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Volltext: Das altdeutsche Handwerk

& 4. Das deutsche Gewerbe vom 11. bis 16. J ahrhundert. 129 
bestimmungen, die gegen Willkür in bezug auf Anforde- 
rungen schützen, wenn auch die Person des Handwerkers 
so wenig Sicherung hatte, daß sie verliehen oder sonst ver- 
geben werden konnte (vgl. S. 53 und Anm. 174, S. 64 und 
Anm. 222). Am freiesten fühlte sich der Handwerker, der 
in einer der alten ehemals römischen Städte angesiedelt 
war; und je mehr diese, die in den ersten Zeiten ihrer Be- 
siedelung durch Germanen nur noch offenen Dörfern glichen 
(DHA. 1,86), sich wieder zu eigentlichen befestigten Städte- 
anlagen zusammenschlossen, je mehr die Einwohner sich 
dadurch von ländlicher Werterzeugung entfernten und in 
ausschließlicher Fertigung handwerklicher Erzeugnisse ihren 
Lebensunterhalt suchten und fanden, desto mehr wurde hier 
die Vorstufe des mittelalterlichen Handwerks beschritten. 
Seit dem Anfang des 8. Jahrhunderts wird die Neigung, 
solche alte Befestigungen wieder herzustellen, lebendig, und 
Erneuerung alter und Erbauung neuer Stadtmauern an 
Donau- und rheinischen Städten, wie Regensburg, Köln, 
Mainz, Worms, Straßburg, sind die nächsten Zeugnisse 
dafür; und mit der weitergehenden Gründung. von Städten 
auch in den östlichen Teilen des Reiches bis. zum 11. und 
12. Jahrhundert tritt eine neue Gliederung der Gesellschaft 
auf, in welcher nunmehr der Bürger seine eigenartige 
Stellung findet. 
Doch ist für die Erstehung des Verkaufsgewerbes nicht 
die Existenz der Stadt allein maßgebend; auch der Markt 
hat seinen hervorragenden Anteil daran. Derselbe ist frei- 
lich eine merkantile Einrichtung, aber auf den Betrieb des 
Handwerks wirkt er belebend, indem er ihm die Gelegenheit 
verschafft, entweder unmittelbar oder durch die Vermitt- 
lung des Kaufhandels die gewerblichen Waren vorteilhaft 
zu verkaufen. Und endlich ist ein nicht zu unterschätzender 
Faktor für die Hebung des Handwerks die Ausbildung des 
Münzwesens seit Karl dem Großen und der vermehrte Um- 
lauf vorzugsweise von Silbergeld im Zusammenhange mit 
dem den meisten Marktstätten verliehenen Münzrecht; erst 
hierdurch wird völlig die Bahn des alten Tauschverkehrs 
zugunsten eines durchgeführten Geldverkehrs verlassen. 
MV. Heyne. Handwerk.
	        
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