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Volltext: Das altdeutsche Handwerk

$ 4. Das altgermanische Hausgewerbe., ; 
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empor, daß er als Münzer*!’%) in den Dienst eines Münzherrn 
tritt und, da die Prägestätte in dessen Hause sich befindet, 
zu seiner nächsten Umgebung gehört!?®), und endlich nicht 
zum wenigsten, daß aus seinem Stande ein Heiliger hervor- 
geht, der Schutzpatron des Handwerks ist: der heilige Eligius 
aus Limoges, Sohn ganz armer Leute, gelernter Goldschmied, 
vom Frankenkönig Chlothachar II. (584—622) wegen seiner 
Redlichkeit zum Münzmeister erhoben, wegen seines heiligen 
Lebenswandels zum Bischof von Noyon gewählt, auch da 
noch in seiner Kunst sich durch künstlerisch hervorragende 
Leistungen betätigend. Eines solchen Patrons konnte sich 
kein anderer Stand rühmen; und die ursprüngliche Einheit 
des Schmiedehandwerks wird dadurch betont, daß ihn alle 
Metallarbeiter, neben den Goldschmieden auch die Waffen-, 
Zeug- und Hufschmiede, sowie die Kleinschmiede und 
Schlosser, als ihren Heiligen anrufen. 
Zu einer höheren Kunststufe als das Gewerke des Edel- 
schmieds hat sich in alter germanischer Zeit kein Kleinhand- 
werk entwickelt. Das Material, das uns für die Beurteilung 
vorliegt und hauptsächlich aus einer Reihe erhaltener Arbeiten 
von vorgeschichtlichen Zeiten ab bis zu den nachkarolingi- 
schen besteht, erlaubt den Gang der Entwicklung vollständig 
zuverfolgen und die Technik der germanischen Edelschmiede- 
kunst in ihrer ganz eigenartigen Erscheinung zu erfassen. 
Wir haben es hier mit Gebilden zu tun, die, was die besten 
angeht, auch für das moderne Auge auf voller künstlerischer 
178) monetarius, qui monelam cudit Du CAnGE 5, 505. ahd. mone- 
{arius: munizare, munezare, munzare, Munzzre StEINM. 3, 246, 54 ff. 
280, 33, ags. mynetere WRIGHT-WÜLCKER 1, 483, 24. bildlich godes feoh, 
bet is seo hälige lär, bid befest myneterum tö sleanne EırFrıc, Hom. 
2, 554 Thorpe. Münzer heißen aber auch die Geldwechsler; trapezeta? 
munzare, munizäri STEINM. 3,190,10f. gilampf thir zi bifelahanne minan 
scaz munizzerin (numulariis), inti ih quementi intfieng thaz ddr min ist 
mit pfrasamen Tatian 149, 7. ags. numularius, nummorum praerogatur © 
myniteri Wrıcar-WÜLCKER 1, 34, 29 f.: numulariorum: munetera 
4892. 29, 
179) Als ahd. hüs-ginöz Hausgenoß (domestici: üskinöz3a, hüskinözt 
StEinNM. 1, 277, 62, hüskinö3zzd 421, 31) die offizielle Bezeichnung, 
die später die Münzer führen.
	        
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