Digitalisate

Hier finden Sie digitalisierte Ausgaben ethnologischer Zeitschriften und Monografien. Informationen zum Digitalisierungsprojekt finden Sie [hier].

Suchen in

Volltext: Band: Das Noth- und Hülfs-Büchlein oder lehrreiche Freuden- und Trauer-Geschichte des Dorfes Mildheim, Zweyter Theil

797 
nehmen durften, welches ihnen auch die Aeltern ver— 
Auf Abwendung der Hungersnoth, davon Nr. 61 
handelt, brauchte man in Mildheim nicht mehr zu den⸗ 
ken weil die meisten Leute nach und nach so wohlhabend 
wurden, daß sie selbst auf ein Jahr und daruͤber Vor⸗ 
reth von Getreide aufbehielten, und fuͤr die Aermern 
war immer genug auf den Kornboͤden des Herrn von 
Miudheim vorraͤthig, zum Verkauf und zum Verleihen. 
Neun und vierzigstes Capitel. 
Beschluß der Verhandlungen uͤber das Noth⸗ und Hülfs⸗ 
Buͤchlein. 
Alis der Feuer⸗Katechismus Nr. 63 vorgelesen 
worden, brachte man zwey Versammlungen damit zu, 
zu bedenken, was in Mildheim noch zu thun sey, um das 
Dorf moͤglichst vor Brandungluͤck zu bewahren, und 
wenn ein solches sich einmal ereignen sollte, der Flamme 
schnell und wirksamen Einhalt thun zu koͤnnen. Die 
vornehmsten daruͤber gemachten Verfuͤgungen waren fol⸗ 
gende: 
Das erste Hauptstuͤck des Feuer-Katechismus er⸗ 
hielt die Kraft eines Gemeindegesetzes, und es wurde 
den Gemeindeobern, der Dorfwache und jedem Hausva⸗ 
ter zur Pflicht gemacht, auf die Beobachtung desselben 
streng zu halten, und muthwillige Uebertreter, die sich 
nicht in Guͤte warnen ließen, der Gemeinde anzuzeigen; 
damit ernstliche Mittel, sich gegen ihren Leichtsinn zu 
sichern, angewendet werden koͤnnten. 
Da auf dem Lande Feuersbruͤnste meistens deswe⸗ 
gen so leicht um sich greifen und ganze Doͤrfer verheeren, 
weil im Anfange nicht Leute genug zum Loͤschen herbey 
eilen,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.