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Full Text : Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, N.F. 11=21.1891

Sucht man nun nach einem zutreffenden, kurzen
Ausdruck für die Grösse des Menschenschlages
in den verschiedenen Gebieten, so würde ein solcher
durch das Zahlenverhältniss zwischen den grossen,
mittelgrossen und kleinen Personen gegeben sein.
So würde beispielsweise das Zahlenverhältniss
48:47 :5 einen grossen, dann 32:54:14 einen
mittleren und 20:59:21 einen kleinen Menschenschlag
 bezeichnen. Ein solcher Ausdruck ist jedoch
nur ein ganz allgemeiner; denn eine Anzahl von
werthvollen Nebenumständen wird durch die genannten
 Zahlenverhältnisse nicht einmal angedeutet.
Geradezu Sache der Willkür ist es aber vorläufig
noch, die Grenze zu ziehen zwischen dem, was man
als einen grossen, mittleren und kleinen Menschenschlag
 zu bezeichnen habe. So lange als nicht durch
weit umfassende Untersuchungen eine breite Grundlage
 geschaffen ist, und insbesondere in dem worliegenden
 Falle scheint es mir jedoch zulässig und
ausreichend zu sein, den Menschenschlag einfach nach
dem Percentverhältniss der „Grossen“ zu classificiren.
 Bis zu einem gewissen Grade erscheint dies
durch den oben angeführten Umstand, dass mit der
Zunahme der „Grossen“ im Allgemeinen die Zahl der
„Kleinen“ abfällt und umgekehrt, auch wirklich gerechtfertigt.

Ich bezeichne also den Menschenschlag eines
Gebietes als grossen, wenn die Zahl der 170 cm
und darüber messenden Personen mindestens 36°/,
der Untersuchten beträgt, als mittleren, wenn
diese Zahl sich zwischen 35'9 und 30°/, bewegt, und
als kleinen, wenn sie unter 30°%, herabsinkt. Den
grossen und den kleinen Menschenschlag habe ich
noch in je zwei Unterabtheilungen gebracht; ich bezeichne
 den  Menschenschlag als sehr grossen,
wenn die Zahl der 170 cm und darüber messenden
Personen mindestens 44°/, beträgt; von dem kleinen
Menschenschlag scheide ich denjenigen als sehr
kleinen aus, bei welchem die Zahl der „Grossen“
nicht 20%, erreicht. Ich unterscheide also nach der
Körpergrösse die folgenden fünf Abstufungen:
Sehr grosser Menschenschlag: bei 44 und mehr % „Grossen“
Grosser » # 43'9—36% m
Mittlerer ” „  35'9—30% ”
Kleiner » „ 299—20% ;
Sehr kleiner weniger als 20%

Ich kann nicht genug betonen, dass ich diese
Eintheilung nur des praktischen Bedürfnisses wegen,
in Ermanglung einer besseren, vorgenommen habe,
;n der vollen Erkenntniss der mannigfachen Einwendungen,

 welche gegen dieselbe erhoben werden
zönnen,
Ich komme nun zur Erörterung der speciellen
Verhältnisse Tirols und Vorarlbergs.
In Deutschtirol gibt es drei Gebiete sehr
zrossen Menschenschlages, an welche sich solche
grossen Schlages unmittelbar anreihen, Das erste
and ausgebreitetste Gebiet sehr grossen Menschenschlages
 befindet sich im unteren Innthal
und fasst die Gerichtsbezirke Kitzbühel, Kufstein,
Hopfgarten, Kattenberg, Fügen und Zell a: Z. in
sich. Die Zahl der „Grossen“ beläuft sich hier auf
15°, und darüber und steigt in dem Bezirke Hopfyarten
 auf 497 und im Bezirke Rattenberg auf
52:6%°/, an. Die Zahl der „Kleinen“ erreicht in dem
jstlichen Antheile dieses Gebietes nirgends 6%,
steigt aber in den Bezirken Schwaz und Fügen auf
3:5%, und in Zell a. Z. auf 10%, an. Eine Ausı1ahme
 bilden in diesem Gebiete die beiden kleinen
Jemeinden des Alpbarhthales, in welchen die „Grossen“
ıaur 39'°5°% ausmachen; die „Kleinen“ bleiben aber
uch hier auf 5'3°/, beschränkt. Von den 55°, der
„Mittelgrossen“ entfallen in diesem Thale nur 13°%
auf die Gruppe von 160—164 cm Körpergrösse, hinzegen
 42°/, auf die Gruppe von 165—169 cm Körper-‚rösse;
 der bei weitem beträchtlichere Antheil der
‚Mittelgrossen“ steht also den „Grossen“ nahe.
An das besprochene unterinnthalische Gebiet sehr
grössen Menschenschlages reiht sich westwärts ein
zusgedehntes Gebiet grossen Menschenschlages
ın, welches die Landeshauptstadt Innsbruck sammt
hrer nächsten Umgebung, die Gerichtsbezirke Hall
ınd Mieders und die oberinnthalischen Gerichtsbezirke
Telfs, Silz, Imst und Beutte umfasst, In diesem
Gebiete hält sich die Ziffer der „Grossen“ zwischen
37:7 und 439%, die der „Kleinen“ zumeist zwischen
3 und 9°. Nur in dem Gerichtsbezirke Hall erhebt
sich die Zahl der „Kleinen“ auf 10:5, während sie
in dem Stadtbezirke Innsbruck auf 5'9°/, beschränkt
bleibt.
Ein zweites Gebiet sehr grossen Menschenschlages
 begreift die Gerichtsbezirke Lienz und
Windisch-Matrei im östlichen Pusterthale in sich,
nit 48°% „Grossen“ und 5—6°% „Kleinen“, Das
n diesem Gebiete liegende Kalserthal besitzt den
weitaus grössten Menschenschlag Tirols, indem sich
ıier die Zahl der „Grossen“ bis auf 61% erhebt,
„Kleine“ überhaupt nicht vorkommen und auch von
Jen „Mittelgrossen“ keiner weniger als 165 cm
Xörpergrösse aufweist.
            
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