8 4. Das altgermanische Hausgewerbe. ,
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Zuber, Kübel, Gelten (DHA. 2, 306 f.; 346 f.), die in ältester
und einheimischer Art aus einem Baumklotz gehöhlt oder
gehauen, in jüngerer und eingeführter aus Dauben zusammen-
gefügt und mit Reifen gebunden werden, und diese Reife
können auch wieder eiserne, vom Schmied verfertigte sein ®®).
Leichtere Gefäße für Haushalt und Feldwirtschaft werden
aus Flechtwerk hergestellt in einer hausgewerblichen Tätig-
keit, die uns höchst mannigfaltig entgegen tritt. Wir ge-
wahrten sie bereits beim altgermanischen Hausbau, bei Er-
richtung geringerer Bauten oder Bauteile (der Zwischenwände,
Türen, selbst Dächer) aus Astwerk und Reisern (vgl. DHA. 1,
14 £f.; 20 f.) sowie bei dem Ziehen des Zaunes um. Haus,
Dorf und Flur (DHA. 2, 18 ff.), der als geflochten und aus
Ruten zwischen Pfählen bestehend, ausdrücklich in Volks-
rechten geschildert ist7°); sie tritt ferner auf im Verkehr und
Wirtschaftsbetriebe, wenn das Gestell des leichteren Wagens,
und Tragen oder Bahren verschiedener Art, die Roßbahre
(vgl. DHA. 2, 32) oder Bahren für Schwerkranke und Tote
(Fig.9, 10) 71), ferner für die Fütterung der Zugtiere die Krippe
(DHA. 1, 178), und für Jagd und Fischfang Netze und Reusen
(vgl. DHA. 2, 60) aus Geflecht bestehen; wenn für den Krieg
der Schild aus Geflecht hergestellt wird (vgl. unten Anm.102),
für den Haushalt Siebe, Matten und die verschiedensten Arten
der Körbe, von denen der Käsekorb aber auch aus Ton sein
kann”?). Das Material, das bei solchen Flechtarbeiten in
Frage kommt, ist für die gröberen Sachen der biegsame,
auch zu Span gespaltene Zweig gewisser Holzarten, vor
68) honos barriclos ferre ligatos Capit. de villis 68. .
70) Vgl. Lex Sal. 16, 5. 34,1; Lex Visigot. Reccesvind. 7 (S. 237
Zeuner); Lex Rib. 70, 4; Edict. Rothari 286. Das etymologisch dunkle
gemeingermanische zün, ahd. zün entfaltet selbst den Begriff Gefloch-
tenes, Flechtwerk, wie aus dem mhd. Verbum ziunen für flechten erhellt;
von einem Korbe: körbelin geziunet K.v. WürzBuRrRG, Gold. Schmiede
1944.
71) In bezug auf die Totenbahre vgl. die Glosse sarcofagus:
sarch, corb STEINM. 2, 738, 20.
72) Vgl. DHA. 2, 320. Den Käsekorb als Flechtwerk bezeugt die
Glosse fiscina: cdsevaz vel ceinna STEINM. 3, 636. 54; über das Sieb
DHA. 2. 60.