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hach berühmten abendländischen Mustern zusammengesetzt. Wer
sich an dieser anspruchslosen Musik ergötzen oder erbauen will,
findet sie im Klavierauszug in verschiedenen modernen Samm-
lungen, so z.B. in Joseph Kürschner’s „Frau Musika. Kin
Buch für ernste und frohe Stunden“ auf Seite 590/1.
Ungarn.
In Ungarn hat lange Zeit der Racöczy-Marsch die Stelle
der Nationalhymne vertreten müssen. Ab und zu hat man
wohl versucht, seiner Melodie einen patriotischen Text unter-
zulegen; amtliche Anerkennung oder volkstümliche Bedeutung
haben diese Versuche jedoch nicht erlangt. Eine wirkliche
Hymne erhielt man erst im Jahre 1842 infolge eines Preis-
ausschreibens, aus dem der nationale Komponist Franz Erkel
(1810—18983) sieghaft hervorging. Der etwas umständliche "Titel
der bei Rözsavölgyi & Co. in Pest erschienenen Originalausgabe
für gemischten Chor und Klavierbegleitung lautet: „Hymne, Dich-
tung von Franz Kölczey. Die preisgekrönte Musik schrieb Franz
Erkel und widmete sie mit Hochachtung dem geistesverwandten
Freunde des hochbegnadeten Dichters, Seiner Hochwohlgeboren
Herrn Franz Deäk“. Erkels Musik kann auch vor strengster
Kritik bestehen; die Melodie ist nicht gerade genial erfunden,
aber logisch und sehr wirksam aufgebaut, steigert sich am
Schlusse, wo die letzten beiden Verszeilen wiederholt werden,
gewaltig und verschwebt dann im zartesten Pianissimo. Ktwas
unbequem ist sie nur insofern, als sie einen Stimmumfang von
nahezu anderthalb Oktaven beansprucht; beim volkstümlichen
Gesange sollte man ohne Not nicht über eine Oktave hinaus-
gehen. Geschickt verwendet sind die charakteristischen Ele-
mente der ungarischen Nationalmusik: der eigenartige mit
deutschem Text nicht wiederzugebende synkopische Rhythmus,
die rauschenden Passagen des Cimbals, und im Vor- und Nach-
spiel der dröhnende Schlag des Tamtams, der ausserungarische
Ohren allerdings etwas sonderbar berührt. — In ‘betreff der
Entstehungszeit des Kölczey’schen Gedichts enthält die Rösza-
völgyi’sche Ausgabe die Notiz: „Aus dem stürmischen Jahr-
hundert des ungarischen Volkes. Czeke. den 22. Januar 1823“: