Vsukäie
Mitteilungen des Provisoriums der deutschen Landwirtschal
, Orundgeseh
Deutschen Lundwirrtschufts-Kesetrscs
8 i.
Die deutsche „Landwirtschaftsgesellschaft" ist ein Verein
von Landwirten und Freunden des Landbaus, die sich zum Zweck
der sachlichen Förderung der Landwirtschaft innerhalb der
Grenzen des Deutschen Reiches verbinden.
Die Gesellschaft verfolgt, nach Maßgabe ihrer Mittel,
folgende Zwecke:
1.Das Sammeln und Verbreiten erprobter praktischer
Erfahrungen auf sämtlichen Gebieten der Landwirt
schaft.
2.Mitteilung der neuesten wissenschaftlichen Forschungs
resultate mit besonderer Beziehung auf ihre praktische
Anwendung, in kurzer, gemeinverständlicher Form.
3.Anregung zu praktischen Versuchen und wissenschaft
lichen Untersuchungen, sowie Durchführung derselben,
wo immer thunlich, mit Hülfe der Mitglieder, zur Fest
stellung des Werthes neuer Verfahren.
4.Förderung aller Zweige des landwirtschaftlichen Be
triebes, in Bezug auf
u)Landbau,
b)Viehzucht, e)Geräthe- und Maschinenwesen,
ä) Landwirtschaftliche Nebengewerbe.
Belebung des Handels mit deutschen landwirtschaft-
im In- und Aus-
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4-,«KW III —5 3- Dieselbe beschließt
M lII-1 ,„-6 cher Mitglieder, im
virtschastlicher Fragen
r Angelegenheiten der
5.Erreichung der obigen
12.Eine jährliche Ausstellung
schaftlichen Produkten und 8
dung mit der Wander-Versa
3.Prämiirung von Tieren und
4.Versuche und Proben, eventi
wirtschaftlichen Maschinen, E
5.Preisaufgaben und Preise —
wirtschaftlicher Probleme.
6.Bildung von Spezialaussch-
stimmter landwirtschaftlicher
7.Organisirung eines Auskur^
Vermittlung Fragen der V
zielle landwirtschaftliche Geg^
oder in anderer Weise Bean
8.Veröffentlichung der Arbeite
ausschließlich diesem Zwecke 8 4.
Alle und jede politische Tende
Gesellschaft ferne und ist aus ihren l
kationen ausgeschlossen.8 5.
Die Deutsche Landwirtschaftsgese
Mitgliedern, korrespondierenden Mitglie
und ordentlichen Mitgliedern.8 6.
Ehrenmitglieder werden vom 6
durch Stimmeneinheit auf Lebenszei
glieder durch Stimmenmehrheit auf d
ernannt. Beide sind zur Teilnahme
Debatten des Ausschusses der Gefells
Abstimmungen desselben berechtigt,
sind sie frei.8 7.
Die Mitglieder können nach
als Patronatsmitglieder auf Jahres-
treten. Der Beitritt neuer Mitglieder -
beim Geschäftsführer der Gesellschaft r
Beitrags für das laufende Vereinsjah-