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Globus, 47.1885

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Globus, 47.1885

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-714784
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714784
Persistenter Identifier:
BV041217508
Titel:
Globus
Untertitel:
illustrierte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde
Weitere Titel:
Globus
Erscheinungsort:
Braunschweig
Verlag:
Vieweg
Erscheinungsjahr:
1862
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Allgemeines

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-709562
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709562
Persistenter Identifier:
DE-11-001876975
Titel:
Globus, 47.1885
Erscheinungsjahr:
1885
Signatur:
3851 bb:47
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
No. 16. 1885
Sonstige Person:
Kiepert, Richard
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
Leben in den Faktoreien bei Sherbro. II. (Schluß)
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Globus
  • Globus, 47.1885
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Vorblatt
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichniß
  • Zeitschriftenheft: No. 1. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 2. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 3. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 4. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 5. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 6. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 7. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 8. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 9. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 10. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 11. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 12. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 13. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 14. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 15. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 16. 1885
  • Wiener, Charles: Amazonas und Cordilleren. IX.
  • Leben in den Faktoreien bei Sherbro. II. (Schluß)
  • Willkomm, M.: Das große Erdbeben in Andalusien. II. (Schluß)
  • Metzger, E.: Haiti. III. Vaudouxverehrung und Kannibalismus. (Erste Hälfte)
  • Aus allen Erdtheilen
  • Zeitschriftenheft: No. 17. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 18. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 19. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 20. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 21. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 22. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 23. 1885
  • Zeitschriftenheft: No. 24. 1885
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

