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Full Text : Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, N.F. 17=27.1897

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kommen geschlossen ist, angliedern, immer so angefügt
 werden, dass schliesslich die alte Hauptfront
des Wohntractes mit dem Säulengange in den Hof
zu liegen kommt. Dass auch der umgekehrte Weg
in der Verbauung des Hofes eingeschlagen wird, so
dass der Säulengang nach aussen zu liegen käme.
habe ich in der Heanzerei nie beobachtet.
In Bezug auf das Wohnhaus des fränkischen Gehöftes
 von Vorau war ich nun, nachdem ich schon
eine grössere Anzahl von Höfen aufgenommen hatte,
immer noch im Unklaren darüber, welche der beiden
Frontseiten als die Hauptfront des Hauses anzusehen
sei. Es hat nämlich, dies festzustellen, seine
Schwierigkeit. Auf das Urtheil der Bewohner der
Häuser kann man sich nicht verlassen, und die
beiden Frontseiten sind sich in vielen Fällen, unwesentliche
 Dinge natürlich ausser Acht gelassen,
vollkommen gleich. Ziehen wir beispielsweise die
beiden Häuser Nr. 19 in Schachen und Nr. 84 in
Riegersbach in Betracht, so ersehen wir aus dem
Plane des ersteren (Fig. 148), dass das Wohnhaus
je eine Thüre in jeder der. beiden Frontseiten und
in der dem Hofe zugekehrten Front 7 Fenster, in
der anderen 5 Fenster hat, während das andere
neben den beiderseitigen Thüren hofseitig 6 Fenster
und auf der anderen Seite 5 Fenster aufweist. Der
Unterschied besteht also nur darin, dass die Aussenseite
 hier um 1 Fenster, dort um 2 Fenster weniger
zählt, als die Hofseite. Der Unterschied ist aber in
der Lage des Backofens bedingt, der in diesen
Häusern an die aussenseitige Wand der Rauchstube
angebaut ist. Beim Hause Nr. 14 in Puchegg (siehe
den Plan, Fig. 154) wäre der Fall, wenn der 1885
aufgeführte Tract noch nicht bestünde, ein umgekehrter.
 Die Aussenfront hätte, da der Backofen
jetzt hofseitig liegt, 6 Fenster, während die hofseitige
 Front deren nur 5 aufweisen würde.
Das Brückel gibt auch nicht den Ausschlag. Bei
vielen Häusern ist es wohl nur hofseitig angebracht.
wie bei den Häusern Nr. 84 und Nr. 57 in Riegersbach,
 bei vielen aber beiderseitig, wenn oft auch an
der Aussenseite nur in Gestalt einer Gräde, wie beim
Hause Nr. 19 in Schachen und beim Hause Nr. 14
in Puchegg und bei einzelnen nur an der Aussenseite,
 wie ich dies bei dem Hause Nr. 16 in Schachen
gewahrte. ;
Die Lage des Gehöftes zur Sonne kann auch nicht
als massgebend betrachtet werden. Das Haus Nr. 14
in Puchegg liegt mit dem Giebel gegen SSW, mit
der Hofseite gegen WNW. Die Lage des Hauses Nr. 19

n Schachen ist eine ähnliche; der Giebel ist gegen
SW und die Hofseite gegen NW gerichtet. Die Lage
les Hauses Nr. 84 in Riegersbach ist eine solche,
welche dafür spricht, dass die Hofseite als die Haupt-"’ront
 des Wohnhauses aufgefasst werden könnte.
Sie liegt nämlich gegen Süden, während der Giebel
zegen Osten steht. Auch das in Rede stehende Haus
Vr. 57 in Riegersbach hat eine Lage, die dieselbe
Annahme rechtfertigt. Die hofseitige Front richtet
:ich nach Osten, der Giebel nach Süden. Doch kamen
nir auch Häuser unter, bei denen, wie beim Hause
Nr. 78 des Josef Kerschbaumer vulgo „Gresing“ in
Schachen, die Hofseite nach NO und der Giebel
ıach NW gerichtet waren. Beim Hause Nr. 4 des
Tohann Lechner vulgo „Fuchs in G’stäanach“ sah
ijer Giebel gegen Osten, die Hofseite aber nach
Norden. Die oft schwierigen Terrainverhältnisse sind
beim Bau eines Hauses in dieser Gegend gewöhnlich
massgebender als die Himmelsrichtungen.
Das, was nun beim Hause Nr. 57 in Riegersbach
mir den Aufschluss gab, welche von beiden Frontseiten
 des Hauses als‘ die Hauptfront anzusehen sei,
war der im Jahre 1776 der Rauchstube und der
Laube angefügte Querbau. Wie ich schon oben
hervorhob, hat dieser Querbau sein eigenes Dach
mit zwei freien Giebeln, von denen einer nach Westen
ınd der andere nach Osten in den Hof sieht.
Diese Angliederung eines Querbaues kommt in der
Gegend von Vorau bei Bauernhäusern, wie ich im
weiteren Verlaufe meiner Forschungen gewahr wurde,
zeineswegs selten vor. Ich erwähne von solchen
Täusern mit quergestellten neuen Tracten nur das
JTaus Nr. 68 des Josef Romierer vulgo „Unterer
Rothenleitner“ in Puchegg, das Haus Nr. 4 des
Johann Lechner vulgo „Fuchs in G’stäanach“ in
Ziegersbach und das Haus des Johann Siegharter,
rulgo „Hansl pan Gränt“ in Vornholz. Bei all’ diesen
Häusern war nun einer der beiden Giebel des Querjaues
 ganz einfach ausgestattet und hatte keinen
)alconartigen Gang, während beim anderen Giebel
lieser Gang fehlte, Beim Hause Nr. 57 in Riegersach
 waren an der einen Giebelseite sogar zwei
Gänge über einander angebracht, während die andere
Tiebelseite gar keinen Gang hatte. Es herrscht nun
wohl kein Zweifel darüber, dass jene schmuckere
iebelseite mit dem Gange als der Frontgiebel anzusehen
 ist. Wichtig ist nun, dass die Giebel mit
len Gängen bei all den genannten Häusern dem
dofe zugekehrt waren. Demnach ist wohl auch beim
Bauernhause der Gegend von Vorau so wie beim
            
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