EVIFA - virtuelle Fachbibliothek Logo
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Band: Die Aranda- und Loritja-Stämme in Zentral-Australien, 4. Teil, Das soziale Leben der Aranda und Loritja, 2. Abteilung

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Band: Die Aranda- und Loritja-Stämme in Zentral-Australien, 4. Teil, Das soziale Leben der Aranda und Loritja, 2. Abteilung

Mehrbändiges Werk

Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-715371
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-715371
Persistenter Identifier:
BV048277977
Titel:
Die Aranda- und Loritja-Stämme in Zentral-Australien
Untertitel:
von Carl Strehlow, Missionar in Hermannsburg, Süd-Australien ; bearbeitet von Moritz Freiherrn von Leonhardi
Autor:
Strehlow, Carl
Sonstige Person:
Leonhardi, Moritz von
Erscheinungsort:
Frankfurt am Main
Verlag:
Joseph Baer & Co
Lizenz:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Religionsethnologie

Band

Strukturtyp:
Band
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-715672
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-715672
Persistenter Identifier:
BV048283324
Titel:
Die Aranda- und Loritja-Stämme in Zentral-Australien, 4. Teil, Das soziale Leben der Aranda und Loritja, 2. Abteilung
Erscheinungsort:
Berlin
Erscheinungsjahr:
1915
Signatur:
Pm 30932:1:4-5:F4
Lizenz:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
7. Die Verfasssung und Rechtsordnung
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Mehrbändiges Werk: Die Aranda- und Loritja-Stämme in Zentral-Australien
  • Band: Die Aranda- und Loritja-Stämme in Zentral-Australien, 4. Teil, Das soziale Leben der Aranda und Loritja, 2. Abteilung
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Vorblatt
  • Leerseite
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalts-Verzeichnis
  • Vorwort: Vorbemerkung
  • Kapitel: 7. Die Verfasssung und Rechtsordnung
  • Kapitel: 8. Tod, Begräbnis und Blutrache
  • Kapitel: 9. Krankheiten und Magie
  • Kapitel: 10. Die Zahl- und Zeitbestimmungen
  • Kapitel: 11. Die Geheimsprache der Männer
  • Kapitel: 12. Die Zeichensprache der Aranda
  • Leerseite
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

7. Die Verfassung und Rechtsordnung 
A. der Aranda. 
Nach der Urtradition teilte schon Mangarkunjerkunja das große Gebiet der Aranda 
unter die einzelnen Heiratsklassen auf (Aranda-Sagen S. 6. 7). Diese bereits in Teil I, S. 61 
ausführlich dargelegte Gebietseinteilung ist insofern wichtig, als noch heutzutage die einzelnen 
Heiratsklassen die ihnen damals überwiesenen Landstriche als ihr.Eigentum betrachten und 
das Häuptlingsrecht in denselben beanspruchen. So muß z. B. in dem zuerst erwähnten 
westlichen Gebiet der Aranda der Häuptling entweder der Purula- oder der Kamara-Klasse 
angehören, in Alice-Springs und Umgebung muß er entweder ein Paltara oder ein Knuraia, 
in dem Gebiet der Ellerys-Creek ein Pananka oder ein Bangata sein, während in dem südlich 
von Rubula gelegenen Gebiet nur ein Ngala oder ein Mbitjana-Mann die Häuptlingswürde 
bekleiden kann. 
Zwar behaupten Spencer & Gillen wiederholt, daß die Aranda keine Häuptlinge 
haben; das ist jedoch nicht richtig. Freilich Häuptlinge mit unbeschränkter Machtvollkommen- 
heit, die kraft eigener Vollmacht Gesetze erlassen, unbedingten Gehorsam fordern und jeden 
Ungehorsam mit dem Tode bestrafen können, die also das Recht über Tod und Leben ihrer 
Untertanen ausüben — solche absoluten Häuptlinge hat es weder unter den Aranda noch 
unter den Loritja gegeben und gibt es 'unter den australischen Volksstämmen wohl über- 
haupt nicht. 
Bei den Aranda sowohl als auch bei den Loritja ist es die Gesamtheit der alten 
Männer, welche die wichtigen Beschlüsse faßt und die Gerichtsbarkeit ausübt. Der Häupt- 
ling dagegen, der inkata*), „allgemeiner Vater“, genannt wird, ist nur der primus inter 
pares.. Er ruft die alten Männer zusammen, führt den Vorsitz und bestimmt auch, wann 
Kultushandlungen aufgeführt werden sollen, da er auch gewöhnlich der Aufseher über die 
arknanaua ist, in der die Tjurunga-Hölzer oder -Steine aufbewahrt werden. Der ältere 
Bruder eines Beschneidungskandidaten begibt sich zu dem Häuptling des Lagerplatzes, 
damit er die nötigen Vorkehrungen treffe. Bei einem beschlossenen Kriegszuge läßt der 
inkala durch Boten die Bewohner befreundeter Lagerplätze zur Teilnahme auffordern und 
‚eilt nachher die Beute aus. Er hat ferner das Recht, in der Versammlung einen unver- 
besserlichen Uebeltäter, z. B. einen Blutschänder, zum Tode zu verurteilen. 
Der Häuptling wird von den Aranda und Loritja nicht gewählt, sondern er ist 
gewissermaßen in seine Stellung hineingeboren; die Häuptlingschaft vererbt sich jeweils 
auf den nächstjüngeren Bruder; nach dem Tode des jüngsten geht sie auf den ältesten Sohn 
des älteren Bruders über, falls dieser noch am Leben ist; im entgegengesetzten Fall geht 
sie eben auf einen jüngeren Sohn des älteren Bruders etc. über. 
a *) Anmerkung: Ueber die verschiedenen Bezeichnungen bei den einzelnen Stammesteilen 
s. Spencer u. Gillen: Native tribes of Central Australia S. 9 Anm. 1.
	        

Download

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Bildanzeige Vorschau Bildanzeige Klein Bildanzeige Mittel Bildanzeige Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

RIS

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.