234
Andreas Meier
Verband Deutschlands (HVD) an, der Teil der Internationalen Humanisti-
schen und Ethischen Union (IHEU) ist. (Die Mitgliederzahl des HVD
schwankt wegen der wiederkehrenden Konkursfälle von Landesverbänden,
2000 machte der Landesverband Sachsen-Anhalt Konkurs. Auf rund 10.000
wurde. sie im Dezember 2000 geschätzt. Die Zählung der Mitglieder der im
IHEU vereinten 120 »humanistischen« Organisationen ist schwer. Die Inder
etwa zählen alle Besucher ihrer Veranstaltungen als Mitglieder. Die als Ge-
samtzahl angeführten vier Millionen ist eine gutwillige grobe Schätzung.
In der DDR war Vorbereitung und Organisation der gesellschaftlichen hu-
manistischen Familienfeier Jugendweihe von Anfang an, seit dem ersten im
November 1954 beginnenden Jugendweihejahr, allein Sache der Ausschüsse
für Jugendweihe in der DDR — unter dem weisungsbefugten Zentralausschuß
die Bezirks-, Kreis- und Ortsausschüsse. Über die Zusammensetzung dieser
MO (Massenorganisation), nach deren »Gehaltsregulativ« sich die Honorie-
rung der Ausschußfunktionäre bemaß, wurde in der SED entschieden. Durch
Umbenennung vor dem Vereinsgericht Berlin-Mitte verwandelten sich die
Ausschüsse 1990 in eine Interessenvereinigung für humanistische Jugendar-
beit und Jugendweihe, die gegenwärtig für die Veranstaltung der meisten Ju-
gendweihen in den östlichen Bundesländern verantwortlich ist.
In die Zuständigkeit dieser gut organisierten und in der Veranstaltung des
Volksfestes eingeübten Ausschüsse wurde durch die Gründung des Verbands
der Freidenker 1989 eine Bresche geschlagen. Diese zwangsläufige Folge der
Gründung einer Freidenkervereinigung — als freidenkerisches Ritual war die
freireligiöse Gemeindeveranstaltung Jugendweihe in freigeistigen Kreisen
Ende des 19. Jahrhunderts gesellschaftlich verbreitet? — hatten die für die
Gründung des VdF letztverantwortlichen ERıcH HONECKER und ERICH MiEL-
KE nicht bedacht. Ihre Hast und die Organisationsmängel bieten einen weite-
ren Beleg für die Sklerosis des realsozialistischen Staates.
Offenkundig war das Aufgabenfeld des VdF nicht von Anfang an klar be-
stimmt. Im Dezember 1988 hatte das Politbüro des ZK der SED über »Not-
wendigkeit« (erstens), »Zielstellung« (zweitens) und »Zusammensetzung/
Mitgliedschaft« (drittens) des Verbandes den entscheidenden Beschluß ge-
faßt‘; Notwendig sei, »mit vielfältigen Methoden unsere Weltanschauung in
alle Schichten der Bevölkerung hineinzutragen, ihnen Ideologie und Politik
der Partei zu erklären und Versuche reaktionärer kirchlicher Kräfte, ihren re-
* Vgl. MEıEr, ANDREAS: Die Jugendweihe einst und jetzt. Der Dativ fehlt. In: Jahrbuch für Volks-
kunde NF 23 (2000), S. 95-118, hier S. 97-98.
* Beschluß des Politbüros des ZK der SED zur Bildung des Verbandes der Freidenker in der
DDR (VdF), BStU: MfS BV Halle Abt. XX, SA 3137, BI. 00.018 (= Bundesbeauftragter für die
Unterlagen der Staatssicherheit der DDR, Ministerium für Staatssicherheit, Bezirksverwaltung,
Sachakte).