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Volltext: Das altdeutsche Handwerk

$ 1. Das altgermanische Hausgewerbe. 
n 
im Grabe eines J ünglings eine Holztafel mit solchen Zeich- 
Hungen gefunden, die offenbar als Skizzen zu Bauverzierungen 
gedacht sind (Fig.1 u.2), in einem andern ein bronzener Griffel. 
Der Festsetzung des Grundrisses folgt die Ausführung 
des Baues in demjenigen Stoffe, in dem allein der Germane 
Meister ist (DHA. 1, 17 ff.). In der ältesten Zeit ist der Wald 
Gemeinbesitz, Holz kann darin von jedermann nach Belieben 
geschlagen werden, und einen Diebstahl begeht nur der, 
Welcher schon geschlagene oder verarbeitete Hölzer aus dem 
Walde oder sonst fortschafft?). Wie jenes Recht später nach 
und nach eingeschränkt wird, ist DHA. 2, 151 ff. geschildert, 
vgl. auch DHA. 1, 161ff. 
Das Instrument, mit dem das Holz geschlagen und für 
den Hausbau zu Balken, Pfosten, Sparren und Latten ver- 
arbeitet wird, hat sich aus weit zurückreichenden vorge- 
Schichtlichen Anfängen erst spät im Zeitalter des Eisens 
zu derjenigen Grundform entwickelt, die bis heute geblieben 
1st, weil sie für ihre Zwecke die höchste Leistungsfähigkeit 
in sich schließt®). Wie die Grundform in verschiedene Va- 
rianten ausläuft, so begegnen auch im Germanischen ver- 
schiedene Namen. Als ältester, über alle Dialekte verbreiteter, 
got. aqizi, altnord. ex und 0x, exi und exi, angelsächs. 2x, 
altsächs, acus und accus, ahd. acus, achus, acchus, mhd. ackes, 
unsicherer Herkunft?); weniger verbreitet ist altnord. barda, 
eine Anwendung von Kohle oder Rötel zum Schreiben oder Zeichnen 
auf Holztafeln nicht ausgeschlossen ist. 
7) si quis Rıbuarius in silva commune Sseu reges gel alicutus locadam 
materiam vel ligna finata (fissa Codd. B.) abstulerit, 15 solidos culpabilis 
iudicetur, sicut de venationibus gel de piscibus, quLia non res pos- 
sessa (est Codd. B.) sed de ligna agitur Lex Ribuaria 
LXXVI. Vgl. dazu si quis de lignamen adunatum in curte aut in platea 
ad casam faciendam furaverit, componat solidos sex; si autem in silva 
dispersum fuerit et furaverit, conponat in actogild Edictus Rothari 283. 
°) Vgl. W. Ossorne, Das Beil und seine typischen Formen ip 
vorhistorischer Zeit (1887) 52 ff. Die folgenden Angaben über Zimmer- 
annsgeräte führen weiter aus, was DHA. 1. 76f. nur andeutungs- 
weise berührt werden konnte. 
°) Das Verhältnis zu griech. dibhm und lat. ascia, für das man 
eine Vorform acscia annimmt, ist nicht klar, vgl. Lzo MEYER, Griech. 
Etymologie 1, 51. Es ist nicht ausgeschlossen, daß wir mit einer vor-
	        
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