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Full Text : Mitteilungen der Anthropologischen Gesellschaft in Wien, N.F. 9=19.1889

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presst, die innere Wand wohl auch abgesplittert
erscheint. Dies sind die sogenannten Schlagmarken,
denen indes bei Abgang anderweitiger Beweise
menschlicher Anwesenheit oder Einwirkung bei einzelnen
 Knochen ebensowenig zweifelloser diagnostischer
 Wert beizumessen ist, wie den ehemals
so sehr gewürdigten Schlagmarken an Flintspänen.
da unter gewissen Umständen auch natürliche Gewaltsinwirkungen
 ebensolche Spuren zurücklassen können.
Wenn der Knochen aus einer grösseren Höhe
auf einen eckigen Stein herabstürzt oder umgekehrt,
wenn ein spitziger Stein auf einen Knochen mit entsprechender
 Wucht fällt; ja selbst wenn Knochen
in fliessendem Wasser mit‘ Steinen in eine etwas
unsanfte Berührung kommen, so können durch diese
zufälligen Einwirkungen genau solche Eindrücke und
Schlagmarken entstehen, wie durch künstliche Schläge.
Auch die Längsspaltung lässt sich in vielen
Fällen durch natürliche Gewalteinwirkungen erklären,
indem z. B, alle Röhrenknochen beim Austrocknen
vermöge ihrer Textur die Neigung besitzen, vorwiegend
 der Länge nach zu zerspringen. Werden nun
solche Knochen ungleichmässig erhitzt oder rasch
abgekühlt, so wird eine Berstung in dem angeführten
Sinne um so eher eintreten. Dasselbe kann auch durch
3zınen zufällig einseitigen Druck oder in gleichem
Sinne wirkenden zufälligen Stoss bewerkstelligt
werden.
Wir ersehen daraus, welcher Unzahl von zu-(älligen
 Einwirkungen ein frei liegender Knochen
ausgesetzt ist, und dass es demzufolge keineswegs
leicht ist, für jede Zertrümmerung die wahre Ursache
ausfindig zu machen, beziehungsweise die menschliche
 Bearbeitung als solche zu erkennen.
Was nun die zerschlagenen Knochen aus dem
Brünner Löss anlangt, so muss ich gestehen, dass
ch mich in den meisten Fällen eines berechtigten
Zweifels bezüglich der vermeintlich absichtlichen Zer-‘rümmerung
 durch Menschenhand nicht erwehren
zonnte. In mehreren besonderen Fällen erwiesen sich
lie angeblichen Schlagmarken sogar als frische, beim
Ausgraben entstandene Verletzungen und Hiebspuren,
bei anderen als aufgeschlagen bezeichneten Exempolaren
 vermochte ich nicht die geringste Spur menschicher
 Einwirkung zu entdecken. In einzelnen seltenen
Yällen war ich unschlüssig und musste mit-meinem
Urtheil zurückhalten, da die betreffenden Stücke
anderen vom Menschen gewaltsam zertrümmerten
Xnochen nicht unähnlich sehen, andererseits aber
nit Exemplaren übereinstimmen. welche aus Höhlen

stammen, in denen während der Diluvialzeit nur
lie grossen Raubthiere gehaust haben, wo aber nicht
lie geringste Spur des Menschen nachgewiesen werlen
 konnte.
Der Wahrheit gemäss muss ich jedoch berichten,
lass ich während meiner Anwesenheit in Brünn
nicht in der Lage war, das gesammte Knochenmateriale
 in der technischen Hochschule einer genauen
 Untersuchung zu unterziehen, und dass ’ein
liesbezügliches schriftliches Ansuchen um Einsendung
ıHniger überzeugender Probestücke erfolglos blieb.
Öbiges keineswegs endgiltiges Urtheil stützt sich
ılso auf Autopsie nur eines Theiles der früheren
funde und auf gewissenhafte Untersuchung meines
genen Materiales. Angesichts dieses Umstandes gebe
ch gern zu, dass dieses Urtheil, weil auf unvollständiger
 Kenntnis der Fundobjecte beruhend, verjesserungsfähig
 ist, doch glaube ich andererseits
verechtigt zu sein, dem begründeten Zweifel unter
Vorbehalt: schon diesmal Ausdruck zu verleihen,
Meine gegenwärtige Ueberzeugung geht dahin, dass
lie vorgefundenen Knochentrümmer als unzweifelhnafte
 Belege directer Einwirkung des diluvialen
Menschen nicht gelten können,
Auch das Vorkommen von zerfetzten Knochen in
ler dunklen Schichte steht keineswegs im Wider-;pruche
 mit der oben angeführten Erklärung der
Entstehungsweise derselben, da ganze, geborstene
ınd zertrümmerte Knochen in mehr oder weniger
unter Abwechslung so ziemlich überall anzutreffen
ind und in diesem verschiedenartigen Zustande im
\llgemeinen nichts Charakteristisches bieten, was
m Gunsten der Anwesenheit des Menschen gedeutet
werden könnte. Die grössere Anhäufung der Knochen
N manchen Grubenausfüllungen würde gleichfalls für
lie Richtigkeit meiner obigen Annahme sprechen,
ndem es sehr wahrscheinlich erscheint, dass solche
‚ertiefte Plätze vor der Ausfüllung und auch theilveise
 später natürliche Sammelstätten für verschielene
 Thierknochen abgaben. Durch das Wasser
nochten früher oberflächlich gelegene Exemplare
lahin vertragen worden sein, Raubthiere mochten
zelegentlich ihre Beute hinein oder, falls die Ver-;nlefung
 Wasser enthielt, in die Nähe geschleppt
1aben, und selbst Cadaver konnten daselbst ihre
etzte Ruhestätte gefunden haben. Dass hiebei vielache
 Gelegenheit zu wiederholter Beschädigung und
Zertrümmerung etwaiger früher ganzer Knochen oder
zrösserer Fragmente vorhanden war, liegt auf der
Hand. Aus diesen Gründen vermag ich den mitunter
            
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