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Lebens- und Anstandsfragen

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliographische Daten

Volltext: Lebens- und Anstandsfragen

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-709400
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-709400
Persistenter Identifier:
BV041983221
Titel:
Die Reden des Aeschines und Demosthenes über die Krone oder wider und für den Ktesiphon
Autor:
Aeschines
Demosthenes
Raumer, Friedrich von
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Hitzig
Erscheinungsjahr:
1811
Größe der Vorlage:
XLVIII, 224 S.
Signatur:
Vx 28871:F8
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > August Boeckh
Wissensgebiet:
Literatur und Sprachen > Klassische Philologie

Vorderer Einband

Strukturtyp:
Vorderer Einband
Sammlung:
Gelehrtenbibliotheken > August Boeckh

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Lebens- und Anstandsfragen
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Titelseite
  • Vorblatt
  • Anmerkungen: E. Schmidt. Heek
  • Titelseite
  • Vorwort: Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalts-Übersicht
  • Kapitel: Erster Abschnitt. Die Kunst zu leben
  • Vorblatt
  • Kapitel: I. Kultur, Bildung und Sitten
  • Kapitel: II. Die Veränderung der Sitten
  • Kapitel: III. Lebensweisheit
  • Kapitel: IV. Der Charakter
  • Kapitel: V. Menschliche Eigenschaften
  • Kapitel: VI. Die Höflichkeit
  • Kapitel: VII. Die Männer
  • Kapitel: VIII. Die Frauen
  • Kapitel: IX. Die Jugend
  • Kapitel: X. Arbeit und Erholung
  • Kapitel: XI. Essen und Trinken
  • Kapitel: XII. Kleidung und Mode
  • Kapitel: XIII. Die Reinlichkeit
  • Kapitel: XIV. Die Lektüre
  • Kapitel: XV. Frohsinn und Freude
  • Kapitel: XVI. Kindersonntag
  • Kapitel: XVII. Das Glück
  • Kapitel: XVIII. Die Sparsamkeit
  • Kapitel: XIX. Reichtum und Luxus
  • Kapitel: XX. Soziale Pflichten
  • Kapitel: XXI. Die Neujahrsnacht eines Unglücklichen
  • Kapitel: XXII. Ein langes Leben
  • Kapitel: Zweiter Abschnitt. Liebe und Ehe
  • Vorblatt
  • Kapitel: I. Die Liebe
  • Kapitel: II. Die männliche und die weibliche Jugend
  • Kapitel: III. Die geschlechtliche Aufklärung
  • Kapitel: IV. Die Wahl einer Braut
  • Kapitel: V. Die Wahl eines Bräutigams
  • Kapitel: VI. Vor der Ehe
  • Kapitel: VII. Die Verlobung
  • Kapitel: VIII. Trauung und Hochzeit
  • Kapitel: IX. Aus der Geschichte der Ehe
  • Kapitel: X. Hochzeitsgebräuche und Ehe-Symbole
  • Kapitel: XI. Mann und Frau im Ehestande
  • Kapitel: XII. Rechtliche Wirkungen der Ehe
  • Kapitel: XIII. Liebesbriefe
  • Kapitel: XIV. Eltern und Kinder
  • Kapitel: Dritter Abschnitt. Anstandsfragen im geselligen Verkehr
  • Vorblatt
  • Kapitel: I. Der Anstand
  • Kapitel: II. Aus der Geschichte des weiblichen Anstandes
  • Kapitel: III. Der Umgang mit Menschen
  • Kapitel: IV. Gruß und Kuß
  • Kapitel: V. Gesellschaftliche Bräuche
  • Kapitel: VI. Familienereignisse und Familienanzeigen
  • Kapitel: VIl. Briefe
  • Kapitel: VllI. Glückwünsche und Geschenke
  • Kapitel: IX. Musik und Theater
  • Kapitel: X. Der Tanz
  • Kapitel: XI. Sport und Spiel
  • Kapitel: XII. Auf der Straße und der Straßenbahn
  • Kapitel: XlIl. Wirtschaften und Hotels
  • Kapitel: XIV. Auf der Reise
  • Kapitel: XV. Die Bedienten
  • Kapitel: XVI. Trinkgelder
  • Kapitel: Vierter Abschnitt. Namen, Titel und Stand
  • Vorblatt
  • Kapitel: I. Die Namen
  • Kapitel: II. Vom Unterschied der Menschen
  • Kapitel: III. Behörden und Publikum
  • Kapitel: IV. Studenten und Studentinnen
  • Kapitel: V. Die Armee
  • Kapitel: VI. Etikette und Hofleben
  • Kapitel: Fünfter Abschnitt. Allerlei Anstandsfragen
  • Vorblatt
  • Kapitel: I. Anstand in der Literatur und in der Presse.
  • Kapitel: Il. Anstand in Versammlungen und im Parlament
  • Kapitel: III. Anstand am Fernsprecher
  • Kapitel: IV. Der Umgang mit Ausländern
  • Kapitel: V. Beleidigungen
  • Kapitel: VI. Zweikämpfe
  • Kapitel: VII. Krankheiten und Tod
  • Literaturverzeichnis: Literatur
  • Register: Personen- und Sach-Register
  • Werbung
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

