
enthält überflüssige Druckfehler, die Bibliographie hätte
eine Aufwertung verdient; glücklicherweise wird die eth
nologische Aussagekraft davon nicht berührt.
Was den im Vorwort geäußerten Anspruch betrifft,
einen Beitrag zur Theorie sozialer Praktiken zu leisten
(11), so kann man darüber geteilter Meinung sein: Wenn
überhaupt, dann wird die Arbeit dem Anspruch nur in
Hinblick auf die Banks-Bewohner gerecht, und auch das
Anthropos 81.1986