städtischen Jeunesse dorede in langen Mänteln mit Kapuzen,
dazu Hüte mit Pfauenfedern, ähnlich denen der besseren Spiel-
leute, und Schnabelschuhe. Die Geistlichkeit machte von diesen
Narrheiten keine Ausnahme; denn es existiert ein Mandat des
Bischofs Johnen von Straßburg aus dem Jahre 1317, welches
dem Klerus bei Strafe des Bannes befiehlt, der grünen, gelben
und roten Schuhe sich zu enthalten. Daß aber der Kleider-
luxus eher überhand als abgenommen haben müsse, bezeugt
der Umstand, daß wir seit der Mitte des 14. Jahrhunderts eine
Unzahl städtischer Luxusgesetze und ‚Kleiderordnungen‘
treffen, die alle gegen den verschwenderischen Aufwand an
kostbaren Stoffen und die Zuchtlosigkeit des Schnittes gerichtet
sind. Manchmal griff die Obrigkeit zu drastischen Mitteln,
Joachim II. von- Brandenburg bekämpfte z. B. den Unfug einer
Mode wie der Pluderhosen auf folgende Art: er ließ auf
offener Straße einem Stutzer die unförmigen Dinger zerschnei
den und gab den Ärmsten, der, über das viele Zeug stolpernd,
nur langsam weiter kam, der johlenden Menge preis; ein
andermal ließ er zwei Pluderhosenträger aufheben und in einen
Käfig öffentlich ausstellen. Solches geschah offenbar aus An-
laß der Angriffe verschiedener Kanzelredner; der Brandenburger
Hofprediger Musculus schrieb sogar eine eigene ‚Vermahnung
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Kamele in einem fürstlichen Troß.