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Volltext: Mitteilungen des Provisoriums der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, Stück 1/23.1884/85

Vsukäie 
Mitteilungen des Provisoriums der deutschen Landwirtschal 
, Orundgeseh 
Deutschen Lundwirrtschufts-Kesetrscs 
8 i. 
Die deutsche „Landwirtschaftsgesellschaft" ist ein Verein 
von Landwirten und Freunden des Landbaus, die sich zum Zweck 
der sachlichen Förderung der Landwirtschaft innerhalb der 
Grenzen des Deutschen Reiches verbinden. 
Die Gesellschaft verfolgt, nach Maßgabe ihrer Mittel, 
folgende Zwecke: 
1.Das Sammeln und Verbreiten erprobter praktischer 
Erfahrungen auf sämtlichen Gebieten der Landwirt­ 
schaft. 
2.Mitteilung der neuesten wissenschaftlichen Forschungs­ 
resultate mit besonderer Beziehung auf ihre praktische 
Anwendung, in kurzer, gemeinverständlicher Form. 
3.Anregung zu praktischen Versuchen und wissenschaft­ 
lichen Untersuchungen, sowie Durchführung derselben, 
wo immer thunlich, mit Hülfe der Mitglieder, zur Fest­ 
stellung des Werthes neuer Verfahren. 
4.Förderung aller Zweige des landwirtschaftlichen Be­ 
triebes, in Bezug auf 
u)Landbau, 
b)Viehzucht, e)Geräthe- und Maschinenwesen, 
ä) Landwirtschaftliche Nebengewerbe. 
Belebung des Handels mit deutschen landwirtschaft- 
im In- und Aus- 
' !?0 !30  ^140 Isomm 
2 1 III ^ 3 
-I»»W „1 — 4 
4-,«KW III —5 3- Dieselbe beschließt 
M lII-1 ,„-6 cher Mitglieder, im 
virtschastlicher Fragen 
r Angelegenheiten der 
5.Erreichung der obigen 
12.Eine jährliche Ausstellung 
schaftlichen Produkten und 8 
dung mit der Wander-Versa 
3.Prämiirung von Tieren und 
4.Versuche und Proben, eventi 
wirtschaftlichen Maschinen, E 
5.Preisaufgaben und Preise — 
wirtschaftlicher Probleme. 
6.Bildung von Spezialaussch- 
stimmter landwirtschaftlicher 
7.Organisirung eines Auskur^ 
Vermittlung Fragen der V 
zielle landwirtschaftliche Geg^ 
oder in anderer Weise Bean 
8.Veröffentlichung der Arbeite 
ausschließlich diesem Zwecke 8 4. 
Alle und jede politische Tende 
Gesellschaft ferne und ist aus ihren l 
kationen ausgeschlossen.8 5. 
Die Deutsche Landwirtschaftsgese 
Mitgliedern, korrespondierenden Mitglie 
und ordentlichen Mitgliedern.8 6. 
Ehrenmitglieder werden vom 6 
durch Stimmeneinheit auf Lebenszei 
glieder durch Stimmenmehrheit auf d 
ernannt. Beide sind zur Teilnahme 
Debatten des Ausschusses der Gefells 
Abstimmungen desselben berechtigt, 
sind sie frei.8 7. 
Die Mitglieder können nach 
als Patronatsmitglieder auf Jahres- 
treten. Der Beitritt neuer Mitglieder - 
beim Geschäftsführer der Gesellschaft r 
Beitrags für das laufende Vereinsjah-
	        
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