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Volltext: Zeitschrift für Volkskunde, N.F.5/6=43/44.1933/34

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Maßma nn : 
Vermittler Haus, Hof, Vieh und das ganze Besitztum in Augenschein ge 
nommen und die Verhandlung über Mitgift und Hochzeit zum Abschluß 
gebracht. Dies war also der eigentliche Entscheidungstag und hieß seiner 
besonderen Bedeutung entsprechend früher im Amte Iburg ,, Todiägensdag ‘ ‘. 
War alles zur Zufriedenheit ausgefallen, so beschloß auch hier wiederum 
ein kräftiges Mahl die Zusammenkunft und bildete zugleich die Ver 
lobung. Braut und Bräutigam versprachen einander die Treue und wech 
selten Geldstücke (Handgeld). Später schenkten sie einander Uhrkette, 
Brosche, Medaillon, Ohrringe oder andere Schmuckstücke. Verlobungs 
ringe wurden erst im letzten Viertel des vorigen Jahrhunderts allmählich 
üblich. 
Daß einst auch das sog. Vortrauen oder Verloben durch den Geistlichen 
üblich war, geht aus dem Kirchenbuche in Bad Essen hervor. Dort heißt es: ,,1747 
d. 21. Okt. habe ich in aedibus meis privatis nach hiesigem landesgebrauch coram 
testibus vertrauet Henrich Lange zum Heidhöfen und Anna Adelheid Osterhold aus 
hiesigen Wrechten (auf Ippenburg), sie auch ordentlicher Weise proclamiert und die 
dimissoriales ad copulandum ihnen an den Pastor zu Lintorf mit gegeben 1 ).“ Ebenso 
wird nach derselben Quelle beispielsweise auch aus dem Jahre 1767 berichtet. Daß 
es bei allen Verlobungen nicht immer einfach zuging, erhellt aus den zahlreichen 
Luxusordnungen der fürstbischöflichen Regierung zu Osnabrück, besonders aus dem 
17. und 18. Jahrhundert. Nach ihnen war bei der Verlobung nur „eine mäßige Mittags 
und Abendmahlzeit“ erlaubt. An dieser durften nur die nächsten Verwandten, ferner 
die, „deren Konsens zu dieser Handlung erfordert wird“ und die „Mittelspersonen“ 
teilnehmen. Verlobungsgeschenke durften nur von Eltern und Großeltern, von 
eigenen und Geschwistern der Eltern sowie von „ausländischen Gästen“ dargereicht 
werden. Der Wert dieser Geschenke durfte beispielsweise in der untersten Klasse, 
der „alle Tagelöhner in Städten, die nicht Bürger sind, das Landvolk, auch alle Bauers 
knechte und Mägde“ angehörten, zwei Reichstaler nicht überschreiten. Geschah es 
doch, dann wurde das Geschenk eingezogen bzw. bei Nichtzustandekommen der Ehe 
den Schenkern zurückgegeben. 
Heute findet die Verlobung gewöhnlich im engen Familienkreise statt. 
Die Nachbarn erhalten mündlich oder durch Anzeige Nachricht und kommen 
in den nächsten Tagen, gratulieren und bringen Geschenke. Vielfach wird 
die Verlobung zunächst auf dem Hofe der Braut gefeiert und danach beim 
Bräutigam wiederholt. Nach der „Ordnung eines Ehrbaren Raths der 
Stadt Osnabrück . . vom Jahre 1618, revidiert 1648, sollte derjenige, 
welcher die Verlobung ohne genügende vom Rat gebilligte Ursache löste, 
aus der Stadt verwiesen werden. Spätestens sechs Monate nach der Ver 
lobung sollte Hochzeit gehalten werden. 
Wird im allgemeinen von einem langen Brautstand auch nicht viel 
gehalten, so erfordert doch schon die Anfertigung der Aussteuer mehrere 
Monate Zeit zwischen Verlobung und Hochzeit. Dann werden aus den 
längst zurückgelegten eichenen Dielen die Zimmereinrichtungen angefertigt, 
und die Dorf Schneiderin, junge Freundinnen oder Verwandte helfen der 
Braut oft wochenlang beim Nähen der Aussteuer. Die Verlobten treiben 
allerlei Kurzweil und fragen den Kuckuck danach, wieviel Tage es noch 
1 ) Dökel, Geschichtliche Mitteilungen über das Fürstentum Osnabrück, be 
sonders über das Kirchspiel Essen, Bad Essen 1919, S. 70.
	        
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