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und Braus, denn der Boden ist steril und auch heute
noch zum grossen Theile mit Wald bedeckt.
Meine hochverehrten Herren, ich habe mir erlaubt,
hier nur ein Beispiel dessen vorzuführen, was uns
die historische Statistik Wichtiges, auf einem anderen
Wege sonst Unerreichbares zu entschleiern vermag
Diese Art historische Statistik kann man aber nur
betreiben, wenn man die nöthigen Urbar- und Grundbücher,
namentlich aber die nöthigen Katastralkarten
zur Verfügung hat,
Die Methode hat uns MeEıTzeEn gelehrt, die genannten
Behelfe aber müssen wir uns selhst heischaffen.
So weit es Murrzen möglich war, hat er sich mit
anserem österreichischen Kartenmateriale auch schon
beschäftigt und es in seinem Hauptwerke auch verwerthet.
Aus dem Ihnen am 28, April vorigen Jahres
von Ihrem Herrn Vicepräsidenten gehaltenen Vortrage
haben Sie ersehen, wie wenig es ausmacht im Vergleiche
zu der Fülle an Material, welches andere
Länder dem Meister zur Verfügung stellten, Man hat
den Eindruck, als wenn Merrzen bei seiner Forschung
an unserer Staatsgrenze hätte Halt machen müssen:
thatsächlich musste er eine erschöpfendere Behandlung
Jesterreichs für spätere Zeit aufschieben.
Als er sich zu seinem vor 34 Jahren erschienenen
fundamentalen Werke: „Urkunden schlesischer Dörfer“
anschickte, durchforschte er im Prager k. k. Mappenarchive
an der Hand von Flurkarten die an Schlesien
grenzenden Gebiete Böhmens. Seitdem wurden aber die
die Benützung von k. k, Katastraloperaten regelnden
Vorschriften so verschärft, dass noch vor vier Jahren
bei uns das Katastralkartenstudium geradezu unmöglich
war.
Diese Unmöglichkeit ist heute nicht mehr
vorhanden:
Die Historische Landes-Commission für
Steiermark, die erste und bis jetzt die einzige
wissenschaftliche Corporation Oesterreichs, welche das
Studium der heimatlichen Social- und Wirthschaftsgeschichte
auf moderne Art und Weise nicht nur begünstigt,
sondern direct betreiben lässt, hat vom
k. k. Finanzministerium einen Erlass (ddo. 30. Juli 1893
erwirkt, laut welchem ihrem Beauftragten bewilligt
wird, in die im Grazer k. k, Katastral-Mappenarchive erliegenden
Indicationsskizzen, die Originalmappen aus
den Jahren 1817—1823 und die alten Grundbesitzbogen
Einsicht zu nehmen,
Zunächst wurde durch diese Bewilligung eine neue
Quelle der steiermärkischen Heimatskunde erschlossen,
ferner aber auch ermöglicht, dass man auch
officiell eine Uebersicht dessen gewinne, was alles die
Mappenarchive zu Nutz und Frommen unserer Forschung
überhaupt bieten können,
Und da hat es sich herausgestellt, dass
gerade das für unsere Forschung Wünschenswertheste,
Kostbarste, vom Finanzärar gar
nicht mehr benöthigt und nur als für alle Fälle
aufzubewahrender, sonst lästiger Ballast reponirt oder
aber als gar nicht mehr brauchbar — in die Stampfe
yeschickt wird, soferne man es nicht als Packpapier
besser verwenden kann.
Meine hochverehrten Herren! Wenn das für unsere
Zwecke gerade Werthvollste diesem Schicksale successive
zeweiht, ja zum grossen Theile von einem solchen
anwiederbringlich bereits ereilt worden ist, dann ist
as nicht nöthig, erst beweisen zu wollen, dass wir uns
endlich rühren müssen, um zu retten, was überhaupt
noch gerettet werden kann,
Es handelt sich da um folgende Operate:
Vorerst Katastralkarten: In den Zwanzigerand
Dreissiger-Jahren wurde für jede Katastralgemeinde
ler Monarchie eine lithographirte Karte im Massstabe
von 1: 2880 hergestellt, auf welcher ein niederösterreichischer
Zoll 40 Klafter bedeutet und ‚eine Section
— 20“ hoch, 25“ lang — 500 Joch (287732125 ha)
vorstellt.
Diese Lithographie — Rohmappe genannt — enthält
blos Conturen aller Parcellen und macht ausserlem
durch besondere Zeichen kenntlich, ob die Parcelle
ain Gebäude, oder ein Feld, Wiese, Weide, Wald,
Garten, Obstgarten etc, sei; jede dieser Culturen ist
durch prägnante Striche, Punkte, Bänmchen u. dgl.
markirt.
Die Parcellen sind fortlaufend numerirt. Aber diese
Parcellennummern sind nicht in der Rohmappe mit-'ithographirt,
sondern nur in wenigen zu Amtszwecken
dienenden Exemplaren eingeschrieben; das eine davon
ist die im Mappenarchive oder bei dem Evidenzgeometer
erliegende sogenannte Originalmappe.
Für jede Katastralgemeinde besteht ein Parcellenprotokoll,
in welchem der Reihe nach die Parcellennummern
fortlaufen; bei jeder Parcellennummer ist
nach Rubriken unter Anderem eingetragen, in welchem
Riede sich die Parcelle befindet, zu welcher Hausnummer
ınd wem sie gehört, ob sie Feld, Wald o, dgl. ist
‘Cultur), welcher Bonitätsclasse sie angehört, dann ihr
7Jächenmaass und ihr Reinertrag,
Nebstdem ist ein zweites Protokoll vorhanden, in
welchem ein jeder Grundbesitzer seinen besonderen
Bogen hat, auf welchem nur sein Grundbesitz, der
sich innerhalb dieser Katastralgemeinde befindet, verzeichnet
ist; das sind die Grund besitzbögen. früher
Katastralauszüge genannt.
Alle diese Operate sind käuflich. Man kann für
ainen bestimmten Betrag pro Blatt eine Rohmappe
kaufen, auch numeriren, d. h. mit Parcellennummern
versehen oder auch zugleich adjustiren und coloriren
assen; denn um eine bessere Uebersichtlichkeit zu er-'angen,
belegt man Waldparcellen grau, Felder hellbraun,
Wässer blau ete.
Von allen diesen Bestellungen zieht das Aerar einen
Nutzen, welcher der Staatscasse zufliesst, kein Wunder
also, dass ein Zutritt, welcher mehr als blosse Einsichtnahme
bezweckt und das Aerar um eine Einnahme verzürzen
könnte, verboten ist. ;
Die alten, auf wunderbarem, geradezu unverwüstlichem
Papiere hergestellten Katastralkarten werden
auccessive durch eine neue, den gegenwärtigen Besitzrzerhältnissen
entsprechende Aufnahme ersetzt und von