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ist dieses Land nicht , aber die Abgaben werden nicht dem Kaiser zugeschickt , sondern fließen in die Taschen der höheren darine . Eigene Mandarine sind bestimmt , die dieses Land , das sehr bedeutend ist und mehr als einen mittelmäßig großen Kreis ausmacht , verwalten .
Verschiedene Arten von Landpächtern . — Sklaven . — Knechte .
Die Großgrundbesitzer , worunter ich Leute mit 1000 bis 10 . 000 Morgen Land rechne , ( von reicheren habe ich in Schan - tung nicht gehört ) verpachten ihr Land ganz oder zum Teil an andere . 1 . Die verschiedenen Arten von Pächtern sind : a ) Die tzu tj ti Sie bezahlen jährlich in zwei
Raten nach oder vor der Ernte eine bestimmte Summe Geldes oder eine bestimmte Quantität Getreide pro Morgen . Der besitzer bezahlt die Steuern , kümmert sich aber um die bauung des Landes nicht .
mitbringen . Sie haben nichts als ihre Peitsche . Alle schaften , wie Pflüge , Eggen , Sämaschinen u . s . w . , ferner die notwendigen Tiere stellt der Landeigentümer . Die Tiere muß er auch füttern lassen . Der Pächter stellt also nur die Arbeit . Als Entgelt erhält er ein Drittel des Landertrages . Kleine Arbeiten auf dem Gehöfte muß der Pächter unentgeltlich leisten .
c ) Die ta tschung tj ti^~%%kAMj . Der Eigentümer stellt den Pächtern Tiere , die diese füttern müssen , ebenso die größeren Gerätschaften . Der Pächter stellt auch das Samenkorn . Leiht der Pachtherr den Samen , so muß der Pächter sofort nach der Ernte für jedes Pfund zwei Pfund ersetzen . Den Dünger der Tiere muß der Pächter auf das Land des Pachtherrn fahren . Wird Dünger gekauft , so bezahlen Pachtherr und Pächter je die Hälfte . Die Ernte wird in zwei gleiche Teile geteilt , das Weizen - , Hirse - und Bohnen - Stroh erhält der Pächter , das Sorgho - Stroh wird zur Hälfte geteilt .
2 . Sklaven . —Wiele Grundbesitzer lassen die Pächter in eigens für sie erbauten Häusern wohnen . Solche Pächter sind nichts mehr
IV . Landpächter und Dienstleute .
— Mägde . — Löhne ,
solche , die die Peitsche