TRIBUS 47, 1998
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Abbildungen 18 a und 18 b zeigen zwei Bronzepatrizen mit achteckig angeschrägten
Kanten aus der Sammlung des Linden-Museums, deren Rückseiten jeweils nicht mit
Inschriften versehen sind, weswegen auf eine Abbildung verzichtet wurde. Beide
Patrizen sind wohl in die Zeit der vierten Reform zu datieren. Die zuerst abgebildete
Form diente als Model zur Herstellung von Matrizen für huoquan-Münzen. Im
Wechsel angeordnet sind jeweils drei Vorder- sowie drei Rückseiten dieser Rund
münze, die vom Zentrum aus durch Gußkanäle miteinander verbunden sind. Die
zweite Patrize zeigt eine Vorder- und eine Rückseite der huobu, der Spatenmünze der
letzten Reform. Zur Einpassung in ihr Gegenstück ist sie mit zwei erhabenen Nop
pen und einer entsprechenden Vertiefung versehen. Die gut erhaltenen Stücke zeigen
hohes handwerkliches Niveau.
Einen kompletten Matrizensatz aus rötlicher Irdenware zum Guß von daquan wushi-
Münzen zeigt Abb. 19. Auch hier sind die Münzen wechselseitig um das zentrale
Gußloch gruppiert und mit Gußstegen versehen. Da die daquan wushi mehrere
Reformen überdauerte, ist die zeitliche Zuordnung schwierig. Dieser Satz wurde mit
tels einer Patrize hergestellt und nicht von Hand geformt. Der gute Zustand läßt dar
auf schließen, daß der Satz kaum in Gebrauch war, da schon wenige Gußvorgänge
deutliche Gebrauchsspuren hinterlassen.
Funde von Patrizen und Matrizen aus der Zeit Wang Mangs wurden vor allem in der
Region um Xi'an gemacht. Erwähnenswert sind Funde aus den Jahren zwischen
1958 und 1971 in dieser Region: Die insgesamt zwölf Gußformen, zwei Matrizen und
zehn Patrizen, für unterschiedliche Münzen des Wang Mang zeigen einen außeror
dentlichen Variantenreichtum. 415 Aber auch andernorts stößt man immer wieder auf
Münzgußformen aus der Ära Wang Mang, so zum Beispiel in der Inneren Mongolei,
in Henan in der Region des heutigen Nanyang 416 (das frühere Wan) sowie im Kreis
Deng, 417 der in der Han-Zeit ebenfalls zum Gebiet Wan gehörte. Auch bei Ausgra
bungen im Kreis Xichang in der Provinz Sichuan wurden unter anderem fünf bron
zene Patrizen für huoquan-Münzen entdeckt. 418 Diese Fundsituation legt nahe, daß in
der Ära Wang Mang Münzstätten nicht nur in der damaligen Hauptstadt Chang’an,
sondern im Reich verteilt lagen.
8.2. Die Organisation des Münzwesens
Da keine ausführlichen Beschreibungen existieren, wie das Münzwesen in der
Regierungszeit des Wang Mang organisiert war, könnte angenommen werden, daß es
keinen tiefgreifenden Veränderungen unterworfen war, die den Chronisten bemer
kenswert erschienen wären. Das Münzmonopol unter Wang Mang könnte ähnlich
dem Münzmonopol der Westlichen Han-Zeit gestaltet gewesen sein; 414
Nachdem der Münzguß in der Qin-Dynastie erstmals monopolisiert worden war,
blieb in der Han-Dynastie die Münzherstellung nicht durchgehend staatliches Mono
pol. 205 v. Chr. wurde es vom Gründungskaiser der Han-Dynastie, Gaozu, aufgeho
ben. Er erlaubte private Münzerei. Unter der Regentschaft der Kaiserwitwe Lü wurde
186 v. Chr. die Privatmünzerei versuchsweise wieder verboten. Es ist jedoch davon
auszugehen, daß auch dieses Verbot wieder fiel, da im Shiji erwähnt wird, daß die
Bevölkerung unter Kaiser Wen (reg. 179-157 v. Chr.) Münzen nach Belieben gießen
durfte. 420 Auch im Yantielun steht zu lesen, daß es den Menschen unter Kaiser Wen
gestattet war, Münzen selbst zu gießen. 421 Münzgießerei wurde erst wieder unter Kai
ser Wudi staatliches Monopol;
Im vierten Jahr der Regierungsdevise yuanding' 1 '*, das Jahr 112 v. Chr., entzog Kaiser
Wudi den Präfekturen und königlichen Lehnsreichen das Recht auf Münzguß und
verbot die Münzherstellung von privat. Der Münzguß unterstand von nun an den
Drei Ämtern 422 {san guan h9 ) des Shanglin hl0 ~Parkes. Diese setzten sich zusammen
aus dem Amt für Münzgießerei (zhong guan hU ), das direkt für den Münzguß verant
wortlich war, das Amt für Bergbau (bian tong hn ), das für den Abbau von Kupfer
zuständig war und das Amt für Preisausgleich durch Transport (Jun shu M3 ), das den
Transport von Kupfer und Zinn überwachte. 423 Jede Präfektur und jedes Lehnsreich