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Volltext: Tribus, 47.1998,N.F.

TRIBUS 47, 1998 
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Abbildungen 18 a und 18 b zeigen zwei Bronzepatrizen mit achteckig angeschrägten 
Kanten aus der Sammlung des Linden-Museums, deren Rückseiten jeweils nicht mit 
Inschriften versehen sind, weswegen auf eine Abbildung verzichtet wurde. Beide 
Patrizen sind wohl in die Zeit der vierten Reform zu datieren. Die zuerst abgebildete 
Form diente als Model zur Herstellung von Matrizen für huoquan-Münzen. Im 
Wechsel angeordnet sind jeweils drei Vorder- sowie drei Rückseiten dieser Rund 
münze, die vom Zentrum aus durch Gußkanäle miteinander verbunden sind. Die 
zweite Patrize zeigt eine Vorder- und eine Rückseite der huobu, der Spatenmünze der 
letzten Reform. Zur Einpassung in ihr Gegenstück ist sie mit zwei erhabenen Nop 
pen und einer entsprechenden Vertiefung versehen. Die gut erhaltenen Stücke zeigen 
hohes handwerkliches Niveau. 
Einen kompletten Matrizensatz aus rötlicher Irdenware zum Guß von daquan wushi- 
Münzen zeigt Abb. 19. Auch hier sind die Münzen wechselseitig um das zentrale 
Gußloch gruppiert und mit Gußstegen versehen. Da die daquan wushi mehrere 
Reformen überdauerte, ist die zeitliche Zuordnung schwierig. Dieser Satz wurde mit 
tels einer Patrize hergestellt und nicht von Hand geformt. Der gute Zustand läßt dar 
auf schließen, daß der Satz kaum in Gebrauch war, da schon wenige Gußvorgänge 
deutliche Gebrauchsspuren hinterlassen. 
Funde von Patrizen und Matrizen aus der Zeit Wang Mangs wurden vor allem in der 
Region um Xi'an gemacht. Erwähnenswert sind Funde aus den Jahren zwischen 
1958 und 1971 in dieser Region: Die insgesamt zwölf Gußformen, zwei Matrizen und 
zehn Patrizen, für unterschiedliche Münzen des Wang Mang zeigen einen außeror 
dentlichen Variantenreichtum. 415 Aber auch andernorts stößt man immer wieder auf 
Münzgußformen aus der Ära Wang Mang, so zum Beispiel in der Inneren Mongolei, 
in Henan in der Region des heutigen Nanyang 416 (das frühere Wan) sowie im Kreis 
Deng, 417 der in der Han-Zeit ebenfalls zum Gebiet Wan gehörte. Auch bei Ausgra 
bungen im Kreis Xichang in der Provinz Sichuan wurden unter anderem fünf bron 
zene Patrizen für huoquan-Münzen entdeckt. 418 Diese Fundsituation legt nahe, daß in 
der Ära Wang Mang Münzstätten nicht nur in der damaligen Hauptstadt Chang’an, 
sondern im Reich verteilt lagen. 
8.2. Die Organisation des Münzwesens 
Da keine ausführlichen Beschreibungen existieren, wie das Münzwesen in der 
Regierungszeit des Wang Mang organisiert war, könnte angenommen werden, daß es 
keinen tiefgreifenden Veränderungen unterworfen war, die den Chronisten bemer 
kenswert erschienen wären. Das Münzmonopol unter Wang Mang könnte ähnlich 
dem Münzmonopol der Westlichen Han-Zeit gestaltet gewesen sein; 414 
Nachdem der Münzguß in der Qin-Dynastie erstmals monopolisiert worden war, 
blieb in der Han-Dynastie die Münzherstellung nicht durchgehend staatliches Mono 
pol. 205 v. Chr. wurde es vom Gründungskaiser der Han-Dynastie, Gaozu, aufgeho 
ben. Er erlaubte private Münzerei. Unter der Regentschaft der Kaiserwitwe Lü wurde 
186 v. Chr. die Privatmünzerei versuchsweise wieder verboten. Es ist jedoch davon 
auszugehen, daß auch dieses Verbot wieder fiel, da im Shiji erwähnt wird, daß die 
Bevölkerung unter Kaiser Wen (reg. 179-157 v. Chr.) Münzen nach Belieben gießen 
durfte. 420 Auch im Yantielun steht zu lesen, daß es den Menschen unter Kaiser Wen 
gestattet war, Münzen selbst zu gießen. 421 Münzgießerei wurde erst wieder unter Kai 
ser Wudi staatliches Monopol; 
Im vierten Jahr der Regierungsdevise yuanding' 1 '*, das Jahr 112 v. Chr., entzog Kaiser 
Wudi den Präfekturen und königlichen Lehnsreichen das Recht auf Münzguß und 
verbot die Münzherstellung von privat. Der Münzguß unterstand von nun an den 
Drei Ämtern 422 {san guan h9 ) des Shanglin hl0 ~Parkes. Diese setzten sich zusammen 
aus dem Amt für Münzgießerei (zhong guan hU ), das direkt für den Münzguß verant 
wortlich war, das Amt für Bergbau (bian tong hn ), das für den Abbau von Kupfer 
zuständig war und das Amt für Preisausgleich durch Transport (Jun shu M3 ), das den 
Transport von Kupfer und Zinn überwachte. 423 Jede Präfektur und jedes Lehnsreich
	        
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