2361 De Jelirde [önt de Verkirde.
Hoe geleerder, hoe verkeerder. Ha. I, S. 223.
2362 Et eß beilter wenig ze wefllen än völ ze jenelfen,
äls völ ze wellen än alles ze melfen *.
2363 Lir Latin, da drenks de Win.
3. Unwilffenheit.
2364 Dat eß ene Düt[fchverderver.
Sag! man von dem, der gegen die elementarften Regeln der deuffchen
Sprache Verftöße macht.
2365 Heä [precht Huchdütfch met Strüa dronger (Strife ?).
Er [pricht [g. Aachener ({chlechtes) Hochdeuffch.
2366 Deä [precht Franzüa[fch wi de Kou Latin.
2367 Heä kennt net a noch bia (jeng Letter op en Schnell 3).
2368 Jeng drei zäle könne.
2369 Tüt noch Bloas derva welfe.
Hij weet van toefen noch blazen. Ha. Ill, 13.
Unwiffende verftehen felbft gegebene Zeichen nicht. In Aachen wurde
jährlich an drei verfchiedenen Tagen im Münfter, auf dem Markt und
vor den Wohnungen der regierenden Bürgermeifter auf „kupfernen
Hörnern“ die Freiheit ausgeblafen. Troß der häufigen Wiederkehr
mochte es immerhin noch Leute geben, die nicht wußten, was das Aus-
blafen der Freiheit für eine Bedeutung hatte.
Auch erfolgte [tellenweife das Bekannitmachen von Edikten unter
Trompeten{chall. So heißt es in einem Edikt vom 27. Oktober 1717
(Beamten-Prot. Bd. 47): „Dan ift wegen der bevor[tehenden Huldigung
befchloßen, vermittels öffentlichen trompettenblafen durch die [taff
kundt zu machen, wie daß ein ehrbarer rath zu allerunterthänig[te ehren
ihro römi[ch kayßerlichen mayeltät eine compagnie zu pferdt aufzurichten
gemeint, und daß dieienige, [o dabey eine officier[ftelle zu bekleiden,
oder [onften bey diefer compagnie zu pferdt zu [iben, gemeint, [ich bey
herren Burgermeiftere anzugeben hatten, mit der zu[ag, daß diefer com-
pagnie eben daßelbige was bey jüngft bevoriger huldigung von einem
erbaren rath aenoßen. aniebo ebenfalls gegeben werden [olle".
1 millen = entbehren. ? Streifen = Fehler. ? fteinerne Kanne.
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