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Volltext: Das altdeutsche Handwerk

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Erster Abschnitt: Gewerbe. 
blieben als Landfremde in enger Fühlung untereinander. 
Hier werden die Anfänge der Steinmetzbruderschaften liegen; 
aber vorbildlich für ihre Organisation sind später auch die 
geistlichen Bruderschaften gewesen. Maurer und Stein- 
metzen, soweit sie weltlich, sind zu der hier geschilderten 
Zeit Wanderhandwerker, aber sie stehen, ungleich* den später 
zu erwähnenden, in vollen Ehren und Ansehen. 
Bei Ausschmückung des Innern von Kirchen und welt- 
lichen Prachtbauten durch Mosaiken und Wandmalereien 
kommen in den Zeiten bis zum 11. Jahrhundert noch nicht 
Handwerker, sondern nur vereinzelte Künstler in Betracht. 
Für Mosaiken an Wänden und Fußböden ließ man sich solche 
aus Italien kommen, für Malereien boten sich heimische 
Künstlerhände, geistliche, aber auch schon weltliche; Gregor 
von Tours erzählt, wie der fränkische Prätendent Gundoald 
von Feinden als Farbenkleckser verhöhnt wird?#*). Vom 
Maler ist natürlich der bloße Anstreicher verschieden, der 
nach des Tacitus Germ. 16 gewisse Hausteile mit glänzender 
Farbe, vielleicht dabei auch mit linearen Ornamenten ver- 
ziert, oder den Flecht- oder Holzschild des Kriegers bunt 
macht, Arbeiten, die jeder geschickte Knecht verrichten kann. 
Eine längere Reihe von gewerblichen Berufen haben wir 
aufzählen können. Der Hauptteil davon, der dem täglichen 
Leben in Nahrung und Kleidung dient, bleibt zunächst dem 
Hause vorbehalten; das Luxusgewerbe im damaligen Sinne, 
vom Töpfer, Glaser und Drechsler ab bis zum Edelschmiede, 
entfaltet sich in den verschiedenen Landschaften ungleich 
früh zum Verkaufsgewerbe, wobei verschiedene Umstände 
maßgebend sind: einmal in den Gegenden, die römische 
magister comacinus cum consortibus suis. Kap. 145: der ogatos aut condu- 
ctos magistros. Die Taxen bestimmt Grimualdi sive Liutprandi memora- 
tivum de mercedibus magistri commacınorum, bei BLUHME, edictus cete- 
raeque Langobardorum leges (1869) 147ff.i, vgl. auch DHA.: 
1, 85, Anm. 47. 
29) tune es pictor ille, qui tempore Chlotarii regis per oraturia parietes 
atque camaras caraxabas? rufen sie ihm zu GrEc. Tor. 7, 36. Über die 
dabei verwendeten Farben (Erdfarben) vgl. DHA. 1, 101: Wand- 
malereien.
	        
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