Leben in den Faktoreien bei Sherbro. 
249 
Jahren, welche er mit eifersüchtigem Auge bewacht, groß 
füttert und dann auch zu der Ehrenstellung feiner Frauen 
avancircn läßt. 
Der Ehebruch ist hier etwas alltägliches, doch wird 
derselbe von dem schuldigen Liebhaber durch eine mehr oder 
weniger große Geldstrafe gebüßt. Ehe England das Küsten 
gebiet annektirte, hatten sich selbst die Weißen diesem Landcs- 
gesetze zu unterwerfen, und da von ihnen stets die beste 
Buße einzuziehen war, sandte mancher schwarze Ehrenmann 
seine hübschesten Frauen in die Faktoreien, damit sie durch 
ihre Reize den Weißen bestrickten und zum unbewußten 
Ehebrüche verleiteten. Jetzt ist der Zwang freilich nicht 
mehr da, aber mancher Weiße wird sich in gleichem Falle 
zu einer kleinen Buße verstehen, und zwar aus geschäft 
lichen Rücksichten, wenn die Schöne z. B. einem größeren 
Fürsten gehört, der bei Verweigerung der Entschädigung 
seinen Unterthanen verbieten würde, mit der betreffenden 
Faktorei fernerhin Handel zu treiben. 
Ist die Beurtheilung des Ehebruchs schon eine sehr 
milde, so wird der Diebstahl überhaupt nicht als etwas 
Entehrendes, als Verbrechen oder Vergehen betrachtet, ja, 
bei einzelnen Stämmen, z. B. bei den Kru-Negern, gilt 
die glückliche Ausführung eines solchen als clever trick 
(gescheidter Streich). — Die Gallinas-Neger und Negerin 
nen sind sammt und sonders Diebe, eine ehrliche Seele 
darunter zu treffen, würde viel schwieriger sein, als im 
deutschen Vaterlande das Gegentheil ausfindig zu machen. 
Die Faktoreien leiden außerordentlich durch diese ewigen 
Verwechselungen des Mein und Dein und gehört es zur 
Hauptaufgabe des Agenten und der Clerks, auf alle Ein 
geborenen, möge es nun der eigene Diener, Bauer oder 
Fürst sein, ein wachsames Auge zu haben. Bei den letzteren 
begnügt man sich im Geschäftsinteresse damit, einfach das 
gestohlene Gut zurück zu nehmen, alle anderen Neger läßt 
nian jedoch unnachsichtlich an einen kräftigen Baum binden 
und gehörig durchpeitschen. Solche Lynchjustiz ist immer 
das beste Mittel, denn die Auslieferung des Attentäters 
an die schwarze Ortspolizei, mit deren Moral es übrigens 
auch nicht sonderlich bestellt ist, schreckt viel weniger ab und 
verursacht auch dem Ankläger große Unannehmlichkeiten. 
An Ort und Stelle kann nämlich Niemand abgeurtheilt 
werden; man transportirt die Gefangenen entweder nach 
Sherbro, oder bei schwereren Sachen gar nach Freetown, 
damit sie dort Urtheil und Strafe empfangen. Dies ist 
eine Entfernung von zwei resp. drei Tagen, und muß zur 
Aufrechterhaltung der Klage nicht nur der Geschädigte 
selbst oder dessen Vertreter sich dorthin begeben, sondern 
derselbe hat auch für Anwesenheit seiner Zeugen bei 
der Gerichtsverhandlung zu sorgen, was beides wegen 
der Mangelhaftigkeit der Kommnnikationswege und der 
Zeit, welche dabei verloren geht, manchmal undurch 
führbar, immer aber mit der größten Schwierigkeit ver 
knüpft ist. 
Mord ist das einzigste Verbrechen, welches auch das 
„country-law“, der Brauch der hiesigen Neger, mit dem 
Tode bestraft; da jedoch die meisten Mordthaten vermittels 
vegetabilischen Giftes, an dem die Tropenpflanzen reich 
sind, verübt werden und sich daher der wirkliche Thäter 
schwer ermitteln läßt, so wird der Gerechtigkeit wohl selten 
Genüge geschehen. Man pflegt sich in einem solchen Falle, 
der ein Sühnopfer erheischt, vertrauensvoll an den nächsten 
Hokuspokus treibenden Zauberer zu wenden, und dieser 
würde sein ganzes Renommee verlieren, wenn er den 
Thäter nicht ansfindig machte; er liefert also immer eine 
Person an das Messer, sei es nun der Schuldige oder ein 
Unschuldiger. 
Da Aberglauben aller Art feste Wurzeln im Gemüthe 
der Eingeborenen geschlagen hat, sind die Zauberer hoch- 
angesehene Leute und erlangen durch Verkauf der tollsten 
Arzneimittel und Amulette stets reichen Verdienst. Da 
giebt cs Medicin gegen Kriegsgefahr, gegen Krankheit, 
Schlangenbiß und gar eine solche, die den Besitzer vor Ent 
deckung schützen soll, wenn er auf Diebstahl ausgeht. Dieses 
Mittel wird natürlich nur im Geheimen verkauft, denn der 
Weiße versucht, des Betrügers habhaft zu werden und ihn 
zu bestrafen, da dessen Anwesenheit in der Nähe der Faktorei 
immer die reine Diebstahlsepidemie im Gefolge hat. Fol 
gende Geschichte hörte ich in Lavanah: „Es verlautete schon 
seit einiger Zeit, daß im benachbarten Dorfe ein Zauberer 
sein Wesen triebe, und seitdem wurden immerfort Waaren 
vermißt, besonders aber dem in Demijohns befindlichen 
Rum tapfer zugesprochen. Alles Aufpassen wollte nichts 
nützen. Da kam der Agent ans den Gedanken, die am 
meisten exponirten Rumflaschen mit einem starken Abführ 
mittel zu versetzen, und siehe da, am anderen Morgen stellte 
sich nur der dritte Theil der Arbeiter ein, die übrigen hatten 
heftiges belly-ache (Bauchschmerzen). Diese machte man 
nun natürlich für alle Verluste verantwortlich, indem man 
ihren Gehalt, der der Regel nach monatlich ausgezahlt 
wird, entsprechend verkürzte." 
An wilden Thieren giebt es hier eine Art kleiner Assen, 
Schlangen, Leoparden, Tigerkatzen, wilde Katzen und im 
Flusse eine Menge Alligatoren. Die meisten dieser Thiere 
halten sich mehr im Hinterlande auf und zeigen sich selten 
in der Nähe der Faktoreien, doch verirren sich wohl mal 
Schlangen in dieselben und finden dann immer in den 
Lagerräumen oder auch im Aborte reichliche Nahrung an 
Insekten, Ratten und Mäusen. Bei Bewegen von Waaren- 
ballen und Kisten, die in unbewohntem Raume längere 
Zeit gestanden haben, hat man vorsichtig zu Werke zu 
gehen, denn solche Plätze sind der Lieblingsaufenthalt dieser 
Thiere, von deren Arten einzelne sehr giftig sind. Die 
größte hier lebende Species ist die Pythonschlange, die eine 
Länge von 18 Fuß erreichen und ungeheure Muskelkraft 
besitzen soll. Auch der Leopard wagt cs wohl einmal Nachts 
über den Plankenzaun in die Faktorei zu springen; er 
nimmt junge Schafe, Ziegen oder Hunde mit sich und ist 
nach Ergreifung der Beute so schnell wieder verschwunden, 
wie er zuvor erschien. Wilde Katzen wurden vielfach durch 
die in der Faktorei befindlichen zahmen zur Abstattung von 
Besuchen verführt und gelang es dann wohl, besonders 
hübsche Exemplare einzufangen. Schon nach acht- bis 
vierzehntägiger Einsperrung haben sie ihre Wildheit ab 
gelegt; freigelassen bleiben sie in der Faktorei und unter 
scheiden sich nur noch von den zahm geborenen Katzen 
dadurch, daß sie außer aus Ratten und Mäuse auch wohl 
auf Tauben Jagd machen. 
Kontinuirliche Fieberanfälle, die mich sehr geschwächt 
hatten und meine Gesundheit völlig zu untergraben drohten, 
zwangen mich, schon Ende September wieder die Heimreise 
anzutreten. Nach den Erfahrungen, die ich selbst gewonnen 
habe, und den eingehenden Mittheilungen, die mir von vielen 
weißen Leidensgefährten, die in anderen Strichen der westafri 
kanischen Küste thätig waren, gemacht worden sind, kann ich 
jeden Landsmann nur davon abrathen, meinem Beispiele zu 
folgen und sich durch den in Aussicht stehenden großen peku 
niären Gewinn verlocken zu lassen, die festeste Gesundheit ein 
zubüßen und das Leben selbst in die größte Gefahr zu bringen. 
Globus XLVII. Nr. 16. 
32
	        

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