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Kaiserzeit '); ihr Hundertstel ist die Drachme von 3,41 g und der römische Silber-,
denar, der von Nero an den gleichen Betrag zeigt?), — Gewichtsgróssen, die bisher
völlig vereinzelt dastanden. Der Denar von 3,41 g ist !/,, des rómischen Pfundes,
demnach !/j4 der schweren babylonischen Gewichtsmine gemeiner Norm. Seiner
Entstehung nach ist es jedoch '/,,, der kóniglichen schweren Gewichtsmine, die
°5/,4 der gemeinen schweren Gewichtsmine beträgt: ?5/,, = 300 = '/;. Diese Berech-
nung ist gleichzeitig ein Beispiel für die Berührungen und das Ineinandergreifen
der gemeinen und der königlichen Norm auf ihrer Wanderung.
3) Das englische Avoir-du-poids Pfund.
Die Unze (— '/,,) des genannten Pfundes von 341 g beträgt 28,42 g, die des
daraus entstandenen Pfundes von 339 9 28,25 g.
Mit dieser ist identisch dem Beirage und der Entstehung nach die englische
Ávoir-du-poids Unze?) von 28,3 g. Das Avoir-du-poids Pfund von 453,59 g, das
16 solcher Unzen enthält, also */, der rômisch-attischen Mine beträgt, kann man
Seinerseits auffassen als */, der leichten königlichen Silbermine dieser Form; es
nimmt genau die Stellung im königlichen System ein, welche der euböisch-
attischen Mine (S. 266) im gemeinen System zukommt. Es wird zu untersuchen
sein, ob hier die Unze oder das Pfund die für England ursprünglich über-
nommene Einheit war.
Man hat schon mehrfach nach dem antiken Prototyp dieser Gewichtsgrüsse
gesucht und auch die Identität der Avoir-du-poids Unze mit „der alten römischen
Unze“ bereits aufgestellt *)
b) Zweite volle Form der babylonischen Mine kóniglichen Norm,
entstanden (?) durch eine Erhóhung der Mine gemeiner Norm um /j,,.
eel in Grammen m ügyptischen
, der Benennung des Gewichts
Gewichts- leicht schwer leicht schwer
Mine
wy, ‘ Gewichtsmine . . . . . \515,8—517,61 1031,5—1035,1 | 5°", | 118%,
5, ^ Goldmine. . . . . . . 4998—4813 8596— 8626‘ |, 941j,
5, Babylenisehe Silbermine . 518—575 1146,1-1150,1 65 | 126
10/5 Phônikische Silbermine. . 373,4—8838 746,7— 767,5 — ^" 84
Ausser den bereits aus asiatischen Münzfüssen und Gewichten angeführten
Daten (S. 2971) sind als Zeugnisse für das gesonderte Bestehen dieser hóchsten
Form des königlichen Gewichts die folgenden Ableitungen anzuführen:
1) Die höchste Form des Staters jüngerer äginäischer Prägung.
Dass sich in Aegina die grösste Mannichfaltigkeit der Münzfüsse und Gewichte
findet, habe ich oben bereits erwähnt. Aus der bisher als einheitlich aufgefassten
Sogen. jüngeren äginäischen Währung haben wir bereits, als dem System gemeiner
Norm angehörig, die solonisch-äginäische Mine ausgeschieden.
1) Hultsch 8 38, 4 8. 811 und $ 32, 1 8. 252.
S i Vergl.a. die auf eine Mine von 389 g führende Doppelmine von 678 g; Brandis,
3) Karsten, a.a. O. S. 484. Dove, Maass und Messen, 9. Aufl. Berlin 1835, S. 25
Anm, 1,
4) Karsten, a. a O,