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Bilder aus dem sächsischen Bauernleben in Siebenbürgen

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Bilder aus dem sächsischen Bauernleben in Siebenbürgen

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-714409
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-714409
Persistenter Identifier:
BV048240313
Titel:
Bilder aus dem sächsischen Bauernleben in Siebenbürgen
Untertitel:
ein Beitrag zur deutschen Culturgeschichte
Autor:
Fronius, Friedrich
Erscheinungsort:
Wien
Verlag:
Verlag von Carl Graeser
Erscheinungsjahr:
1883
Signatur:
2015 A 967
Lizenz:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Rituale und Bräuche

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
IX. "Unser Wohlehrwürdige Herr Vater"
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Bilder aus dem sächsischen Bauernleben in Siebenbürgen
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Vorblatt
  • Titelseite
  • Widmung: Dem siebenbürgisch-sächsischen Bauern von guter Art, dem treuen Hüter deutscher Sitte gewidmet vom Verfasser
  • Vorwort: Vorwort zur zweiten Auflage
  • Vorwort: Vorwort zur ersten Auflage
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt
  • Kapitel: I. Das sächsische Bauernhaus und seine Bewohner
  • Kapitel: II. Eine Kindstaufe in den "dreizehn Dörfern"
  • Kapitel: III. Kinderlust und Kinderleben unter sächsischen Bauern
  • Kapitel: IV. Die Bruderschaft
  • Kapitel: V. Eine sächsische Bauernhochzeit im Haferland
  • Kapitel: VI. Die Nachbarschaft
  • Kapitel: VII. Sächsisches Bauernleben daheim und im Feld
  • Kapitel: VIII. Der sächsische Bauer "im Gespräch" vor den Gassenthüren
  • Kapitel: IX. "Unser Wohlehrwürdige Herr Vater"
  • Kapitel: X. "Unser Herr, der Hann"
  • Kapitel: XI. Tod und Begräbnis bei sächsischen Bauern
  • Sonstiges: Urtheile der Presse über die 1. Auflage der "Bilder aus dem sächsischen Bauernleben"
  • Werbung
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

— 174 — 
Was Riehl von dem deutschen Bauern sagt, gilt auch von dem 
unsrigen. „Wo der Städter das Herüberreichen der Hand der Kirche 
in seine Häuslichkeit als einen unerträglichen Eingriff des Pfaffen in 
seine persönliche Freiheit ansehen würde, da fordert der Bauer von 
altem Schrot und Korn immer noch die Mithaftbarkeit der Kirche für 
sein Haus als etwas Selbstverständliches. Er will für sein Haus die 
Privatseelsorge, die in der Stadt ein so missliebig Ding geworden, 
und der Pfarrer, der sich bloß in der Studierstube und auf der Kanzel 
bewegt, ist ihm ein Nichtsthuer. In der modernen Stadt ist das Haus 
aller religissen Beziehungen bar geworden. Mau findet sich gerade 
darum in der Kirche mit dem lieben Gott ab, damit er einen im Hause 
ungestört lasse. Wenn's hoch kommt, hält man sich etwa für Cholera— 
zeiten ein Stück Hausandacht in Reserve, während das ganze Haus 
des Bauern als solches in Glaube und Aberglaube religiös ge— 
stimmt ist.“ 
Unser sächsischer Bauer von guter alter Art, der die weitverzweigte 
Familie der Gemeinde in seinen Nachbarschaften wieder enger zusammen— 
fassst und ihnen den Nachbarvater als Haupt vorsetzt, der nachbarschafts— 
weise an die öffentliche Arbeit, nachbarschaftsweise zum heiligen Abend— 
mahl geht und nachbarschaftsweise seinen Todten beerdigt, verleiht dem 
Bewusstsein der Familienhaftigkeit der Gemeinde den höchsten 
Ausdruck dadurch, dass er seinen Pfarrer Vater, seine Pfarrerin 
Mutter nennt — und zwar unser Vater, unsere Mutter. Legte 
er von altersher in jene Bezeichnung den Ausdruck höchster Pietät, so 
fügt er in der Zugabe unser Herr Vater, unsere Frau Mutter den 
Ausdruck höchster Auctorität hinzu. In den Ausdrücken „wohlehr— 
würdig“ und „tugendsam“ endlich kommt die höchste Ehre und 
Würde zum Ausdruck, die Menschen begehren und verdienen können. 
Ich rede ausdrücklich auch von der Pfarrerin. Nicht das 
canonische Recht, die uralte Sitte, die stärker ist als das Recht, weiset 
ihr eine Stelle in der Gemeinde an. Der sächsische Bauer will einen 
verheirateten Pfarrer, nicht weil er Protestant ist und Zweck und 
Wirkung des Cölibates herausfühlt und sieht, sondern weil in seinen 
Augen neben den „Herrn Vater“ auch die „Frau Mutter“ 
gehört.
	        

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