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Anthropos, 26.1931

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Anthropos, 26.1931

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-714789
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714789
Persistenter Identifier:
BV041701500
Titel:
Anthropos
Untertitel:
internationale Zeitschrift für Völker- u. Sprachenkunde
Weitere Titel:
Anthropos
Erscheinungsort:
Fribourg
Verlag:
Ed. St. Paul, Anthropos-Institut
Erscheinungsjahr:
1906
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Allgemeines

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-709519
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709519
Persistenter Identifier:
DE-11-001853217
Titel:
Anthropos, 26.1931
Erscheinungsjahr:
1931
Signatur:
LA 1118-26
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Bd. 26, 1931, Heft 5, 6
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Literaturverzeichnis

Strukturtyp:
Literaturverzeichnis
Titel:
Bibliographie
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Anthropos
  • Anthropos, 26.1931
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis: Index
  • Zeitschriftenheft: Bd. 26, 1931, Heft 1, 2
  • Zeitschriftenheft: Bd. 26, 1931, Heft 3, 4
  • Zeitschriftenheft: Bd. 26, 1931, Heft 5, 6
  • Darlington, H.S.: The “Fire-Snakes” of the Aztec Calendar Stone
  • Daigre, Père: Les Bandas de l’Oubangui-Chari (Afrique Equatoriale Française)
  • Arndt, P.: Die Religion der Nad'a (West-Flores, Kleine Sunda-Inseln.) (Schluß.)
  • Ramaswami Aiyar, L. V.: Dravidic Word-Bases
  • Beninger, Eduard: Die Leichenzerstückelung als vor- und frühgeschichtliche Bestattungssitte
  • Verbrugge, R.: La vie Chinoise en Mongolie
  • Loukotka, Cestmir: Die Sprache der Zamuco und die Verwandtschaftsverhältnisse der Chaco-Stämme
  • Tattevin, E.: Mythes et Légendes du Sud de l' île Pentecôte. (Nouvelles Hébrides.) (Fin.)
  • Kanski: Die indonesisch-melanesischen Übergangssprachen auf den Kleinen Molukken
  • Schebesta, Paul: Die Einheit aller afrikanischen Pygmäen und Buschmänner aus ihren Stammesnamen erwiesen
  • Schulz, Walter: Der Namensglaube bei den Babyloniern. Nach Quellen mit Berücksichtigung religionsgeschichtlicher Parallelen dargestellt
  • Schuller, Rudolf: Der Verfasser des Popol Vuh
  • Busch-Zantner, Richard: Analecta et Additamenta
  • Miscellanea
  • Literaturverzeichnis: Bibliographie
  • Literaturverzeichnis: Avis
  • Literaturverzeichnis: Zeitschriftenschau. - Revue des Revues
  • Werbung
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

Bibliographie. 
965 
Bibliographie. 
Das Eingebornenrecht, Sitten und Gewohnheitsrechte der Eingebornen der 
ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika und in der Südsee, beraus- 
gegeben von Gouverneur z. D. Dr. Erich Schultz-Ewerth und Dr. 
Leonhard Adam, zwei Bände, I. Band Stuttgart 1929, IX + 380 SS. mit 
zwei Porträts, 19 Abb. auf Tafeln und zwei Kartenskizzen; II. Band 
Stuttgart 1930, VIII-I-728 SS. mit 16 Abb. auf Tafeln und fünf Karten 
skizzen, Verlag von Strecker & Schröder. Preis geh. Mk. —.—, geb. 
Mk. —. 
Das nunmehr abgeschlossen vorliegende Werk blickt auf eine lange Vorgeschichte 
zurück, deren wesentliche Phasen im Vorworte zum ersten Bande in Erinnerung gebracht 
werden. Reicht doch die erste Anregung zu einer Sammlung der kolonialen Eingebornen- 
rechte bis ins Jahr 1888 zurück; abweichende Entwürfe rechtsethnologischer Fragebögen 
wurden seitdem von verschiedenen Gelehrten vorgelegt, von denen der in der ZfvglRwft. 
im Jahre 1897 veröffentlichte Vorschlag Joseph Köhlers praktische Bedeutung gewann: 
er wurde tatsächlich durch Vermittlung der Kolonialverwaltung zur Bearbeitung durch 
Beamte und Missionare in die deutschen Kolonien versandt. Daß eine derartige Material 
sammlung von Amts wegen und systematisch einsetzte, ist aber erst Felix Meyer zu ver 
danken gewesen dem es den Reichstag zu seiner Resolution vom Jahre 1907 zu inter 
essieren gelang. Eine daraufhin unter dem Voi sitze Köhler s einberufene Kommission 
legte den praktisch-knappen, allerdings inzwischen eiweiteiten Fragebogen Kohler’s der 
künftigen Arbeit zugrunde, welcher daraufhin an sämtliche Regierungs- und Missions 
stellen versandt wurde. Lange lag dann der Teil des Materiales, welcher noch unter der 
deutschen Kolonialherrschaft eingereicht wurde, ungenutzt. Erst 1925 konnten die Her 
ausgeber, nachdem die Finanzierung des Planes gesichert war, der dann beschleunigt 
durchgeführten Veröffentlichung nähertreten. Diese Frucht jahrzehntelanger, oft ge 
hemmter Vorarbeit will nicht allein als fachwissenschaftliche Publikation gewertet werden. 
Was hiermit in zwei umfangreichen Bänden der deutschen und intei nationalen Öffentlich 
keit vorgelegt wird ist nichts geringeres als ein weiteres Denkmal deutscher 
Kolonialtätigkeit. Dokumentiert sich doch hier was in dem Reichstagsbeschluß 
von 1907 seinen förmlichen Ausdruck fand. »der Wille des deutschen Volkes, Sitten und 
Rechte der Eingebornen kennenzulernen, um in verständnisvollem Eingehen auf die An 
schauungen und Gebräuche des Landes dessen Bewohner so behandeln zu können, wie es 
ihrer Eigenart entspricht“ (II, S. VIII). Dieser Wille und diese Tat werden nicht nur 
bei dem endgültigen Welturteil über die Kolonialisierungsmethoden der europäischen 
Mächte in die Waagschale fallen, sondern können auch bei einer Diskussion über eine Neu 
verteilung der Mandatsgebiete von Wichtigkeit sein. 
Vorab allerdings steht die wissenschaftliche Bedeutung des Werkes im 
Vordergrund. Und zwar wollen die Herausgeber die Publikation als „Quellenwerk zur 
ethnologischen Rechtsforschung“ aufgefaßt sehen; sie haben deshalb ihren zehn Mit 
arbeitern lediglich die Aufgabe einer „Ordnung und Bearbeitung“ des amtlichen Materiales 
gestellt — tatsächlich gehen indes einzelne Beiträge über diesen Auftrag bis zu einer 
„Verarbeitung der Quellen hinaus, so vor allem die Abschnitte über die Südsee und 
Kamerun. Da also, im Geiste echter Wissenschaftlichkeit, den Autoren volle Freiheit 
belassen wurde in der Selbstbegrenzung ihrer Aufgabe und in der Wahl der dazu taug 
lichen Methode, kann das wissenschaftliche Werturteil nicht einheitlich lauten, sondern
	        

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