vorausgegangen war, hieß Eilhochzeit und wurde 
für ungesetzlich gehalten. Daher unterscheidet das west⸗ 
dotische Gesetz zwischen einer solchen und dem „mit Gabe 
und mit Rede Verheiratetsein“, welches letztere anzeigte, 
daß die Verbindung mit vorausgegangener Zustimmung 
der Verwandten erfolgt sei. Die Kinder aus einer 
solchen Ehe waren allein „wohlgeboren“, vom Gesetze 
anerkannt und hatten allein Recht zum Grundbesitz. 
Eine heimlich vermählte, mit Gewalt entführte oder im 
Krieg geraubte Frau wurde, von welcher Herkunft sie 
auch sein mochte, nicht als Ehefrau betrachtet, und die 
duser aus einer solchen Verbindung galten als außer— 
ehelich. 
In jenen Zeiten der Gewalttätigkeit, in welchen 
manche es für eine Heldentat hielten, sich ein Mädchen 
mit den Waffen zu nehmen oder einem andern die 
Braut zu rauben, brachte die Fahrt nach dem Hofe des 
Vräutigams oft Gefahr mit sich. Daher gebot die Sitte, 
daß der Bräutigam seine Braut von einer bewaffneten 
Schaar seiner Verwandten und Freunde abholen ließ. 
Diese sollten sie unter ihren Schutz nehmen und sie ohne 
Schaden ihm zuführen. Sie hießen Brautmänner. 
Angeführt von einem Helfer ritten sie ganz bewaffnet 
nach dem Hofe der Braut oder dem ihres Vaters. Der 
Helfer nahm anstelle des Bräutigams die Heimgabe 
entgegen, die die Braut mitbringen mußte. Von dem 
Hofe des Brautvaters, nachdem daselbst getrunken war, 
kehrte die Brautschar mit der Braut, ihrem Vater und 
den nächsten Angehörigen zurück in das Haus des 
Bräutigams, woselbst die Hochzeit „getrunken“ wurde. 
Am folgenden Morgen gab ihr der Bräutigam eine 
Gabe, die deshalb Morgengabe, auch Hintertags— 
gabe hieß (weil sie am Tage nach der Hochzeit gegeben 
wurde). 
Bei den alten Preußen, bei denen die Braut ebenfalls 
erkauft wurde, gab der Freier als Brautgeschenk einen Mantel 
gieneicht als Zeichen dafür, daß er sie unter seinen Rtantei, 
h. in seinen Sou nehme. Unmittelbar darauf stimmten die 
ersammelten Freundinnen mit der Deeut Foanrn und Jung⸗ 
auen, ein Klagelied an, Eltern, Vieh und Feuer bejammernd, 
ie sie ungepflegt und ungewariet im Hause zurücklasse. Dann 
—33
	        

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