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Anthropos, 29.1934

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Nutzungslizenz

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Bibliographische Daten

fullscreen: Anthropos, 29.1934

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-714789
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714789
Persistenter Identifier:
BV041701500
Titel:
Anthropos
Weitere Titel:
Anthropos
Erscheinungsort:
Fribourg
Verlag:
Ed. St. Paul, Anthropos-Institut
Erscheinungsjahr:
1906
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Allgemeines

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-d-4737843
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-d-4737843
Persistenter Identifier:
DE-11-001871386
Titel:
Anthropos, 29.1934
Erscheinungsjahr:
1933
Signatur:
LA 1118-29
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Bd. 29, H. 1./2., Jan. - Apr., 1934
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenartikel

Strukturtyp:
Zeitschriftenartikel
Titel:
Analecta et Additamenta
Sonstige Person:
Baldus, Herbert
Bellon, L.
Maarschalkerweerd, Pancratius
Lebzelter, Viktor
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Anthropos
  • Anthropos, 29.1934
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis: Index
  • Inhaltsverzeichnis: Index
  • Zeitschriftenheft: Bd. 29, H. 1./2., Jan. - Apr., 1934
  • MacLeod, W. C.: The nature, origin, and linkages of the rite of hookswinging: with special reference to North America
  • Beke, Ödön: Texte zur Religion der Osttscheremissen
  • Merkenschlager, F.: Die Frühgeschichte des Ackerbaus im Lichte vorgeschichtlicher Rassenbewegungen
  • Hulstaert, G.: Les tons en Lonkundo (Congo Belge)
  • Horwitz, Hugo Th.: Die Drehbewegung in ihrer Bedeutung für die Entwicklung der materiellen Kultur. (Schluß)
  • Koppelmann, H. L.: Klima und Sprache
  • Verbrugge, R.: La vie Chinoise en Mongolie. (Fin)
  • Müller, Franz: Beiträge zur Ethnographie der Guaraní-Indianer im Östlichen Waldgebiet von Paraguay
  • Baldus, Herbert: Analecta et Additamenta
  • Miscellanea
  • Literaturverzeichnis: Bibliographie
  • Literaturverzeichnis: Avis
  • Literaturverzeichnis: Zeitschriftenschau. - Revue des Revues
  • Zeitschriftenheft: Bd. 29, H. 3./4., May - Aug., 1934
  • Zeitschriftenheft: Bd. 29, H. 5./6., Sep. - Dec., 1934
  • Werbung
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

Analecta et Additamenta. 
209 
Analecta et Additamenta. 
Über das Levirat (JJkungena-Heirat) bei den Eingebornen in Südnatal (Süd 
afrika). — Das Levirat, d. i. die Sitte oder der Zwang, die Witwe oder Witwen des 
verstorbenen Bruders zu übernehmen, ist nach I. H. Soga ein Brauch der Angehörigen 
der Abambo-Gruppe, wohin besonders die Pondo und Bomvana zu zählen sind. Doch 
findet er sich auch bei den mehr oder weniger zuluisierten Stämmen Südnatals und des 
östlichen Griqua-Landes. Die folgenden Angaben verdanke ich Herrn Missionar Pater 
Florian Rauch, R. M. M., in Maria-Linden bei Matatiele. Eine Ukungena-Wt\Ya.i be 
steht darin, daß nach dem Tode des Ehemannes die Witwe (gemeinhin die Hauptfrau) des 
Verstorbenen von dessen Bruder oder von einem der nächsten Verwandten ohne weitere 
Formalitäten in den Eheverband auf genommen wird, in der Absicht, Kinder zu erzeugen 
und Erbe und Namen des Verstorbenen aufrechtzuerhalten. In sehr vielen Fällen wird 
freilich diese Ukungena-Ehe durch neuerliche Bezahlung von Lobola-Rindern als Normal 
ehe legalisiert. Aus der Polygamie ergeben sich hiebei nun verschiedene Schwierigkeiten. 
Ein wohlhabender Mann hat gewöhnlich vier Frauen. Die zuerst geheiratete Frau des 
rechten Hauses, die Hauptfrau (Inkosikazi), und die Frauen der kleineren Häuser. Zu 
Lebzeiten der Frauen bestimmt zuweilen der Ehemann, daß in dem Falle, daß die Inkosikazi 
stirbt, die dritte Frau an deren Stelle kommt und in deren Rechte eintritt, während die 
vierte Frau die Stellung der zweiten (des rechten Hauses), im Falle diese stirbt, ein- 
nehmen soll. 
Stirbt nun der Mann, während die dritte Frau bereits Inkosikazi geworden ist, so 
kann natürlich auch diese eine Leviratsehe eingehen (akuzekelwa oder Ukwabelwa omunye 
kw' omunye). 
Es kann aber auch jemand alle Witwen seines Bruders zugleich heiraten, was aber 
selten geschieht. Eine Witwe kann durch eine Ukungena-Heirat niemals die Haupt 
frau ihres neuen Gatten werden, es sei denn, daß dieser Lobola zahlt, d. h. eine normale 
Ehe mit ihr eingeht. Die Zahl der zu bezahlenden Rinder richtet sich nach der Zahl der 
bereits vorhandenen Kinder der Witwe. Sind z. B. schon zwei Kinder da, so wären nur 
acht Rinder zu zahlen, statt mindestens zehn, wie es das Gesetz verlangt. Diese Rinder 
gehören dem Sohne des Verstorbenen oder im Falle, daß kein Nachkomme da ist, dem 
Vater desselben, also dem Schwiegervater der Witwe. 
Da durch eine Ukungena-Heirsd nur ikuvusa indhlu yomfu wabo („den Samen seines 
Bruders zu erwecken“) gemacht wird, so ist natürlich nicht der Bruder des Verstorbenen 
und Gatte der Witwe der rechtmäßige Erbe, sondern der älteste Sohn des Ver 
storbenen, dem alle Lobola-Rinder zukommen, sowohl die für seine leiblichen Schwestern 
bezahlten, wie auch jene eventuell für die noch nicht geborenen Stiefschwestern ein 
langenden, mit Ausnahme je eines Rindes von je einer Stiefschwester, die noch geboren 
wird. Letzteren Ochsen erhält deren leiblicher Vater, also der zweite Gatte der Mutter. 
In manchen Gegenden verlangt auch der Vater der Witwe nochmals einen Ochsen 
von dem, der mit ihr eine Leviratsehe eingeht (inkomo yesihlanhla). Heiratet der Bruder 
mehrere Witwen, so gehören die Lobola-Rinder der Töchter der zweiten Frau dem ältesten 
Sohn dieser Frau usw. Ist kein Erbe da, so fallen die Lobola-Rinder an den Sohn der 
Anthropos XXIX. 1934. 14
	        

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