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Bibliographische Daten: Globus, 69.1896

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Gottlob Adolf Krause : Merkwürdige Sitten der Haussa . 
tritt ein junger Mann auf den freien Platz , der die Stadtviertel zu trennen pflegt und ruft mit lauter Stimme in die Nacht hinein : „ Wawo“ . Darauf antwortet im 
andern Stadtviertel ein anderer in gleicher Weise . So geht es durch die ganze Stadt . Sobald der Ruf „ Wawo“ ertönt , beeilt sich jeder , der noch etwas zu thun hat , seine Arbeit zu beenden , dann zieht er alte Kleider an und hegieht sich auf den offenen Platz , wo die mit Stroh umwickelten Stangen in Brand gesteckt werden . Indem man mit diesen brennenden Stangen unter geschrei in die Höhe springt , zieht man zum nächsten Stadtviertel hin , von woher die jungen Leute desfelben in gleicher Weise vorrücken . Sobald man nahe genug aneinander gekommen ist , fährt man mit diesen den Stangen aufeinander los und es entbrennt ein ges und wahrhaftiges Feuergefecht . Jede Partei sucht die andere zurückzutreiben . Die Kampflust steigt , man schlägt sich gegenseitig mit Stöcken , ja man geht soweit , sich Schwerter holen zu lassen , und es giebt beiderseits Verwundungen . Die Alten beteiligen sich an diesem Kampfe nicht , nur die Kinder und jungen Leute nehmen daran teil . Für Verwundungen und Tötungen während dieser Feuergefechte giebt es keine Bestrafung . In Kano , in Katsena , in Dschega und in Samfara finden diese Gefechte jede Nacht statt , bis der Monat zu Ende ist , es wird ein förmlicher Krieg daraus . Anderwärts gegen findet der Feuerkampf nur einmal in der Nacht vom 9 . zum 10 . Moharrem statt . 
Mit dem Morgen des 10 . beginnt , wie gesagt , die Erhebung des persönlichen Tributs , „ schara“ . EinStamm erhebt Tribut von einem andern , oder eine klasse von der andern oder Verwandte von anderen Verwandten u . s . w . , wie es von alters her festgesetzt ist . Ob andere Stämme diese Sitte von den Haussa erst genommen haben , ist nicht bekannt . Derjenige , welcher zum Tributnehmen berechtigt ist , fordert ihn , gleichviel oh der Gegner ein ihm wildfremder Mensch ist , dem er auf der Strafse begegnet , oder ein Bekannter , den er zu diesem Zwecke in seiner Wohnung aufsucht . Er wird z . B . sagen : Du hist ein Daura - Mann , ich bin einKatsina - Mann , gieh mir meinen Tribut ; oder du bist vom Stamme der Tuarek , ich bin ein Silberschmied , gieh mir meinen Tribut ; oder du führst denselben Namen wie mein Grofs - vater , gieb mir meinen Tribut u . s . w . u . s . w . Es ist möglich , dafs jemand sich an Tributgeldern eine verhältnismäfsig beträchtliche Summe verschafft , wenn er es darauf legt und wenn die Verhältnisse ihm günstig sind . Im folgenden sind die einzelnen Tributerhehungen , auch wo Haussa nicht beteiligt sind , angeführt . Es erheben an Kaurimuscheln 2 ) die Katsina 9 Stück von den Daura , die Kehi 9 von den Katsina , die Joruha 9 von den Gobir , die Ful 3 von den Kanuri , die Kambari von Gumi 9 von den Kanuri , die Kano 9 von den Samfara , die Mande 9 von den Kambari von Gumi und ebensoviel von den Kanuri , die Gbari 9 von den Nupe , die Gobir 100 von den Segseg , die Afo 9 von den Gobir , die schmiede 9 von den Scherifen ( Nachkommen des Propheten Mohammed ) , die Scherife 9 von den Barbieren , die Nupe 9 von den Katsina , die Sabirma 9 von den Kanuri , die 
2 ) Der Wei't der Kaurimuscheln läfst sich genau nicht feststellen , da im Lande Haussa Münzen , die auswärts prägt sind , nicht als Münzen , sondern nur als eine schwankungen unterworfene Ware vorhanden sind . Nimmt man den Maria - Theresia - Thaler , der einen zwischen 4500 bis 7500 Kauri wechselnden Wert besitzt , zu 4 Mark 20 Pfennig an , so sind — gegenwärtig und im Lande Haussa — in runden Zahlen 11 his 18 Kauri gleich einem deutschen Pfennig , während an der Togoküste 40 Stück ( Cypraea annulus ) und an der Goldküste 20 Stück ( Cypraea moneta ) Kauri gleich einem Pfennig sind . 
