Dörte Bemme / Cordula Mock
lische Ausdrucksformen konstruiert, die
Einfluss haben auf unsere Körpertechni-
ken, und sie bestimmen die Art und Wei-
se, wie wir Gesellschaft denken und uns
selbst wahrnehmen.? Wir können demnach
den eingangs dargestellten „Fall“ John
Moores exemplarisch daraufhin befragen,
welche Auskunft er hinsichtlich des kultu-
rellen Körper-Selbstverständnisses der mo-
dernen Gesellschaft gibt.
Eigentum und wie wir es denken
Dass John Moore zunächst einmal Eigen-
tumsansprüche geltend machte, scheint na-
heliegend. Denn: Unserem Alltagsver-
ständnis nach gilt es als selbstverständlich,
von „meinem Körper“ zu sprechen. Die
Verwendung des Possessivpronomens ist
dabei jedoch nicht gleichbedeutend mit Ei-
gentumsansprüchen im juristischen Sinne,
“It is a commonly felt connection”, so der
Medizinrechtler Andrew Grubb, “that all
that is I is also Mine and somehow belongs
to Me.”* Es geht hierbei also um ein Gefühl
der Zugehörigkeit, das jedoch rechtlich
nicht im Sinne von Eigentum verankert ist.
Denn wenn eine Frau, die auf ıhr Recht auf
Abtreibung besteht, den Slogan „Mein
Bauch gehört mir!“ vertritt, dann bedeutet
das nicht, dass sie meint, dieses Eigentums-
verhältnis auch übertragen zu können. Sie
beruft sich, im Gegenteil, darauf, dass dies
prinzipiell nicht möglich sein dürfte. Auch
wenn eine Mutter oder ein Vater sagt, „das
ist mein Sohn“, dann meint sie oder er da-
mit nicht, dass das Kind den Charakter ei-
ner Ware hat.
Gerade wegen dieser semantischen Viel-
schichtigkeit des Eigentumsbegriffes und
seiner historischen und kulturellen Varia-
bilität ist es notwendig, dass die Systeme
Recht und Wirtschaft mit verbindlichen
Definitionen von Eigentum operieren. Um
dieses Verständnis näher betrachten zu
können, soll im Folgenden das Eigentums-
konzept bürgerlich-liberaler Herkunft
kurz skizziert werden, um es in Relation
zum Körper und seinen hier bereits be-
aannten Konnotationen setzen zu können.
Im juristischen Verständnis westlicher
Gesellschaften setzt sich die Definition von
Eigentum aus verschiedenen Merkmalen
zusammen. Sie umfasst die Nutzungsrech-
:e, die aus einem Eigentumsverhältnis für
den Eigentümer resultieren, und somit
auch das Recht des Eigentümers, die Nut-
zung des Gegenstands durch andere zu
untersagen. Des Weiteren schließt der
Eigentumsbegriff die Möglichkeit der U-
,ertragung der Eigentumsrechte, also der
Veräußerung durch Verkauf oder Schen-
ken, mit ein. Streng genommen ist dem-
ıach ein Verhältnis zu einem Objekt, das
liese drei Bedingungen nicht erfüllt, kein
Eigentumsverhältnis im juristischen Sinn.
Gerade im Fall John Moores geht es je-
doch um einen Konflikt zwischen dieser
m Recht verankerten Institution Eigen-
zum einerseits und der alltagssprachlichen
Verwendung von Eigentum und den nor-
mativen Ansprüchen, die damit erwach-
sen, andererseits. Allgemein lässt sich fest-
aalten, dass die Frage des Eigentums und
seiner Definition immer erst dann relevant
wird, wenn Aneignungsansprüche geltend
zemacht werden. Und erst wenn unter-
schiedliche Vorstellungen und Ideologien
von Eigentum aufeinander treffen und
zum jeweiligen Vorteil um die Deutungs-
macht ringen, kommt das Konzept als sol-
ches in seiner kontroversen Formation
zum Vorschein.
Körper als Eigentum
Die britische Sozialanthropologin Marilyn
Strathern erkennt im Zusammenspiel von
Körper- und Eigentumskonzepten eine
antscheidende Grundlage für das moderne
guro-amerikanische Verständnis von Indi-
vidualität und benennt damit gleichzeitig
3ın weiteres interessantes Forschungsfeld
‘ür eine zeitgenössische kulturanthropo-
‚ogische Forschung:
“[The] analysis [of property relations] may
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