1516 Bei engen en et Bodı [t92. }
1517 Engen ejene Knit [ia.
Ver[chuldet [ein.
1518 Dat eBß ene Plackfifel?.
1519 Joft än alle Menfche [chöldig Jia.
1520 Mia Schold wi Hoaren opene Kop ha.
1521 Mia Schold wi Jedold ha.
Sehr viele Schulden haben.
1522 Dat Hus hat jölde Panne (e jölde Dädch).
Ift mit Hypotheken belaftet,
1523 Bei döm hat de Keaz a der Najel jebrankt.
‚Die Kerze bis an den Nagel zu brennen [chien.“ Meyer 204, 480.
So oft beim Aachener Schöffenftuhl ein unbewegliches Gut verkauft
werden [ollte, wurde am Verkaufstäage eine Kerze auswendig an dem
Fenfter der Gerichtsftube zum Zeichen eines gerichtlichen Verkaufs öffentlich
ausgeftellt; auch wurde eine kleine Kerze angezündet, [obald die Schöffen
ich niedergefeßt hatten. Solange diefe brannte, [tand einem jeden {rei
zu bieten. Demjenigen, der bei Auslöfchung der Kerze das leßte Gebot
getan hatte, wurde als Lebt- und. Meiftbietenden der Zufchlag erteilt.
Vergl. Elchweiler Beiträge II, S. 169. In dem Edikt vom 12. Mai 1665
wird angeordnet, daß zwei von dem Stadibrande noch öde liegende
Bauftellen „von den chriftoffeln auf dem rathhaus bei brennender kerze
dem meiftbietenden verkauft werden f[ollen". v. Fürth Ill, 404.
Auch nach $ 23 der Rheinifchen Subhaftations-Ordnung vom 1. März
1822 gefchah die Verfteigerung bei brennenden Kerzen in der Art, daß
der Zufchlag erfolgte, [obald bei einem Gebot drei Kerzen, deren jede
wenig[tens eine Minute brannte, erlofchen, ohne daß ein Mehrgebot er-
folgte. Die Kerzen wurden auf Nägel gelteckt, die in einem eigens
dazu verfertigten eifernen Inftrument angebracht waren. So konnte leicht
die Redensart entftehen, die bedeutet, daß einer Perfon Grundf[tücke im
Zwangswege verlfteigert wurden.
1524 Schmisreän? än Lappe[chold? drengt dörich.
1525 Majer Lüs biße [chärp.
Die hongherighe vioe bijt seer. P. c. no. 206.
1526 EB der Dokter krank, hengt der Kauchleffel ajen Wank,
EB der Dokter duad, hat de Frau jeä Bruad.
Von der Krankheit und dem Tod des Ernährers der Familie.
1527 De Bäch erav [chwemme.
„den Bach hinabgegangen". Meyer, 276.
Finanziell zugrunde gehen.
1528 Heä eß elu ärm wi Job.
Hij is zoo arm als Job. Ha. l, S. 362.
Aus Buch Job, Kap. I, 14 ff.
' Schuldenmacher. ? Staubregen. ? undichte Schuhe.
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