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Die Nationalhymnen der europäischen Völker

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Die Nationalhymnen der europäischen Völker

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-713367
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-713367
Persistenter Identifier:
BV047297541
Titel:
Die Nationalhymnen der europäischen Völker
Autor:
Bohn, Emil
Erscheinungsort:
Breslau
Verlag:
Verlag von M. & H. Marcus
Erscheinungsjahr:
1908
Signatur:
2023 SA 6406
Lizenz:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Kunst und Wissen
Musik

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Österreich
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Die Nationalhymnen der europäischen Völker
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorblatt
  • Titelseite
  • Einleitung
  • Kapitel: England
  • Kapitel: Schweden
  • Kapitel: Norwegen
  • Kapitel: Dänemark
  • Kapitel: Schleswig-Holstein
  • Kapitel: Niederlande
  • Kapitel: Österreich
  • Kapitel: Preussen
  • Kapitel: Belgien
  • Kapitel: Frankreich
  • Kapitel: Spanien
  • Kapitel: Portugal
  • Kapitel: Italien
  • Kapitel: Rumänien
  • Kapitel: Griechenland
  • Kapitel: Türkei
  • Kapitel: Ungarn
  • Kapitel: Serbien. Montenegro
  • Kapitel: Bulgarien
  • Kapitel: Böhmen
  • Kapitel: Russland
  • Kapitel: Polen
  • Kapitel: Livland
  • Kapitel: Finland
  • Noten: Notenbeilage
  • Sachregister: Register
  • Werbung
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

18 
Österreich. 
Von Ländern deutscher Zunge, die eigene Nationalhymnen 
besitzen, sind neben Schleswig-Holstein noch Österreich und 
Preussen zu nennen. Österreich hat auf diesem Gebiete Preussen 
geschlagen. — Dass Deutschland es nicht zu einer allgemeinen 
Nationalhymne gebracht hat, daran ist zunächst Papa Joseph 
Haydn (1732—1809) und sodann Hoffmann von Fallers- 
leben schuld. Haydı’s Lied „Gott erhalte Franz den Kaiser“ 
— die originale Überschrift lautet „Gott erhalte den Kaiser“ — 
(Text von Lorenz Leopold Haschka (1749—1827)) wurde, 
wie es auf dem Titelblatt der ersten Wiener Ausgabe heisst, 
„Zum ersten Mahle abgesungen den 12. Februar 1797“, und 
sofort als Nationalhymne angenommen. Gesetzt ist es in ein- 
fachster Weise (auf zwei Notensystemen) für eine Singstimme 
und Klavier; wie Haydn es sich in vierstimmigem Satze gedacht 
hat, können wir aus dem Thema der herrlichen Variationen 
ersehen, die er seinem „Kaiserquartett“ einverleibt hat. — Die 
Haydnsche Melodie ist nicht auf Österreich beschränkt ge- 
blieben. In unverminderter Jugendfrische lebt sie nicht nur in 
ihrer eigentlichen Heimat fort, sondern hat sich auch bei 
Hoffmann von Fallersleben’s „Deutschland, Deutschland über 
Alles“ (gedichtet. am 26. August 1841) sieghaft bewährt; ja 
selbst als katholisches Kirchenlied („Christen singt mit frohem 
Herzen“) hat sie nichts von ihrem anheimelnden Reize und ihrer 
zündenden Kraft eingebüsst,. — Hoffmann von Fallersleben’s 
Lied hätte die erste Anwartschaft gehabt, als deutsche National- 
hymne proklamiert zu werden, wenn der Dichter nicht von 
vornherein die Melodie „Gott erhalte Franz den Kaiser“ dafür 
bestimmt hätte. Alle Versuche, die seither gemacht worden 
sind, eine eigene Melodie für das schwungvolle und echt volks- 
tümliche Lied zu schaffen — ich erinnere nur an die sehr be- 
achtenswerte Komposition: des Schlesiers Fritz Lubrich — 
sind vergeblich gewesen; gegen Haydn war eben nicht anzu- 
kämpfen. — So lange der „gute Kaiser Franz“ lebte, rüttelte 
man an dem Wortlaut der Dichtung nicht. Um aber die Hymne 
auch für seine Nachfolger zu retten, musste man zu Text- 
veränderungen greifen. und so erschien denn später bei Artaria
	        

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