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Maßma nn :
Vermittler Haus, Hof, Vieh und das ganze Besitztum in Augenschein ge
nommen und die Verhandlung über Mitgift und Hochzeit zum Abschluß
gebracht. Dies war also der eigentliche Entscheidungstag und hieß seiner
besonderen Bedeutung entsprechend früher im Amte Iburg ,, Todiägensdag ‘ ‘.
War alles zur Zufriedenheit ausgefallen, so beschloß auch hier wiederum
ein kräftiges Mahl die Zusammenkunft und bildete zugleich die Ver
lobung. Braut und Bräutigam versprachen einander die Treue und wech
selten Geldstücke (Handgeld). Später schenkten sie einander Uhrkette,
Brosche, Medaillon, Ohrringe oder andere Schmuckstücke. Verlobungs
ringe wurden erst im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts allmählich
üblich.
Daß einst auch das sog. Vortrauen oder Verloben durch den Geistlichen
üblich war, geht aus dem Kirchenbuche in Bad Essen hervor. Dort heißt es: ,,1747
d. 21. Okt. habe ich in aedibus meis privatis nach hiesigem landesgebrauch coram
testibus vertrauet Henrich Lange zum Heidhöfen und Anna Adelheid Osterhold aus
hiesigen Wrechten (auf Ippenburg), sie auch ordentlicher Weise proclamiert und die
dimissoriales ad copulandum ihnen an den Pastor zu Lintorf mit gegeben 1 ).“ Ebenso
wird nach derselben Quelle beispielsweise auch aus dem Jahre 1767 berichtet. Daß
es bei allen Verlobungen nicht immer einfach zuging, erhellt aus den zahlreichen
Luxusordnungen der fürstbischöflichen Regierung zu Osnabrück, besonders aus dem
17. und 18. Jahrhundert. Nach ihnen war bei der Verlobung nur „eine mäßige Mittags
und Abendmahlzeit“ erlaubt. An dieser durften nur die nächsten Verwandten, ferner
die, „deren Konsens zu dieser Handlung erfordert wird“ und die „Mittelspersonen“
teilnehmen. Verlobungsgeschenke durften nur von Eltern und Großeltern, von
eigenen und Geschwistern der Eltern sowie von „ausländischen Gästen“ dargereicht
werden. Der Wert dieser Geschenke durfte beispielsweise in der untersten Klasse,
der „alle Tagelöhner in Städten, die nicht Bürger sind, das Landvolk, auch alle Bauers
knechte und Mägde“ angehörten, zwei Reichstaler nicht überschreiten. Geschah es
doch, dann wurde das Geschenk eingezogen bzw. bei Nichtzustandekommen der Ehe
den Schenkern zurückgegeben.
Heute findet die Verlobung gewöhnlich im engen Familienkreise statt.
Die Nachbarn erhalten mündlich oder durch Anzeige Nachricht und kommen
in den nächsten Tagen, gratulieren und bringen Geschenke. Vielfach wird
die Verlobung zunächst auf dem Hofe der Braut gefeiert und danach beim
Bräutigam wiederholt. Nach der „Ordnung eines Ehrbaren Raths der
Stadt Osnabrück . . vom Jahre 1618, revidiert 1648, sollte derjenige,
welcher die Verlobung ohne genügende vom Rat gebilligte Ursache löste,
aus der Stadt verwiesen werden. Spätestens sechs Monate nach der Ver
lobung sollte Hochzeit gehalten werden.
Wird im allgemeinen von einem langen Brautstand auch nicht viel
gehalten, so erfordert doch schon die Anfertigung der Aussteuer mehrere
Monate Zeit zwischen Verlobung und Hochzeit. Dann werden aus den
längst zurückgelegten eichenen Dielen die Zimmereinrichtungen angefertigt,
und die Dorf Schneiderin, junge Freundinnen oder Verwandte helfen der
Braut oft wochenlang beim Nähen der Aussteuer. Die Verlobten treiben
allerlei Kurzweil und fragen den Kuckuck danach, wieviel Tage es noch
1 ) Dökel, Geschichtliche Mitteilungen über das Fürstentum Osnabrück, be
sonders über das Kirchspiel Essen, Bad Essen 1919, S. 70.