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Full Text : Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, N.F. 17=27.1897

4. Der Vorsitzende bringt die vom Ausschusse
durchberathenen und beschlossenen Abänderungen verschiedener
 Paragraphe der  Vereinsstatuten zur Verljesung
 und Abstimmung. Dieselben betreffen die folgenden
 Paragraphe:
8 4 wird hinter Absatz a) folgendermassen ergänzt:
bh) aus Subventionen von öffentlichen Behörden;
darauf folgt Absatz c), der dem früheren Absatz
b) entspricht.
8 5 wird zum Schlusse ergänzt durch:
f) Correspondenten.
$ 6. Absatz 1 bleibt unverändert.
Bei Absatz 2 wird die Summe von fi. 200 in fi. 300
abgeändert; desgleichen bei Absatz 3 die Summe von
A. 120 in fl. 200, bei Absatz 4 die Summe von fl. 60
in £. 100 und bei Absatz 5 die Summe von fl. 3 in fl, 5.
$ 7 handelt jetzt über die Ehrenmitglieder und
‚autet genau so wie der frühere $ 8.
$ 8 (früher $ 7) lautet in seiner neuen Form: Zu
correspondirenden Mitgliedern ernennt die Gesellschaft
solche Personen, welchen sie für ihre wissenschaftlichen
Leistungen eine besondere Anerkennung aussprechen will.
8 9 (früher $ 13) lautet in seiner abgeänderten
Form: Zu Correspondenten kann der Ausschuss Personen
 ernennen, welche nicht zahlende Mitglieder der
Gesellschaft ($ 5) sind, jedoch dieselbe in der Erfüllung
bestimmter Aufgaben unterstützen.
8 10 (früher 8 9) lautet jetzt: Die Wahl von correspondirenden
 und Ehrenmitgliedern steht jeder beschlussfähigen
 Plenar-Versammlung zu, wenn ein diesvezüglicher
 Vorschlag des Ausschusses vorliegt.
8 11 (früher 8 10) lautet jetzt: Der Jahresbeitrag
ist im Laufe des Monates Januar eines jeden Jahres
ın den Cassier zu entrichten,
8 17 lautet in seiner neuen Fassung:
Die Functionäre der Gesellschaft sind:
z) ein Präsident und drei Vice-Präsidenten;
b) ein erster und ein zweiter Secrefär;
c) ein Redacteur;
d) ein Cassier;
2) ein Rechnungsführer.
8 25 lautet jetzt:
Der erste Secretär besorgt im Einvernehmen mit
dem Präsidenten die Geschäfte der Gesellschaft; der
zweite Secretär führt das Sitzungsprotokoll, unterstützt
den ersten Secretär in seinen Geschäften und vertritt
ihn im Falle seiner Abwesenheit.
8 30, Absatz 2 lautet jetzt:
Die bei der etwaigen Auflösung vorhandenen Sammlungen
 und Bibliothek fallen einer von der letzten
Jahres-(General-) Versammlung zu bestimmenden öffentlichen
 Anstalt zu.
8 31 wird im zweiten Satze das Wort demselben
in denselben abgeändert.
Diese Abänderung der Statuten wird von der Jahres-Versammlung
 mit Stimmeneinhelligkeit genehmigt und
ist die Genehmigung der hohen k. k, Statthalterei zu
derselhen einzuholen

5. Herr Dr. Moriz Hoernes hält einen Vortrag:
Ueber neolithische Funde von Butmir in Bosnien,
Durch Tausch mit dem bosnisch-hercegovinischen
Landesmuseum ist die prähistorische Sammlung des
x. k. Hofmuseums in den Besitz einer stattlichen
Serie von Butmir-Funden und Gypsabgüssen der merkxürdigsten
 Thonbildwerke aus dieser Station der
üngeren Steinzeit im Herzen Bosniens gelangt. Die Orizinalstücke
 bilden eine vorzügliche Vertretung der theils
halbfertigen, theils fertigen, theils nach dem Schadhaftwerden
 wiederbenützten Steinwerkzeuge jenes ausge-Jehnten
 Arbeitsplatzes, sowie der rothen und schwarzen,
geometrische und Spiralmuster (letztere vertieft und
en relief) als Decoration verwendenden Keramik. Der
Vortragende demonstrirt diese Serien im Anschluss an
zeine vor zwei Jahren an gleicher Stelle erfolgte Be-;prechung
 des Buches „Die neolithische Station von
Butmir, Ausgrabungen des Jahres 1893“ *!) und zeigt,
lass unsere Kenntniss jenes beziehungsreichen Fundrtes
 durch die seitherigen Untersuchungen wesentlich
zefördert worden ist. Die Hauptsachen erscheinen ihm
ıber noch durchaus im gleichen Lichte, wie damals,
Zr theilt mit, dass sich ein zweiter, abschliessender
3and der Publication, welcher die Ergebnisse der Auszrabungen
 von 1894—96 enthalten soll, in Vor
‚ereitung befindet und bis zum Herbste fertig vorjegen
 soll,
Eingehender behandelt der Vortragende hierauf
lie Ueberreste plastischer Thonbildwerke aus Butmir.
Er zeigt, wie sie einer durch das östliche Mitteleuropa
vom Nordrande des Aegäischen Meeres bis zum Nordrande
 der Karpathen hinauf verbreiteten Classe weibicher
 Thonstatuetten angehören, Diese sind oft, z. B.
in Butmir, locale Arbeiten, beruhen aber in ihren
Tormen und in ihrem ganzen Wesen auf Einflüssen
aus dem „ägäischen Culturkreise“, wo die vormykenischen
 marmornen Inselfiguren und die in der mykenischen
 Periode weitverbreiteten Thonstatuetten mehr
>der minder Aehnliches zeigen, Vermuthlich gehen
ıber die Butmirfiguren nicht auf Marmor- oder Thon-‚ildwerke
 aus Griechenland, sondern auf Elfenbeinder
 Glasfigürchen orientalischer oder griechischer
Herkunft zurück, welche durch den Handel nach
Norden Verbreitung gefunden haben. Im östlichen
Mitteleuropa haben ausser Bosnien auch Serbien, ?)
Jstrumelien, Siebenbürgen, die  Bukowina, Ost- und
Westgalizien Verwandtes geliefert. All’ das gehört
Jerselben Periode — dem Ende der neolithischen und
ler älteren Bronzezeit — an, und Manches darunter,
wie z. B. eine Thonfigur aus der Wierszochwska-Görna
bei Krakau, zeigt überraschende Aehnlichkeit mit den
Statuetten von Butmir.
Die letzteren zerfallen in mehrere Classen: gröbere
ınd besser ausgeführte, bekleidete und unbekleidete,
Jie Köpfe der besser modellirten Statuetten verrathen
ınzweidentig den Einfluss orientalischer oder orijentaliı)

 Siehe diese Mitth., Bd. XXV, Sitzber., S. [68] f.
2) Vol. diese Mitth.. Bd. XXI. S. 158f£., Fig. 188 f
            
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