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Die Nationalhymnen der europäischen Völker

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Die Nationalhymnen der europäischen Völker

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-713367
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-713367
Persistenter Identifier:
BV047297541
Titel:
Die Nationalhymnen der europäischen Völker
Autor:
Bohn, Emil
Erscheinungsort:
Breslau
Verlag:
Verlag von M. & H. Marcus
Erscheinungsjahr:
1908
Signatur:
2023 SA 6406
Lizenz:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Kunst und Wissen
Musik

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Frankreich
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Die Nationalhymnen der europäischen Völker
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorblatt
  • Titelseite
  • Einleitung
  • Kapitel: England
  • Kapitel: Schweden
  • Kapitel: Norwegen
  • Kapitel: Dänemark
  • Kapitel: Schleswig-Holstein
  • Kapitel: Niederlande
  • Kapitel: Österreich
  • Kapitel: Preussen
  • Kapitel: Belgien
  • Kapitel: Frankreich
  • Kapitel: Spanien
  • Kapitel: Portugal
  • Kapitel: Italien
  • Kapitel: Rumänien
  • Kapitel: Griechenland
  • Kapitel: Türkei
  • Kapitel: Ungarn
  • Kapitel: Serbien. Montenegro
  • Kapitel: Bulgarien
  • Kapitel: Böhmen
  • Kapitel: Russland
  • Kapitel: Polen
  • Kapitel: Livland
  • Kapitel: Finland
  • Noten: Notenbeilage
  • Sachregister: Register
  • Werbung
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

30 
seillaise als staatsgefährlich verboten worden. Schumann 
machte darüber seine Glossen. In seinem „Faschingsschwank 
in Wien“ (op. 26) schmuggelte er die verpönte Melodie so ge- 
schickt ein, dass es selbst geschulten Musikern schwer wurde, 
sie zu entdecken, und er freute sich kindisch, der Polizei auf 
diese Weise ein Schnippchen geschlagen zu haben. Ein zweites 
Mal brachte er die Melodie in seiner Ouvertüre zu Goethes 
„Hermann und Dorothea“ unter; das ziemlich unbedeutende 
Werk erscheint heutzutage nur selten noch auf einem Konzert- 
programm. Desto häufiger werden „Die beiden Grenadiere“ 
gesungen, die einzig und allein der in die Schlussstrophe ver- 
wobenen Marseillaise ihre Beliebtheit und ihre zündende 
Wirkung verdanken. Ein sonderbarer Zufall ist es, dass 
Richard Wagner im gleichen Jahre (1840) das ins Fran- 
zösische übersetzte Heinesche Gedicht komponierte und dabei, 
ebenso wie Schumann, die Marseillaise am Schlusse verwendete. 
— Ferner bedienten sich der Marseillaise Henry Litolff in 
der Ouvertüre zu „Robespierre“, Franz Liszt in der sin- 
fonischen Dichtung „Heroide funebre“, Arnold Mendelssohn 
in der Oper „Der Bärenhäuter“ und Siegfried Ochs“ in der 
komischen Oper „Im Namen des Gesetzes“; P.J.Tschajkowski 
stellte in seiner Ouvertüre „1812“ die französische Hymne der 
russischen Nationalhymne „BoZe, carja chrani“ gegenüber. 
In populären deutschen Liederbüchern des 19. Jahrhunderts 
ist die Marseillaise ebenfalls häufig zu finden; die verwunder- 
lichsten Texte werden ihr untergelegt, ohne dass sie dadurch 
irgendwie geschädigt wird. Ich erwähne nur das Räuberlied 
in dem Chr. Aug. Vulpius’schen Roman „Rinaldo Rinaldini“ 
(1798), wo die Melodie der Verszeile „bis ihn seine Rosa weckt“ 
sich genau mit dem Anfange der Marseillaise deckt; ferner das 
14. Lied aus F. M. Selings „Mässigkeitsliedern‘ (3. Aufl. 1841), 
das mit den Worten beginnt: 
Es tobt der Feind im Vaterlande, 
Der falsche Freund. der Branntewein, 
und zum Schluss das lateinische Lied: 
Commilitones, heus! eamus; 
Nam audietur hora mox.
	        

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