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Mark war eine genossenschaftliche; die wirthschaftliche
Nutzung, namentlich in der Beweidung des jeweiligen
Brachfeldes, lief auf Feldgemeinschaft aus.
Diese sehr alterthümlich ausschauenden Thatsachen
hat Grorg Hanssex mit den bekannten Angaben Cäsar’s
und Tacitus verglichen und sodann die markgenossenschaftliche
Feldgemeinschaft für den
ältesten agrarischen Zustand der Germanen erklärt.
Diesen bedeutsamen Gedanken hat gleich darauf
GEoreG LunDwıc Maurer in ein festes System ausgebaut
und ihm namentlich die Quellen der fränkischen
Zeit dienstbar gemacht.
Inzwischen hat der edle Enthusiast HAXTHAUSEN
die gelehrte Welt mit der grossrussischen Dorfcommun
ion, dem „Mir“, bekannt gemacht, welcher mit
seiner periodischen Neuvertheilnng genau der Hunsrucker
Gehöferschaft entspricht. Auch die Feldmark
des „Mir“ hat dasselbe Aussehen, wie die des deutschen
Gewanndorfes; jeder Genosse des „Mir“ haft
gleich grossen, gleich guten, gleich entfernten Grundbesitz.
Während aber die Hubenzahl einer Gehöferschaft
und überhaupt eines deutschen Dorfes eine seit
jeher bestimmte ist und ein Bauer mehrere Huben
oder nur ein Bruchstück einer Hube sein Eigen nenner
kann, ist beim russischen „Mir“ die Zahl der Sonderbesitze
oder Antheile, der uCastok, von der Zahl
der eben lebenden, erwachsenen Dorfgenossen abhängig.
Der russische „Mir“ kennt kein Erbrecht; nach dem
Tode des Nutzniessers fällt dessen uCastok an die
Gemeinde zurück und bei der nächsten Neuvertheilung
— peredel — erhält jeder erwachsene Sohn des verstorbenen
Nutzniessers, und hätte dieser ihrer auch
zwanzig, gleich grossen uCastok, wie der einzige Sohn
eines anderen Nachbars. Der Kürze wegen lasse ich
die anderen üblichen Vertheilungsmodi hier unerwähnt.
Der russische „Mir“ schien damals noch um einen
Grad alterthümlicher, primitiver zu sein, als die
Gehöferschaft, weil er jeden Dorfgenossen gleich bedenkt
und jedes Erbrecht ausschliesst.
Man glaubte, das älteste und glücklichste, weil
den Pauperismus ausschliessende volkswirthschaftliche
System vor sich zu haben.
Daraus zog man auch in Deutschland sehr weitgehende
Schlussfolgerungen. Allein in Russland selbst,
wo der Gegenstand mit einer Leidenschaftlichkeit sondergleichen
anfangs behandelt worden, dauerte die Illusion
nicht einmal ein Jahrzehnt.
Der schneidige Ciörrıs wies in heissem Kampfe
gegen BELJAJEV nach, dass die Mirverfassung keine
alte, keine ursprüngliche, noch weniger eine idealfreiheitliche
Einrichtung Rousseau’scher Facon, sondern
mit eine der Folgen einer verhältnissmässig sehr späten
Knechtung sei.
Uns erscheint es heute ganz unglaublich, wieso diese
fundamentale Errungenschaft Ci6Erın’s von der deutschen
Forschung mehr als zwei Decennien unverwerthet
bleiben konnte, zum empfindlichen Nachtheile für den
wissenschaftlichen Fortschritt, denn sie hätte schon
Mitte der Sechziger-Jahre als Warnung dienen können,
dass dag alte Germanen volk. soferne die HANSSEN-MAURERsche
Auffassung über die Ursprünglichkeit der Hufenv‚erfassung
richtig wäre, als Unicum dastünde, ohne
irgend ein nachweisbares Analogon in Gottes weiter
Welt; man hätte stutzig werden müssen, nachdem inzwischen
auch aus UrtTiEsEnovıc’s Darstellungen der
südslavischen Hauscommunion, der Zadruga, und
aus den streng flurkartenmässigen Untersuchungen
Mertzen’s der schlesischen Dziedzine bekannt geworden
ist, dass die Slaven, die so nahen Verwandten
der Germanen, gerade auf der ganzen beiderseitigen
Berührungslinie, von der Ostsee bis zur Adria, nicht eine
Spur von einer genossenschaftlichen Feldgemeinschaft,
von einer Hufenverfassung kennen. UTrESEnovic und
seine Nachfolger legten dar, dass die Südslaven nicht
in Dorfgenossenschaften gleichberechtigter Antheilnehmer,
sondern in Familien communionen mit Descendentalerbfolge
gelebt haben, und MEıTzEen führte
aus, dass die Westslaven, zunächst in Schlesien, keine
Landactie, keine Gewanntheilung kannten und dass
‘hre Dziedzine — welche aus formlosen Blöcken besteht
— sich mit der Hube gar nicht vergleichen
lässt, weil sie kein bestimmtes Ausmass hat, nicht einmal
innerhalb desselben Dorfes.
Und als man endlich in Deutschland von Ciörrın’s
Entdeckung mehr als blosse Notiz nahm, war es
indessen schon zu ‚spät geworden, denn MAURER’s
System hatte inzwischen feste Formen angenommen
und sich zu einem Dogma ausgebildet,
Der Wissenschaft stand eben damals das bedenkliche
Buch DE LAveLEyE’s über das vermeintliche Tireigenthum
stark im Lichte,
Nun kam der Engländer SEEBoum und zeigte,
dass auch die Kelten, die westlichen Nachbarn und
nächsten Verwandten der Germanen, auch in Familienordnungen
lebten und keine Gewanndörfer, keine Huben
kannten.
Merkwürdigerweise zog man aus alledem die Schlussfolgerung,
dass die Dorfgenossenschaft eine germanisch-nationale
Eigenthümlichkeit sei, der ein vermeintlicher
Familiencommunismus als slavischnationale
Specialität gegenüberstehe,
Nun ist es aber notorisch, dass die Sippen- und
Familienverbände auch bei den Germanen eine ganz
gewaltige Bedeutung hatten, Wie fügten sich aber
Familienverbände in eine Markgenossenschaft
Gleichberechtigter ?
K. TH, v. InamA-STERNEGG war es, welcher schon
im Jahre 1872 in seiner Festschrift und dann in seiner
Wirthschaftsgeschichte 1879 die Priorität des Hof-3ystems
vor dem Dorfsysteme von Neuem aufstellte und
in Verknüpfung damit die ursprüngliche, lang an-Jauernde
und das ganze Volksleben durchdringende
Bedeutung der Familienverbände geltend machte, Diese
beiden Momente hat er dann mit der zu jener Zeit
anantastbaren HAnssen-Maursr’schen Theorie einer altdeutschen
Markgenossenschaft zu verschmelzen versucht.
Während nun einerseits dieser Versuch zu fruchtbringendem
Widerspruche einladet, ist andererseits
v. InAMa’s Geltendmachung der massgebenden Wichtig-