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Die Nationalhymnen der europäischen Völker

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

fullscreen: Die Nationalhymnen der europäischen Völker

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-713367
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-713367
Persistenter Identifier:
BV047297541
Titel:
Die Nationalhymnen der europäischen Völker
Autor:
Bohn, Emil
Erscheinungsort:
Breslau
Verlag:
Verlag von M. & H. Marcus
Erscheinungsjahr:
1908
Signatur:
2023 SA 6406
Lizenz:
Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0)
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Sozial- und Kulturanthropologie > Kunst und Wissen
Musik

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Schweden
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Die Nationalhymnen der europäischen Völker
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorblatt
  • Titelseite
  • Einleitung
  • Kapitel: England
  • Kapitel: Schweden
  • Kapitel: Norwegen
  • Kapitel: Dänemark
  • Kapitel: Schleswig-Holstein
  • Kapitel: Niederlande
  • Kapitel: Österreich
  • Kapitel: Preussen
  • Kapitel: Belgien
  • Kapitel: Frankreich
  • Kapitel: Spanien
  • Kapitel: Portugal
  • Kapitel: Italien
  • Kapitel: Rumänien
  • Kapitel: Griechenland
  • Kapitel: Türkei
  • Kapitel: Ungarn
  • Kapitel: Serbien. Montenegro
  • Kapitel: Bulgarien
  • Kapitel: Böhmen
  • Kapitel: Russland
  • Kapitel: Polen
  • Kapitel: Livland
  • Kapitel: Finland
  • Noten: Notenbeilage
  • Sachregister: Register
  • Werbung
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

brach ein Jubel sondergleichen los, und der Dichter James 
Thompson (1700—1748), sowie der Komponist Dr. Thomas 
Augustine Arne (1710—1778) wurden mit Ovationen aller 
Art überschüttet. Gedruckt wurde „Rule Britannia“ zuerst als 
Anhang zu der ebenfalls 1740 aufgeführten Masque „The jud- 
gement of Paris“. Arne’s Melodie braucht einen Vergleich mit 
den besten Händelschen Melodien nicht zu scheuen, und 
Richard Wagner, dessen neuerdings wieder: aufgefundene 
Ouverture „Rule Britannia“ gegenwärtig den Weg durch alle 
Konzertsäle macht, meinte, die ersten acht Noten seien in musi- 
kalischer Hinsicht die typischste Äusserung der britischen Rasse, 
und in ihnen sei der ganze Nationalcharakter konzentriert. 
Nicht unbeachtet geblieben ist in England, dass der Komponist 
der Hymne ein Engländer, der Dichter ein Schotte und ihr 
erster Sänger ein Irländer gewesen ist; man hatte also eine 
wahrhaft internationale Hymne. — „Rule Britannia“ hat sich 
bis zum heutigen Tage in England neben „God save the King“ 
mit Ehren behauptet. — Die Melodie und die erste Textstrophe 
sind in der Notenbeilage unter Nr. 1b mitgeteilt. 
Schweden. 
Schweden und Norwegen haben sich, obschon sie lange 
Zeit hindurch ein Königreich bildeten, über eine gemeinschaft- 
liche Nationalhymne nicht einigen können. — In Schweden 
behalf man sich zunächst mit einer Übersetzung‘ der englischen 
Königshymne: 
„Bevare Gud vär Kung! 
Gör säll vär ädle Kung! 
Lefve vär Kung“ ete. 
Später kam die von C. W. A. Strandberg gedichtete und 
von Otto Lindblad (1809—1864), dem Begründer des schwe- 
dischen Männergesangs, komponierte Hymne „Ur Svenska 
hjertans djup en gäng“ in Aufnahme. (Erster Druck in der 
Sammlung „Songer i Pansar“ 1848.) Allmählich verlor aber 
auch dies mehr gefällige und leicht sangbare, als charak- 
teristische Lied (siehe Notenbeilage ILb) beim Volke an Be- 
liebtheit und seit etwa anderthalb Jahrzehnten ist es nur noch 
als Königshymne bei offiziellen Anlässen in Gebrauch. Als
	        

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