Kjengi 9 von den Kebi , die Mantu - Arewa 9 sowohl von den Kanuri wie von den Kambari von Gumi , die schmiede 100 von den Tuarek , die Soroma 9 von den Eisenschmieden , die Enkel 3 sowohl vom Grofsvater wie von der Grofsmutter , eine Schwester 100 vom Bruder , jemand 1 von jemand , der denselben Namen hat wie des ersteren Grofsvater oder Grofsmutter . Die Erhebung des persönlichen Tributes findet his zum Ende des harrem statt , ja unter Umständen selbst noch Monate nachher . Weigert sich jemand , den Tribut zu bezahlen , so werden ihm Gesicht oder Hände oder die Kleider mit Kohle beschmiert . 
Vier Gruppen sind hei den Haussa vorhanden , zwischen denen kein Tributverhältnis besteht , sondern ein Verhältnis der Neckerei oder des Scherzes ( tohastaka oder wasa ) . Dieses Verhältnis besteht 1 . zwischen der Frau des älteren Bruders und dem jüngeren Bruder des Mannes ; 2 . zwischen dem Manne der älteren Schwester und der jüngeren Schwester der Frau ; 3 . zwischen dem Namensvetter des Mannes der älteren Schwester und der jüngeren Schwester der Frau ; 4 . zwischen der vetterin der Frau des älteren Bruders und dem jüngeren Bruder des Mannes . 
Ein anderes Verhältnis ist das der Scham ( kunja ) . Es besteht 1 . zwischen der Frau des jüngeren Bruders und dem älteren Bruder des Mannes ; 2 . zwischen der Frau des Sohnes und der Mutter des Mannes ; 3 . zwischen dem Manne der Tochter und der Mutter der Frau . Wo dieses Verhältnis der Scham besteht , da reden die teien nicht miteinander ; wenn einer den andern blickt , so wendet er den Kopf beiseite . Sie wohnen nicht in demselben Hause , aufser wenn grofser Zwang dazu vorhanden ist . Wenn bei Nr . 1 der ältere Bruder seiner Schwägerin etwas zu thun aufgieht , so erwidert sie kein Wort , aber sie führt den Auftrag aus . „ Scham“ ( kunja oder kumia ) bedeutet hier etwas , „ das in der Nähe von Furcht“ liegt . 
Auch ein Verhältnis der Scham , aber mit der leichterung , dafs gegenseitiges Sprechen erlaubt ist und beim Sichsehen der Kopf nicht abgewendet wird , steht zwischen dem Vater der Tochter und deren Mann , ferner zwischen der Mutter der Frau und dem jüngeren Bruder ihres Mannes , sowie zwischen dem Manne der Frau und deren älterem Bruder oder älterer Schwester . 
Ein anderes Verhältnis ist das des Zankes . Hier heifsen die Parteien „ Zankfreunde“ . Sobald sie sich sehen , fangen sie Streit an , nicht etwa als Scherz , dern ernsthaft . Aber auch wenn sie sich beschimpfen , wird ihnen das nicht als Schuld angerechnet , da sie im Banne der Landessitte stehen . „ Zankfreunde“ sind in Haussa die jüngere Schwester des Mannes und die jüngere Schwester der Frau , ebenso die Mutter derFrau und die Mutter des Mannes , ihre Kinder jedoch beteiligen sich nicht am Zanke . 
Zwischen der Familie des Mannes und der der Frau besteht kein Zustand besonderen Friedens , aber dieser Zustand — so fügt meine Haussa - Quelle hinzu— „ tötet die Heirat nicht“ , d . i . löst sie nicht auf . 
Wenn eine Frau ihre Familie besucht und etwas haltenhat , so bringt sie es nach dem Hause ihres Mannes , hat sie aber etwas von der Familie ihres Mannes halten , so bringt sie es nicht zu ihrer Familie . 
Es gehört zu den Heiratsbedingungen , dafs der Bräutigam der Braut eine Anzahl Kleider ( Tücher , senua ) giebt , 12 ist die höchste Zahl . Wenn diese Kleider nach dem Hause der Eltern des Mädchens gebracht werden , so legt dieses dieselben nicht an , sondern die Eltern verkaufen sie und kaufen ihrer Tochter andere , um zukünftigen Streit wegen der Heiratskleider zu ver -
	        
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