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Globus, 65.1894

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Globus, 65.1894

Zeitschrift

Strukturtyp:
Zeitschrift
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-714784
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714784
Persistenter Identifier:
BV041217508
Titel:
Globus
Untertitel:
illustrierte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde
Weitere Titel:
Globus
Erscheinungsort:
Braunschweig
Verlag:
Vieweg
Erscheinungsjahr:
1862
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Allgemeines

Zeitschriftenband

Strukturtyp:
Zeitschriftenband
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-709040
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709040
Persistenter Identifier:
DE-11-001785772
Titel:
Globus, 65.1894
Verlag:
Vieweg
Erscheinungsjahr:
1894
Signatur:
LA 3252-65
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Zeitschriftenheft

Strukturtyp:
Zeitschriftenheft
Titel:
Nr. 15. März 1894
Sonstige Person:
Andree, Richard
Sammlung:
Zeitschriften und Zeitungen > Zeitschriften zur Ethnologie

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Globus
  • Globus, 65.1894
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Vorblatt
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis des LXV. Bandes
  • Korrekturen: Druckfehler im LXV. Bande
  • Leerseite
  • Zeitschriftenheft: Nr. 1. Januar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 2. Januar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 3. Januar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 4. Januar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 5. Januar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 6. Februar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 7. Februar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 8. Februar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 9. Februar 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 10. März 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 11. März 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 12. März 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 13. März 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 14. März 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 15. März 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 16. April 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 17. April 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 18. April 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 19. Mai 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 20. Mai 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 21. Mai 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 22. Juni 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 23. Juni 1894
  • Zeitschriftenheft: Nr. 24. Juni 1894
  • Werbung
  • Sonstiges: [Inhalt, Eingegangene Neuigkeiten, Werbung]
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

