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Volltext: Das altdeutsche Handwerk

& 1. Das altgermanische Hausgewerbe. | 71 
stein-m€zil?*5) zum Verbum ahd. meizan abhauen, behauen, 
tritt. Beide Bezeichnungen, Maurer und Steinmetz, gehen 
bisweilen durcheinander?4); im allgemeinen ist aber der 
Bedeutungsunterschied gewahrt, So daß der erstere es nur mit 
der Aufführung des Schutz- und Umfassungsgemäuers zu 
tun hat?!7), während die künstlerische Gestaltung ausschließ- 
lich dem Steinmetzen vorbehalten bleibt. 
Diese sehen wir im späteren Mittelalter zu eigenartigen 
Bruderschaften zusammengeschlossen. Die Keime dazu 
müssen notwendig in frühe Zeiten hinaufreichen und sind 
natürlich gegeben, da wo für die Ausführung von Bauten, 
die oft jahrelang dauern, von den verschiedensten Orten her 
Arbeiter herzugezogen sind. Sicherlich haben sich unter 
diesen auch Genossen des Baugewerbes befunden, das wir 
in der Umgebung von Como bereits zur Zeit der Langobarden- 
herschaft im 7. Jahrhundert nach der Tradition der römi- 
schen Zünfte organisiert sehen: die magistri Comacini mit 
ihren Gesellen und Gehilfen, welche im eigenen Lande nach 
festem Vertrag Neubauten oder Reparaturen übernahmen 
und sich dafür in Verbände organisiert hatten, die nach 
einer festen, obrigkeitlich bestimmten Taxe arbeiteten 28). 
Auch außer Landes erstreckte sich ihre Tätigkeit; mit ihren 
Gehilfen stellten sie sich bei Großbauten auch in deutschen 
Landen als Werkleute dem Bauleiter zur Verfügung, und 
245) Jathomus: steinmeiz0, st önmezzo, steinmizzo, stainm&€3ilo STEINM. 
3, 139, 23 ff., steinm&30, steine-m Eselere 185, 67; latomis: steinmeizilen, 
steinm&3zelen, stainmaigzıiln, steinmeiz3in 1, 471, 18 ff. u. 6. Ebenso, 
zum Verbum bözan behauen, gehörig, latomus: stein-p6330, stein-pög3il, 
stein-pözilo, vgl. 1, 434, 6 ff. 
246) cementarius : stein-mezzo vel mürdri STEINM. 3, 139, 291. Da- 
neben altsächs. cementarius vel latomus? stEnbikkel 716, 25, zum Verbum 
bicken, behauen (Deutsches Wb. 1, 1800), und stEn-bikari: GALLEE 303. 
247) Fortunatus patriarcha Gradensis cum a quodam presbitero Suo, 
nomine Tiberio, apud imperatorem_ fuisset accusatus, quod Liudewitum 
ad perseverandum in perfidia qua coeperal hortaretur, eumque ad ca - 
stella sua munienda artifices el murarios mittendo 
iuvaret EINHARDI Annal. 821. 
248) Vgl. Edictus Rothari, Kap. 1hh: de magistros comacinos. si 
magister comacinus cum collegantes SUo0s euiuscumgue domum ad restauran- 
dam vel fabricandam super se placıto finito de mercedes susciperit. Ebenda:
	        
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