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Auszug aus den Verordnungen über die Verfassung der Königlichen Preußischen Armee, welche seit dem Tilsiter Frieden ergangen sind

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Der Status des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte für diesen Datensatz wurde nicht geprüft oder ist unklar. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an die Organisation, die das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Bibliographische Daten

fullscreen: Auszug aus den Verordnungen über die Verfassung der Königlichen Preußischen Armee, welche seit dem Tilsiter Frieden ergangen sind

Monographie

Strukturtyp:
Monographie
Werks-URN (URL):
https://digi.evifa.de/viewer/resolver?urn=urn:nbn:de:kobv:11-710123
URN:
urn:nbn:de:kobv:11-710123
Persistenter Identifier:
BV042619639
Titel:
Auszug aus den Verordnungen über die Verfassung der Königlichen Preußischen Armee, welche seit dem Tilsiter Frieden ergangen sind
Untertitel:
auf allerhöchsten Befehl zum Gebrauch für die betreffenden Königlichen Behörden zusammengetragen
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Decker
Erscheinungsjahr:
1810
Zusätzliche Information:
In Fraktur
Signatur:
Hs 18703:F8
Sammlung:
Allgemeiner Bestand
Wissensgebiet:
Geschichte

Kapitel

Strukturtyp:
Kapitel
Titel:
Achter Abschnitt. Truppen-Uebungen. Schlacht- und Fechtordnung
Sammlung:
Allgemeiner Bestand

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

  • Auszug aus den Verordnungen über die Verfassung der Königlichen Preußischen Armee, welche seit dem Tilsiter Frieden ergangen sind
  • Vorderer Einband
  • Vorderer Buchspiegel
  • Vorsatzblatt
  • Titelseite
  • Vorwort: Vorrede
  • Inhaltsverzeichnis: Inhalt
  • Kapitel: Erster Abschnitt. Stärke und Organisation der Armee
  • Kapitel: Zweiter Abschnitt. Verpflegung und Dislocirung der Armee
  • Kapitel: Dritter Abschnitt. Bekleidung und Bewaffnung
  • Kapitel: Vierter Abschnitt. Recrutirung, Verabschiedung, Versorgung, Remontirung
  • Kapitel: Fünfter Abschnitt. Beförderung zu höhern Stellen
  • Kapitel: Sechster Abschnitt. Ober-Militair-Behörden. Dienstverhältnisse und Geschäftsreise derselben
  • Kapitel: Siebenter Abschnitt. Commando über die Armee und die Streitkräfte
  • Kapitel: Achter Abschnitt. Truppen-Uebungen. Schlacht- und Fechtordnung
  • Kapitel: Neunter Abschnitt. Belohnungen, Strafen und Disciplin, Justizpflege
  • Kapitel: Zehnter Abschnitt. Militairische Erziehungs- und Bildungsanstalten. Kultus
  • Kapitel: Eilfter Abschnitt. Medicinal-Wesen
  • Kapitel: Zwölfter Abschnitt. Vermischte Gegenstände
  • Register
  • Tabelle
  • Nachsatzblatt
  • Hinterer Buchspiegel
  • Hinterer Einband
  • Farbkeil

Volltext

Erercitium 
LeeCavallerie. 
Gedruckte^Jnstr. v. so Aprit isio.1) Aufl?sen, schw?rmen, 
2) Zur?ckrufung (Einr?cken in die verlassene Stelle), 
3) Avanciren, 
4) Retiriren, 
5) Sammeln zerstreut Fechtender, auf einen Punkt 
au?er der Linie, 
6) Allarm, Gewehr in die Hand nehmen, halt 
machen im Marsch, 
Stopfen lAush?ren mit Feuern). 
Der leichte Infanterist soll auch vorz?glich ge? 
wohnt werden, seine Waffen und Gep?ck immer in 
vorz?glicher Ordnung bei der Hand zu haben, damit 
er beim Allarm nicht in Verwirrung aus seinen Quar? 
tier l?uft. DaS dritte Glied soll vorz?glich ge?bt werden, 
bei entstehendem Allarm sich auf die wichtigsten Punkte 
zu begeben und sich dort zweckm??ig zu postiren. 
Es mu? die leichten Truppen gelehrt werden, 
wie die aufgel?ftren Tirailleurs schnell und in sich 
Massen formiren k?nnen.?. 6. 
v. Exercitium der Cavallerie. 
Der Zweck der ?ber die einzelne Ausarbeitung 
und das Exerciren der Cavallerie ertheilten Instruction, 
ist eine Gleichheit sowohl in der einzelnen Bildung 
des Cavalleristen und seines Pferdes als auch ?ber? 
haupt in den Commando's und Bewegungen hervor? 
zubringen und zugleich alles zu entfernen, was sich 
f?r den Krieg nicht eignet. 
Die Grunds?tze nach welchen der Zustand eines 
Regiments beurtheilt und dasselbe im Frieden brauch? 
bar zum Kriege gebildet werden soll, sind: 
Die gerade und ungezwungene Stellung des 
Mannes zu Fu?. 
2s Die geschickte F?hrung der Waffen. 
3) Der gute Zustand der Pferde.4) Ein
	        

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