Ueber die Entwicklung der sittlichen Ideen . 47
Grundsatz dieser Genossenschaften , welche gewöhnlich nicht unter 20 Mitgliedern zählen , ist , dass einer für alle und alle für einen stehen . Die Genossen helfen z . B . die Strafe zu tragen , wenn sie für den einzelnen zu schwer ist , Frau und Kinder dessen zu ernähren , der sie hinterlässt , den preis zu bezahlen , einander auf Reisen zu beherbergen u . s . w . Die Glieder gelten untereinander als blutsverwant und dürfen darum auch nicht untereinander heiraten * ) . Unter den manen schlössen sich gleichfalls freie Männer zu besondern Rechtsgenossenschaften zusammen . Hier hatte dann der zelne Recht und Frieden . Die engste Gemeinschaft solcher Verbände bestand unter den Angelsachsen , wo je 10 Männer unter einem Vorstande sich zusammenschlössen und jeder für den andern bürgte * * ) .
Derartige Genossenschaften , zu denen man auch in gewisser Hinsicht den Pythagoreischen Bund u . a . zählen könnte , waren ja zunächst wohl im eigenen Interesse schlossen , der einzelne sorgte auf solche Weise am besten für sich selbst . Aber es konnte nicht ausbleiben , dass zwischen Menschen , die so , wenn auch zunächst aus einer gewissen Notwendigkeit , Freude und Leid den größten Teil des Lebens miteinander teilten , und ganz so gegeneinander handelten , als treibe sie einzig und allein das freie wollen , auch ganz von selbst Sympathie und darauf wollen entstand , selbst wenn es im Anfang nicht vorhanden war ; wenigstens waren hier die Verhältnisse zu dessen stehung überaus günstig .
Hingegen hat der Mensch viel Schwierigkeiten zu winden , wenn es gilt , das Wohlwollen auf Fremde zu tragen . Hier heißt es zunächst meist homo liomini ignoto lupus est .
B . Antipathie .
Die menschliche Familie auch in ihren primitivsten ständen ist nicht ohne Eigentum zu denken . Weib , Kind ,
* ) Klemm III , 61 .
* * ) Grimm a . a . 0 . 291 .