Globus LXV. Nr. 15. 
30 
GLOBUS. 
ILLUSTRIERTE ZEITSCHRIFT FÜR LÄNDER- UND VÖLKERKUNDE. 
VEREINIGT MIT DER ZEITSCHRIFT „DAS AUSLAND“. 
HERAUSGEBER: Dr. RICHARD ANDREE. VERLAG von FRIEDR. VIEWEG & SOHN. 
Bd. LXV. Nr. 15. BRAUNSCHWEIG. März 1894. 
England, ßuisland nnd Afghanistan. 
Geographisch-politische Betrachtung anläfslich des englisch-afghanischen Abkommens 
vom November 1893. 
Von Fr. Immanuel. Wittenberg. 
(Mit einer Übersichtskarte.) 
Im Herbst 1893 wurde seitens der britisch-indischen 
Regierung eine aufserordentliche Gesandtschaft unter 
Mortimer Durand an den Emir Abdurrahman von 
Afghanistan abgeschickt, um die zwischen den beider 
seitigen Regierungen seit Jahren schwebenden Streit 
fragen zu lösen und das Verhältnis Afghanistans zu 
England im Interesse des letzteren zu regeln. Das 
durch diese Gesandtschaft im November 1893 ab 
geschlossene Abkommen ist nunmehr soweit in den 
Einzelheiten bekannt, dafs sich die Bedeutung des- 
felben für die englische und russische Politik in Asien, 
sowie für die Stellung Afghanistans zu dieser über 
blicken läfst. 
Allerdings wird in diesem Abkommen, welches eng 
lische Blätter sogar ein förmliches Bündnis nennen, der 
Name „Rufsland“ nicht offen erwähnt. Allein es unter 
liegt keinem Zweifel, dafs jener Vertrag lediglich zur 
Bekämpfung des sich in Afghanistan stark fühlbar 
machenden russischen Einflusses, zur Abwehr des be 
drohlichen Vordringens Rufslands gegen die Grenzen 
des britisch-indischen Reiches zum unmittelbaren Schutze 
des letzteren vereinbart worden ist. Zweifellos sieht 
sich England durch das Gebot der Notwehr gezwungen, 
die durch Rufsland bedenklich gefährdete Nordwest 
grenze Indiens dadurch zu sichern, dafs es den Macht 
haber Afghanistans in den Bereich seiner Interessen 
zieht und kräftig an sich zu fesseln sucht. Seit einem 
halben Jahrhundert zeigen sich bezüglich Afghanistans 
zweierlei Anschauungen, welche abwechselungsweise bei 
den Regierungen in London und in Kalkutta, im Parla 
ment und in der öffentlichen Meinung die Oberhand ge 
wonnen haben. Die eine Richtung, zu deren wichtigsten 
Vertretern Gladstone zählt, wünscht die Erhaltung so 
genannter „Pufferstaaten“ zwischen den Gebieten der 
Grofsmächte und erwartet von einem unabhängigen 
Afghanistan einen nachhaltigen Schutz gegen die ge 
fürchteten russischen Angriffe von Mittelasien her, wie 
in der Wahrung eines selbständigen Königreichs Siam 
ein Bollwerk gegen den von Tongking und Annam vor 
dringenden französischen Einflufs gefunden wird. Eine 
ähnliche Erscheinung wiederholt sich in Europa insoweit, 
als England in dem unabhängigen, wenn auch gebrech 
lichen Staatskörper des osmanischen Reiches ein Hemm 
nis für das Eindringen Rufslands in das Mittelländische 
Meer schätzt und sich bemüht, durch Garantien seitens 
der Grofsmächte die Selbständigkeit des türkischen 
Staatswesens zu wahren. Im Gegensatz hierzu haben 
leitende Kreise Englands — es sei nur an Palmerston 
und Beaconsfield erinnert — betont, dafs eine erfolg 
reiche Sicherstellung der britischen Interessen in Indien 
nur durch angriffsweises Verfahren durchzuführen sei. 
Die noch heute zahlreichen Verfechter dieser Anschauung 
erhoffen von der völligen, bedingungslosen Untex*werfung 
Afghanistans unter die britische Herrschaft einen voll 
kommenen Schutz Indiens gegen die von Rufsland 
drohenden Beunruhigungen, ähnlich wie die englische 
Regierung durch die Eroberung Burmas dem französi 
schen Einflüsse in Hinterindien zu begegnen trachtete. 
Mehrere hervorragende Führer der ostindischen Armee 
und gründliche Kenner der Lage in Indien, wie Roberts 
und Mac-Gregor, vertreten eifrig den Standpunkt, dafs 
das indische Kaiserreich nur weit vorwärts seiner Grenzen 
mit Aussicht auf Gelingen verteidigt werden könne. 
Nach ihrer Darlegung ist es für den Fall eines ernst 
haften russischen Vorstofses unabweisbar geboten, dafs 
England den Kampf vorwärts der Pforten des so leicht 
erregbaren, äufseren Einflüssen so empfindlich preis 
gegebenen Indiens aufnimmt und sich schon in Friedens 
zeiten in den Besitz der geographisch und militärisch 
wichtigsten Punkte Afghanistans — Herat, Bamian, 
Kabul, Kandahar — setzt. 
Ein Blick auf die verworrenen inneren Verhältnisse 
Afghanistans und auf die Entwickelung seiner Be 
ziehungen zu England und Rufsland bietet ein inter 
essantes Bild der grofsen Schwierigkeiten, unter welchen 
England sein vielgestaltiges, rings von Gefahren bedrohtes 
indisches Reich zu erhalten sich bemüht. 
Afghanistan ist im wesentlichen ein rauhes, vielfach 
unwegsames Bergland. Von Indien her nur durch die 
schwierigen, schluchtartigen Felsenpässe der schroffen 
Sulimanketten *) erreichbar, liegt das Land um Herat 
und der breite Grenzstreifen längs des Amu-Darja nahe 
zu offen vor den mittelasiatischen Besitzungen Rufslands. 
Zwar gewährt die Einnahme Herats und die Besetzung 1 
1 ) Von Norden nach Süden gerechnet sind die wichtigsten 
Pässe: Cheiher (2080), Paiwar (4800), Sargo (3100), Bolan 
(1765 m) mit den Übergängen bei Ketta und Pischin in 
der Richtung auf Gliasni und Kandahar.
	        

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