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Volltext: Deutsches Jahrbuch für Volkskunde, 5.1959

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Rudolf Weinhold 
freilich nicht mehr. Dafür konnte man mit ihm vortrefflich Netze reinigen. Unter den 
wuchtigen Schlägen lösten sich alle anhaftenden tierischen und pflanzlichen Reste. 
Alle drei geschilderten Arten weisen jenen Grundtyp des Flegels auf, den wir mit 
folgenden Angaben umschreiben möchten: Stiel und Schlegel stehen längenmäßig 
zueinander durchschnittlich im Verhältnis 5 -.4. Dabei sind auch die Proportionen 9:8 
keine Seltenheit 11 ). Andererseits 
wird die Beziehung 3:2 nur ge 
legentlich erreicht. Der Schlegel 
mißt bis zu 8 cm im Durchmesser 
und ist bei rechteckigem oder 
quadratischem Querschnitt vier- 
oder achtkantig. Meist sind die 
Kanten leicht abgefast, aber nie 
so, daß der Eindruck einer Walze 
entstünde. Nur das untere Ende 
nähert sich manchmal dieser Form. 
Es kann auch halbkugelig, para 
bolisch oder zungenartig auslaufen. 
Diese Eigenarten verbinden den 
Mecklenburger Dreschflegel mit 
dem des südlich angrenzenden 
ehemaligen Landes Brandenburg. 
Beziehungen lassen sich auch zum 
westlich benachbarten Nieder 
sachsen herstellen, obwohl beim 
Betrachten der erwähntenBomann- 
sehen Zeichnungen 12 ) im völlig 
anderen Verhältnis von Stiel und 
Schlegel (etwa 3:1) deutliche 
Unterschiede offenbar werden. 
Abb. 5. Strohgeflochtener Kornbehälter Die südlichen und südwestlichen 
(Museum Schwerin). Grenzen der Form müssen noch 
festgestellt werden. Wir hoffen, 
ihren Verlauf nach der Geräteinventarisation der ehemaligen Länder Sachsen und 
Sachsen-Anhalt skizzieren zu können. 
Das ausgedroschene Korn fand in älterer Zeit Platz im Strohkorb, der nach Art 
der Bienenkörbe aus einem spiralig aufeinandergelegten, mit Bast oder Rinde um- 
bundenen dicken Strohwulst gebildet wird (Abb. 5). Leider fehlte unserem in 
Schwerin aufgenommenen Roof der Deckel, der den Inhalt vor Nagetieren und 
anderem Ungeziefer bewahren sollte. 
u ) z. B. der in Abb. 2 gezeigte: Stiellänge 94 cm, Schlegellänge 81 cm (Schwerin, Inv- 
Nr. 7088 WK). 
12 ) s. Anm. 8.
	        
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