Beurtheilung .
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Cultur und Rechtsleben von Wilhelm Arnold , Prof , d . Rechte in Marburg . Berlin , 1865 .
Der Verfasser druckt sich im Anfänge seiner Vorrede über die Tendenz seines Buches in einer Weise aus , die nicht leicht noch klarer , noch widerspruchsvoller sein könnte . Er sagt , seine Schrift „ hätte vielleicht am besten als Versuch einer Physiologie des Rechts bezeichnet werden können " . Warum denn ? Das würde ja doch wohl von seinem Principe und seiner Methode abgehangen haben . Der Verfasser sagt in der That : „ Physiologisch ist wenigstens die Methode , die ich befolgt habe " . Das sehe ich nun zwar nicht im entferntesten ein : weder daß er die physiologische thode angewandt hat , noch auch daß er sie nach der Natur nes Objects hätte anwenden können . Indessen , da er es glaubt , nun , warum hat er sein Buch nicht Physiologie des Rechts nannt ? „ Aus verschiedenen , zum Theil sehr begreiflichen den . Das Recht bleibt , wie man es auch auffassen mag , lich immer ein Erzeugniß des menschlichen Geistes . Bei allem Geistigen aber hört , wie der Naturforscher am besten weiß , die eigentliche Physiologie bald auf . " Das finde ich so sehr lich , daß ich nicht begreife , wie der Verfasser dennoch meinen konnte , seine Schrift würde „ am besten " als eine „ Physiologie des Rechts " bezeichnet . Auch nicht einmal das kann ich stehen , daß auch „ nur insofern der Titel das Richtige getroffen hätte , als er eben die Methode am schärfsten bezeichnet hätte " — er hätte sie nur nach einer nichtssagenden und darum verständlichen Analogie bezeichnet . Und wollte ferner der fasser den Gedanken andeuten , „ daß auch / bei rein geistigen zeugnissen keine unbedingte Freiheit stattfindet , vielmehr eine Menge natürlicher oder physischer Einflüsse sich geltend machen , die unsere Freiheit mannigfach beschränken " , so ist das wahrlich ein Gedanke , der nicht angedeutet zu werden braucht ; denn jedes Kind weiß , daß es mit dem Kopse nicht durch die Wand rennen kann . Der Verfasser hat sich auch in der That noch nicht nug gethan und fährt fort : „ Nur insofern könnte allerdings in ähnlicher Weise von einer Physiologie des Rechts geredet werden , wie es eine Physiologie der Sprache gibt , wenngleich